Stellungnahmen einzelner Mitglieder




Georg Kreis:
Variationen des Widerspruchs

Cécile Bühlmann:
40 Jahre Frauen in der Schweizer Politik – eine Bilanz

Giusep Nay:
Bankgeheimnis: Diskussion kann deblockiert werden

René Rhinow
Zum Schutz von Freiheit, Demokratie und Föderalismus: Ein Plädoyer für einen massvollen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit

Aram Mattioli:
Kalkulierte Tabubrüche

Georg Kreis:
Blicke in die Vergangenheit

Giusep Nay:
Direkte Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte – Eckpfeiler unseres Verfassungsstaates


Georg Kreis:
Die Einheit einer Wolke – Wie weiter nach dem Ja zum Minarett-Verbot?

Martin Schaffner:
Friede zwischen den Religionen

Aram Mattioli:
Der lange Weg zur Konkordanzdemokratie

Jörg Paul Müller, Giusep Nay:
Rechtsstaat und Menschenrechte für alle – auch für Einbürgerungswillige

Cécile Bühlmann:
Rede an der Kundgebung vom 11. April 2008 zur Unterstützung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf

Cécile Bühlmann:
Die Schweiz. Jetzt. Zur Lage der Nation

Kurt Imhof:
Wer ist bürgerlich?

Kurt Imhof:
Alles platzt

Kurt Imhof:
Von der Kuh zum Geissbock

Walter Schmid:
Plädoyer für den Gutmenschen

Martin Schaffner:
Ich bin das Volk

Hansjörg Siegenthaler:
Steuerwettbewerb, Föderalismus, Macht, Identität

Giusep Nay:
Völkerrecht nicht verteufeln

Giusep Nay:
Soll der Bund Volksinitiativen ungültig erklären, wenn sie gegen nicht zwingendes Völkerrecht verstossen?

Georg Kreis
Schweizerischer Flüchtlingstag, Demo der Solidarité sans Frontière




Georg Kreis:

Variationen des Widerspruchs

Möglicherweise bewirkt der Datenklau aus der Bank Sarasin Verbesserungen bei internen Regelungen der Nationalbank. Bemerkenswert am Fall ist aber, wie Akteur Christoph Blocher widersprüchlich handelt, um seinem Intimfeind Philipp Hildebrand eins auszuwischen. Doch das hat System.

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Cécile Bühlmann:

40 Jahre Frauen in der Schweizer Politik – eine Bilanz

Zum 40. Geburtstag des Frauenstimmrechtes wurde ich zusammen mit Brenda Mäder, der Präsidentin der schweizerischen Jungfreisinnigen ins Tagesgespräch des Schweizer Radios eingeladen. Dabei ist mir aufgefallen, wie die Gleichstellung für die junge Politikerin selbstverständlich ist. Sie betrachtet es als Fortschritt, dass sie dieses Thema gar nicht mehr umtreibt, weil in dieser Frage alles erreicht sei und sie sich jetzt mit andern wichtigen Fragen wie den Finanzen beschäftigen könne.

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Giusep Nay:

Bankgeheimnis: Diskussion kann deblockiert werden

Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre des Bankkunden. Es besteht vertraglich und zivilrechtlich seit jeher. Mit dem Bankengesetz von 1934 wurde es zur Berufspflicht der Bankiers und dessen Verletzung strafbar, wie dies insbesondere auch für Ärzte und Rechtsanwälte gilt. Das Bankgeheimnis kann wie das Arzt- und Anwaltsgeheimnis aufgehoben werden, wenn ein genügender Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, und die Aufhebung notwendig ist, um die Straftat aufzuklären. Allein das Interesse einer Steuerbehörde an Auskünften einer Bank genügen nicht, um das Bankgeheimnis aufzuheben und die Bank zur Auskunft zu verpflichten.

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René Rhinow:

Zum Schutz von Freiheit, Demokratie und Föderalismus: Ein Plädoyer für einen massvollen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit


Obwohl die Schweiz seit langer Zeit eine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, sind nach Art. 190 BV die Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwenden Behörden «massgebend». Auch Bundesgesetze, die gegen die Bundesverfassung verstossen, müssen demnach – mit gewissen Ausnahmen – angewendet werden. Im Beitrag wird ein moderater Ausbau der Verfassungsjustiz vorgeschlagen, damit die Grundwerte der Verfassung, namentlich die Grundrechte, die politischen Rechte und die kantonale Autonomie, auch gegenüber dem Bundesgesetzgeber besser geschützt werden können.

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Aram Mattioli:

Kalkulierte Tabubrüche

In Italien findet der Faschismus seine Verteidiger längst in der guten Gesellschaft.

Silvio Berlusconis Aufstieg zum mächtigsten Mann Italiens wurde durch den korruptionsbedingten Zusammenbruch des alten Parteisensystems und eine „lautlose Kulturrevolution“ (Alexander Stille) ermöglicht, die die Gesellschaft seit Mitte der 1980er Jahre grundstürzend veränderte. Kulturell schlug sich die „transizione italiana“ in einem neuen Politikstil der grossspurigen Ankündigungen, massgeschneiderten Gesetze und rechtsstaatlichen Tabubrüche nieder. Immer dreister rücken die dem „Cavaliere“ wohlgesinnten Medien Kritik an seinem Regierungsstil in die Nähe von Landesverrat. Selbst Schriftsteller wie Claudio Magris oder Antonio Tabucchi werden von ihnen inzwischen als „Antiitaliener“ und „Exportintellektuelle“ geschmäht, wenn sie sich besorgt über den Berlusconismus und die ihm inne wohnenden Gefahren äussern. Der neue Populismus des Mailänder Medienmoguls verwandelte das Land zu einer Demokratie ohne wirkliche Demokratie.
Im Fahrwasser des soziokulturellen Wandels rückte die Gesellschaft nicht nur nach rechts, sondern erhielten auch die Themen der Rechten einen kaum für möglich erachteten Raum in den öffentlichen Debatten. Dies gilt auch für die in ihrer wirklichen Bedeutung oft unterschätze Geschichtspolitik. Heute sind Faschismusapologie und „Duce“-Bewunderung in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Im Unterschied zu anderen westeuropäischen Ländern werden revisionistische Thesen in Italien nicht von Ewiggestrigen und Rechtsextremisten allein vorgetragen, sondern oft auch von bürgerlichen Honoratioren. Spitzenpolitiker, die der Mussolini-Diktatur positive Seiten abgewinnen; Strassen, die nach „Helden“ des Regimes benannt werden oder „gute Faschisten“, die als Filmhelden in die Wohnstuben der Fernsehnation flimmern, gehören seit 1994 ebenso zum Alltag der Zweiten Republik wie Gesetzesinitiativen, die Mussolinis letztes Aufgebot und die Kollaborateure von Salò den Kämpfern der Resistenza gleichstellen wollen. Besorgt bilanzierte der ehemalige christdemokratische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro schon 2005: „Heute sehen wir, dass in Italien eine Geschichtspolitik betrieben wird, die im Zeichen der Befriedung auf eine Geschichtsrevision zielt und eine Aufwertung des Faschismus betreibt.“
Seit sich Berlusconi 1994 in die politische Arena stieg, erlebte das Land einen eigentlichen Krieg der Erinnerungen. Über Jahrzehnte hatte die politische Kultur der 1946 gegründeten Republik Italien auf der Überzeugung beruht, dass die Italiener den Faschismus aus eigener Kraft überwunden und das von den Deutschen ab Herbst 1943 besetzte Land mit der Waffe in der Hand befreit hätten. Das war eine sympathische Lebenslüge, die dabei mithalf, in Italien nach über 20 Diktaturjahren dauerhaft eine Demokratie zu installieren. Jedenfalls war und ist die 1948 in Kraft gesetzte Verfassung dem Geist des republikanischen Antifaschismus verpflichtet.
Begünstigt durch das Ende des Kalten Krieges und den Korruptionssumpf der Ersten Republik geriet die antifaschistisch geprägte politische Kultur immer stärker in Bedrängnis. Historiker, Publizisten und Filmemacher ebneten einer revisionistischen Geschichtsdeutung den Weg, die auf Denkfiguren der neofaschistischen Subkultur zurückgriff. Nach Berlusconis drei Wahlsiegen erhielt sein Bündnis die Gelegenheit, die Erinnerungskultur aus der Regierungsverantwortung heraus in ihrem Sinn umzubauen, auf der nationalen Ebene genauso wie in den Provinzen und Kommunen. Tatsächlich verwandelte sich dieses Politikfeld in der Zweiten Republik zu einem zentralen Ort gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse. Freilich geht es in diesen Debatten nie nur um die Vergangenheit, sondern stets auch um die kulturelle Deutungshoheit und um künftige Mehrheiten.


Fehlende Berührungsängste

„Es gibt doch gar keine Faschisten in meiner Regierung“, meinte Silvio Berlusconi im Juni 1994, wenige Wochen nachdem er die Neofaschisten von Gianfranco Fini und die separatistische Lega Nord von Umberto Bossi erstmals zu Regierungsparteien gemacht hatte. In dieser Reaktion des neuen Premiers zeigte sich ein Grundmuster, das für seinen Umgang mit brisanten erinnerungskulturellen Fragen typisch ist. Die Kritik besorgter Demokraten, dass er mit seiner rechten Regierungskoalition erstmals den antifaschistischen Grundkonsens im Nachkriegseuropa durchbrochen habe, wischte er als unbegründet vom Tisch. Berlusconi trat in den Erinnerungsdebatten, die auf eine revisionistische Umdeutung der jüngeren Geschichte zielten, allerdings nie als treibende Kraft auf. Doch als Ministerpräsident, der eine solche Re-Interpretation politisch erst möglich machte, war die Rolle des „Cavaliere“ absolut entscheidend. Berlusconi liess die Revisionisten gewähren, wo er sie hätte zurückbinden müssen; und er redete deren Ansichten schön oder hüllte sich da in Schweigen, wo er sich deutlich vernehmbar hätte distanzieren müssen.
Fehlende Berührungsängste gegenüber der harten Rechten charakterisiert Berlusconis ganze Karriere, nicht nur deren Beginn. Nach seinem zweiten Wahlsieg von 2001 machte er nicht nur den Altfaschisten Mirko Tremaglia, der noch mit der Waffe in der Hand für Mussolini gekämpft hatte, zum Minister für die Auslandsitaliener. Eine freundschaftliche Beziehung pflegt er seit Jahren zu Alessandra Mussolini. Nach Finis Israel-Reise hatte die Enkelin des Diktators die ultrarechte Alternativa Sociale ins Leben gerufen. Ohne alle historische Sensibilität bot Berlusconi Anfang 2005 der rechtsextremen Politikerin die Präsidentschaft von Kampanien an. Selbst für die Republik Italien handelte es sich um einen unerhörten Vorgang. Um des reinen Machterwerbs willen war Berlusconi bereit, an der Spitze eines grossen Rechtsbündnisses eine bekennende Faschistin zu akzeptieren. Alessandra Mussolini dankte des Premiers politische Avancen damit, dass sie diesen als wahren „Leader“ lobte.
Während des Wahlkampfes 2006 kam es bei Berlusconis Auftritten auf den Piazze vor, dass Zuhörer aus Begeisterung in „Duce“-Rufe fielen und ihm gar mit gerecktem Arm die Ehre erwiesen. Bezeichnenderweise trat er solchem Treiben nie entgegen. Nicht genug damit schloss der Führer der Rechtskoalition „Casa delle libertà“ vor den Parlamentswahlen ein paar zusätzlicher Prozentpunkte wegen Bündnisse mit Kleinparteien am neofaschistischen Rand des politischen Spektrums. Dass ein konservativer Spitzenpolitiker in einem westeuropäischen Land mit ultrarechten Bewegungen paktiert, ist eine Eigentümlichkeit der besonderen Art. In Frankreich und Deutschland wäre das schlicht undenkbar.
Seit seinem Einstieg in die Politik verwischte Berlusconi die Grenzen zwischen bürgerlich-konservativer und neofaschistischer Rechter systematisch. Für die Parlamentswahlen vom Frühjahr 2008 kandidierten einige Faschismus-Bewunderer für das von Berlusconi angeführte Rechtsbündnis „Popolo della libertà“: Alessandra Mussolini für das Abgeordnetenhaus und der Giuseppe Ciarrapico für den Senat der Republik. Der Fall des Verlegers Ciarrapico war besonders brisant, weil dieser für Berlusconis FI kandidierte. In einem Interview mit dem „Corriere della Sera“ meinte Berlusconi über seinen faschistischen Parteifreund bloss: „Wir sind mitten im Wahlkampf und haben die Aufgabe zu gewinnen. Der Verleger Ciarrapico besitzt Zeitungen, die uns nicht feindlich gesonnen sind. Es ist absolut wichtig, dass sich das nicht ändert, weil alle anderen grossen Zeitungen gegen uns sind.“
Nach seinem dritten Wahlsieg blieb Berlusconi am 25. April 2008 dem Staatsakt zum „Befreiungstag“ fern. In einer Geste von hoher Symbolkraft empfing er am Nationalfeiertag lieber den neu gewählten Senator Ciarrapico zu einer Unterredung. Der starke Mann Italiens zeigte sich nicht nur in seinen Kontakten zur extremen Rechten erstaunlich inkorrekt. Immer wieder glitt er auch auf dem glatten Parkett unbewältigter Vergangenheit aus, wenn er seine laienhaften, aber stets populären Ansichten zur Geschichte des 20. Jahrhunderts öffentlich kundtat.


Das Geschichtsbild des „Cavaliere“

In Berlusconis revisionistischem Geschichtsbild ist die Behauptung zentral, dass nicht der Nationalsozialismus, sondern der Kommunismus das „unmenschlichste Unternehmen der Geschichte“ war. Historisch nicht sonderlich bewandert, vertritt er seit Jahrzehnten eine krude Variante der Totalitarismustheorie. Er betrachtet es insbesondere als seine moralische Pflicht, die Erinnerung an die Gewaltverbrechen der kommunistischen Megatötungsregime wachzuhalten. Am 27. Januar 2006, dem Gedenktag für die Opfer der Shoah, bezeichnete er den Massenmord am europäischen Judentum zwar als „Wahnsinn“. Doch neben dem Nazismus habe es einen kommunistischen Totalitarismus gegeben, der weit mehr Opfer auf dem Gewissen habe. Dadurch liess er den Eindruck entstehen, dass der „Rassenmord“ des NS-Regimes weniger schlimm gewesen sei als der kommunistische „Klassenmord“. Dies war keine einmalige Unbedachtsamkeit, hält der grosse Vereinfacher den Kommunismus doch für die mit Abstand schrecklichste Tragödie des 20. Jahrhunderts.
Dass er auf seinem antikommunistischen Kreuzzug gegen eine Fata Morgana kämpft, focht Berlusconi nie an. Seit er sich in die politische Arena begab, hämmerte er seinen Landsleuten ein, dass die Gefahr einer kommunistischen Machtübernahme in Italien nicht gebannt ist. Die Lage präsentiere sich noch immer wie 1948, als sich anlässlich der Parlamentswahlen eine linke Volksfront und das Freiheitslager gegenüber standen. Wenn die Linke hierzulande in die Regierungsverantwortung zurückkehre, orakelte er im Januar 2005, wäre das gleichbedeutend mit „Elend, Tod und Terror“ – wie überall, wo der Kommunismus regierte. Lange Jahre zeigte er sich geradezu besessen von der Vorstellung, dass es unter seinen Gegnern nur so von erklärten oder verkappten Kommunisten wimmle, ganz gleich, ob es sich um Politiker, Intellektuelle, Medienleute, Komiker oder „rote Richter“ handelt. Hemmungslos verunglimpfte er selbst Christdemokraten wie seinen langjährigen Widersacher Romano Prodi als „kathokommunistische Leader“, welche in ihrer grenzenlosen Naivität der extremen Linken in die Hände spielen würden.
Wie andere Politiker, Publizisten und Historiker rückte auch der „Cavaliere“ den bewaffneten Widerstandskampf in die Nähe eines kommunistischen Machtergreifungsversuchs. Das revolutionäre Modell, das die italienischen Kommunisten während der Resistenza inspiriert habe, sei eine Vorstufe zu einer „bolschewistischen Revolution“ nach sowjetischem Muster gewesen. Eine moderne demokratische Nation könne sich jedoch nur dann wirklich antitotalitär nennen, wenn sie sich zur selben Zeit antifaschistischen und antikommunistischen Werten verpflichtet wisse.
Für Silvio Berlusconi, der doch ein antitotalitäres Bekenntnis vor sich her trägt, stellt das faschistische Gesellschaftsexperiment keine grundsätzlich verdammungswürdige Diktatur dar. Gegenüber der „Washington Post“ meinte der Premier im Mai 1994 vielmehr: „Für eine gewisse Zeit hat Mussolini gute Dinge in Italien getan – das ist eine durch die Geschichte belegte Tatsache.“ Freilich sei das Endresultat der faschistischen Diktatur letztlich negativ, weil sie Italien der Freiheit beraubt und das Land in den Zweiten Weltkrieg geführt habe. Für die italienischen Revisionisten hörte sich dies wie Balsam an. Berlusconi gab damit zu verstehen, dass der Mussolini-Faschismus erst unter dem Einfluss des nationalsozialistischen Deutschland aus dem Ruder gelaufen sei. Dieses weit verbreitete Vorurteil, das die Geschichtsforschung längst widerlegt hat, bediente er in seiner Regierungszeit wiederholt.
Im Spätsommer 2003 bezeichnete Italiens Premierminister die faschistische Diktatur sogar als „gutartig“ und behauptete gegen alle historischen Fakten, dass der „Duce“ und seine Schergen nie gemordet und die Antifaschisten bloss in den Urlaub geschickt hätten. Als bei der Opposition und im Ausland daraufhin ein Sturm der Entrüstung losbrach, verteidigte sich Berlusconi damit, dass er als italienischer „Patriot“ Mussolini lediglich vor einem unangemessenen Vergleich mit dem Massenmörder Saddam Hussein habe in Schutz nehmen wollen. Dass es sich dabei nicht um einen einmaligen Ausrutscher handelte, bewies der Herr der Peinlichkeiten im Dezember 2005, nur wenige Monate vor dem Ablauf der Legislaturperiode. Während eines Pressegesprächs gab Berlusconi vor einer Vielzahl von Journalisten zu Protokoll, dass der Faschismus nie „kriminell“ gewesen sei: „Es gab die fürchterlichen Rassengesetze, weil man den Krieg zusammen mit Hitler gewinnen wollte. Der Faschismus in Italien besitzt einige Makel, aber nichts dem Nazismus oder Kommunismus Vergleichbares.“
Die Geringschätzung für die antifaschistische Kultur ist eine der Konstanten in Berlusconis Politkarriere. Sie macht selbst vor der seit dem 1. Januar 1948 geltenden Verfassung nicht halt, die für ihn ein „sowjetisches Gepräge“ besitzt. Berlusconis Geschichtspolitik bewirkte, dass sich Antifaschisten heute für ihre Haltung rechtfertigen müssen. Immer stärker zeichnen sich die Konturen einer anti-antifaschistischen Erinnerungskultur ab, in der ohne Scheu an die angeblich positiven Leistungen von Mussolinis Diktatur und der Kollaboration mit Nazi-Deutschland erinnert wird. Innerhalb von Westeuropa schlug Italien mit seiner Teilrehabilitierung des Faschismus einen Sonderweg ein. Dies blieb nicht folgenlos für die politische Kultur. „Es tut mir weh“, bilanzierte die Christdemokratin Tina Anselmi, die als junge Frau dem antifaschistischen Widerstand angehört hatte, bitter, „dass man heute in Italien wieder Faschist sein kann, ohne dass sich jemand daran stört.“


Dieser Essay wurde am 12. Januar 2010 im Feuilleton der „Süddeutschen Zeitung“ (S. 12) publiziert. Er ist abrufbar unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/598/499871/text. Aram Mattioli ist Autor des Buchs „’Viva Mussolini!’ Die Aufwertung des Faschismus im Italien Berlusconis“, das Mitte Februar 2010 im Ferdinand Schöningh Verlag und bei „NZZ libro“ in einer Lizenzausgabe erscheint.

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Georg Kreis:

Blicke in die Vergangenheit

Historische Vergleiche sind heikel - sie werden schnell als simple Gleichsetzungen und vor allem als Mittel der Diffamierung missverstanden. Dies gilt vor allem für die (zu) leicht Verfügbaren Bezügen zur Nazi-Welt. So hat man im Nachgang zur Anti-Minarett-Initiative darüber diskutiert, wer anfälliger ist gegenüber totalitären Gedanken, das Parlament oder das Volk. Für Christoph Blocher zum Beispiel ist die "Classe politique" zweifellos anfälliger als das Volk.

Eine Hauptfunktion von Vergleichen ist jedoch, die Differenz sichtbar zu machen. In der Absicht, etwas verständlich zu machen, habe ich im Fernseh-Club ebenfalls einen Vergleich gewagt, der die verschärfende Wirkung von Initiativen illustriert. In den 1930er hätte eine von einer SVP lancierten Initiative mit Türmli-ähnlichen Massnahmen gegen die "Verjudung" der Schweiz dazu geführt, dass der latente Antisemitismus sich verschärft hätte, wie wir es jetzt im Fall des Antiislamismus erleben. Auch andere haben sich in dieser Weise geäussert, der Zürcher Ethnologe und Psychologe Mario Erdheim etwa. Das Schächtverbot von 1883 hatte bekanntlich in ähnlicher Weise gewirkt, da ging es nicht um Tierschutz, sondern um die Ressentiments gegen Juden, die zu jener Zeit aus Osteuropa eingewandert waren.

Damit wurde aber nicht gesagt, dass die damals gar noch nicht existierende SVP das getan hätte und dass sie antisemitisch gewesen wäre. Weil es eine solche Initiative eben nicht gab, könnte man annehmen, dass die damaligen Verhältnisse besser waren als die heutigen. Sie waren aber auch in anderer Beziehung anders, man wollte sich vom mächtigen Nachbarn abgrenzen, allein schon deswegen hielten sich eigne antisemitische Ansätze, die zeitbedingt in der Luft lagen, in Grenzen.

Will man das Abstimmungsverhalten der 1930er Jahre in einer verwandten Sache berücksichtigen, muss man die von Rechtsaussen lancierte Initiative für ein Freimaurerverbot beiziehen, die im November 1937 in einem Verhältnis von rund 2:1 deutlich abgelehnt wurde. Massgebend für ihre Ablehnung war aber nicht etwa die Sympathie zu den Freimaurern, sondern die Bereitschaft, die Vereinsfreiheit insgesamt und ungeteilt zu verteidigen. Wie heute die Religionsfreiheit für alle uneingeschränkt hätte verteidigt werden müssen. Auch in dieser Beziehung waren die schwierigen 1930er Jahre offenbar anders.

Mein Vergleich zielte nicht auf allfällige Initianten, sondern auf den Effekt, den solche Vorstösse auf das Stimmvolk haben können. Er besteht in einer zusätzlichen Problematisierung durch die Dynamik des Abstimmungskampfes. Im Falle der 1930er in einer Verschärfung des Antisemitismus wie in unseren Tagen in einer Verschärfung des Antiislamismus, derweil man vorher einigermassen ruhig mit einer Latenz gleicher Art gelebt hat oder hätte, ohne sie aber virulent und militant auszuleben. Die kritische Tendenz galt also einer Tendenz, dass sich Stimmbürger aufhetzen lassen. Habe zudem in der gleichen Sendung gesagt, dass ich mit der SVP überhaupt kein Problem habe, sondern mit Mitteparteien, die kein Gegengewicht bilden.

Das Problem beginnt aber schon früher mit dem Reden, mit den Wörtern. In den 1930er Jahren, als selbst Wohlmeinende bereit waren, in besänftigender Art die angebliche Judenfrage mitzudiskutierten. Damit ist das Gift bereits gelegt. Und heute diskutieren wir in die Schweiz eben an vorderster Front die so genannte Muslimfrage und verbinden es mit der unzutreffenden Behauptung, dass es dies brauchte, damit man die Probleme endlich ernst nehme.

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Giusep Nay:

Direkte Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte –
Eckpfeiler unseres Verfassungsstaates
*

Das Bewusstsein, dass wir eine Demokratie sind, ist intakt, und das ist richtig und wichtig. Dass wir aber in gleichem Masse auch ein Rechtsstaat sind, dessen sind wir uns viel zu wenig bewusst.

Die Volksinitiativ „für „demokratische Einbürgerungen“, welche die Demokratie gegen den Rechtsstaat ausspielen wollte, hat zwar eine klare Absagen an der Urne erfahren. Die grundsätzliche Frage nach dem notwendigen Ausgleich zwischen dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatprinzip ist aber geblieben, und sie ist nach der Annahme der Minarettverbotsinitiative und mit der gegenwärtig in den eidgenössischen Räten beratenen Ausschaffungsinitiative von höchster Aktualität.

1. Das demokratische Element

Die Bundesverfassung ist das seit der Gründung des Bundesstaates 1848 einigende Band der Schweiz. Wir sind ein Verfassungsstaat, in dem das demokratische Element grosses Gewicht hat. Die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger bestehen nicht nur im Recht, die obersten Staatsorgane, insbesondere das Parlament zu wählen. Sie sind einzigartig, weil die Stimmberechtigten in einem ausgedehnten Mass auf dem Wege der Initiative und des Referendums auch direkt über Sachfragen entscheiden.

Daraus wird nicht zu Unrecht gefolgert, alle staatliche Macht gehe vom Volk aus. Ein solcher Satz kann auch und wird zunehmend missverstanden. In der Bundesverfassung steht er denn auch nicht, und er könnte dort so auch nicht stehen, bereits weil das Schweizervolk und die Kantone sich die Verfassung gaben. Die Mehrheit der neueren Kantonsverfassungen setzen die folgende Bestimmung an den Anfang: „Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird von den Stimmberechtigten und den Behörden ausgeübt“.

Mit dem zweiten Satz wird eine wesentliche und notwendige Klarstellung vorgenommen: Dass in der Demokratie alle staatliche Macht auf dem Willen des Volkes gründet, bedeutet nicht, dass das Volk auch alle Macht im Staate ausübe. Diese wird vielmehr von den Stimmberechtigten und den staatlichen Organen nach den Regeln ausgeübt, die sich Volk und Stände gegeben haben.

2. Das rechtsstaatliche Element

Die grundlegendste Regel, wie die Staatsgewalt auszuüben ist, ist das Rechtsstaatsprinzip.

„Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht“ : so lautet der erste Absatz von Artikel 5 der Bundesverfassung. In den meisten Kantonsverfassungen findet sich dieses Bekenntnis zum Rechtsstaat in gleicher Weise in einer Bestimmung, die der zitierten über die vom Volk ausgehende Staatsgewalt auf dem Fusse folgt.

Im vierten Absatz des Artikels 5 der Bundesverfassung ist überdies festgehalten, dass Bund und Kantone das Völkerrecht zu beachten haben. Das ist ein Bekenntnis zu völkerrechtlicher Vertragstreue, das jenes zum Rechtsstaat vervollständigt. Nicht nur „zwingendes Völkerrecht“ (dazu unten Ziffer 5) ist insbesondere für alle Vertreter staatlicher Behörden verpflichtend, auch das übrige Völkerrecht und darunter vorab die Menschenrechte, die in den geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen garantiert sind.

Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft zur neuen Bundesverfassung an die eidgenössischen Räte zu Artikel 5 fest: „Die Eidgenossenschaft ist als Staat nicht nur ein machtvolles Gebilde, das Recht erzeugt, sondern zugleich eine rechtlich gebundene Organisation. … Die für den Staat handelnden Organe haben … die elementaren Gebote der materiellen Gerechtigkeit zu respektieren, wie sie sich namentlich aus den Grundrechtsgarantien … ergeben. Solche elementaren Gebote haben zunehmend Eingang in das internationale Recht gefunden (Stichwort: zwingendes Völkerrecht).“

Dies stellt eine neue ausdrückliche verfassungsrechtliche Verpflichtung auch zu einer materiellen Rechtsstaatlichkeit dar, die von Volk und Ständen so in der Bundesverfassung als unserem Grundgesetz verankert wurde.

Die formellen Elemente des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Gesetzmässigkeit der Verwaltung und die Verwaltungs-wie auch die Verfassungsgerichtsbarkeit. Diese formellen Elemente wären wenig wirkungsvoll, wenn sie nicht durch materielle Elemente mit Inhalt gefüllt würden. Diesen Inhalt stellen die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte dar, wie die Rechtsgleichheit, die persönliche Freiheit, die Meinungsäusserungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Wirtschaftsfreiheit usw. und nicht zuletzt das Willkürverbot. Dazu gehören ebenso die Menschenrechte, die in den völkerrechtlichen Konventionen, die wir nach den in der Verfassung dafür vorgesehenen demokratischen Regeln ratifiziert haben, garantiert werden. Im Artikel 190 der Bundesverfassung werden diese ausdrücklich für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend erklärt.

3. Kein Vorrang des Demokratieprinzips vor dem Rechtsstaatsprinzip

Das Konzept des Rechtsstaats entstand, um die Allmacht des Staates einzuschränken. Die Grundrechte sind vorab Freiheitsrechte, die Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen des Staates schützen. Das Rechtsstaatsprinzip schützt darüber hinaus die demokratisch geschaffene Rechtsordnung, insbesondere auch die Spielregeln, nach denen Staatsgewalt allein legitim ausgeübt werden kann.

Mit der Gewaltenteilung als einem grundlegenden Element des demokratischen Rechtsstaates ist die Ausübung der Staatsgewalt auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative aufgeteilt. Die Stimmberechtigten – wenn es um die Bundesverfassung geht, zusammen mit den Kantonen – haben wie das Parlament, der Bundesrat und das Bundesgericht die ihnen in der Verfassung zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten und jeweils keine anderen. Sie haben diese nach den Verfahrensregeln wahrzunehmen, wie sie in der Verfassung und in den Gesetzen festgelegt sind.

Die Rechtsordnung hat verschiedene Ebenen, wobei die unteren Ebenen mit den oberen im Einklang sein müssen. Eine Verordnung muss gesetzes-und ein Gesetz verfassungsmässig sein. Bundesrecht bricht kantonales Recht, und Gemeinderecht darf ebenso dem Kantonsrecht wie dem Bundesrecht nicht widersprechen. Schliesslich muss das in Staatsverträgen für die Schweiz verbindlich erklärte Völkerecht seiner Natur nach nicht einfach durch nationales Recht ausgeschaltet werden können, sonst wären diese Staatsverträge nichts wert.

Einen Vorrang des Demokratieprinzips vor diesen Spielregeln des Rechtsstaates, der sie ausser Kraft setzen würde, kann es nicht geben. Demokratisch festgelegte Spielregeln können nur auf dem dafür demokratisch festgelegten rechtsstaatlichen Weg abgeändert, nicht aber einfach missachtet werden, mit der Begründung, weil es das viel beschworene Volk tue, sei dies demokratisch; die Staatsgewalt geht vom Volk aus, es übt sie aber nicht allein und nach Belieben aus (oben Ziffer 1 am Ende). Konkret in unserem Zusammenhang: verletzt eine Volksinitiative „zwingendes Völkerrecht“, ist sie, wie unsere Bundesverfassung dies vorschreibt, ungültig zu erklären; die Initianten können die Vorschrift der Verfassung nicht einfach missachten, sondern müssten, wenn diese sie stört, vielmehr zunächst verlangen, diesen Grund für die Ungültigkeit einer Initiative aus der Verfassung zu entfernen. Weil diese Möglichkeit besteht, ist auch die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe, die in Frage steht (dazu unten Ziffer 5), nicht undemokratisch.

Das Volk hat auch in der Demokratie nicht immer Recht, sondern allein und selbstverständlich aber dann, wenn es im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung entscheidet.
Der Rechtsstaat muss demokratisch und die Demokratie rechtsstaatlich legitimiert sein. In dieser Weise bedingen sie sich gegenseitig. Und weil sie sich bedingen, bestehen Spannungsfelder. Auf zwei solcher Spannungsfelder wird im Folgenden näher eingegangen.

4. Die eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, ist sehr oft zu hören, obwohl dies so gar nicht zutrifft. Wir kennen zwar kein besonderes Verfassungsgericht, das Bundesgericht übt jedoch seit seinem Bestehen eine volle Verfassungsgerichtsbarkeit über kantonale Erlasse und Entscheide aus; eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die für die Rechtsentwicklung in unserem Lande von grosser Bedeutung war und hohe Anerkennung geniesst. Das Bundesgericht ist oberstes Gericht des Landes und Verfassungsgericht in einem, Letzteres allerdings nicht gegenüber Bundesgesetzen und Akten der Bundesversammlung und des Bundesrates, und diese Einschränkungen wiederum mit Ausnahmen.

4.1 Der Artikel 190 der Bundesverfassung

„Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend“, so lautet Artikel 190 der Bundesverfassung. Auf den ersten Blick erscheint diese Aussage als eine Selbstverständlichkeit. Ihr eigentlicher, nur in historischer Auslegung erschliessbarer Sinn ist aber der, dass das Bundesgericht Bundesgesetze soll anwenden müssen, selbst wenn sie verfassungswidrig sind. Bei der Beratung der Bundesverfassung von 1874, mit der auch das fakultative Gesetzreferendum eingeführt wurde, fügte das Parlament eine solche Bestimmung ein, weil es wichtig sei, die gesetzgebende von der richterlichen Gewalt zu trennen, und damit die richterliche Gewalt sich nicht über die gesetzgebende erhebe.

In Tat und Wahrheit wird die Legislative damit -auch wenn es sich bei dieser um das Volk handelt – in einer unzulässigen und mit der Gewaltenteilung unvereinbaren Weise über die Judikative gestellt. Für den gewaltenteiligen Rechtsstaat ist es wesentlich, dass die Judikative in der Rechtsanwendung das letzte Wort hat. Dies muss auch gelten, wenn es um die Anwendung der von Volk und Ständen angenommenen Bundesverfassung geht. Andernfalls bleiben die darin garantierten Grundrechte, die Bürgerinnen und Bürger gerade auch gegenüber übermässigen bundesgesetzlichen Eingriffen in ihre Freiheitsrechte schützen sollen, toter Buchstabe. Bei der Anwendung insbesondere der Bundesgesetze steht den Rechtsuchenden jedoch gemäss deren Artikel 190 der Schutz der Bundesverfassung nicht zur Verfügung.

Diese Ausnahmebestimmung fand sich bereits in der alten Bundesverfassung. Sie hatte Ende des 19. und lange im letzten Jahrhundert jedoch in keiner Weise die gleiche praktische Bedeutung wie heute: Die Mehrzahl der Gesetze waren nicht Bundes-, sondern kantonale Gesetze, über die – wie dargelegt -stets eine volle Verfassungsgerichtsbarkeit bestand. Der Ausbau des Bundesrechts seit den 1970er Jahren vor allem im Bereich des Verwaltungsrechts -das neu geschaffene erstinstanzliche Bundesverwaltungsgericht ist mit über 60 Richterinnen und Richtern das grösste Gericht im Lande! -und die grössere Komplexität der rechtlichen Regelungen, verbunden mit der zunehmenden politischen Polarisierung bergen die immer grössere Gefahr in sich, dass die Bundesversammlung die ihr überlassene Aufgabe, auf die Verfassungsmässigkeit neuer Bundesgesetze in allen Teilen zu achten, nicht genügend wahrnehmen kann.
Nicht nur der Bundesrat, auch die Bundesversammlung wollte bei der Beratung unserer neuen Bundesverfassung die immer empfindlicher zutage tretende Lücke im Grundrechtsschutz schliessen. Beide Räte hatten der Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit im Sinne der konkreten Normenkontrolle auch über Bundesgesetze zugestimmt. Das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden sollten wenigstens in einem konkreten Anwendungsfall die Verfassungsmässigkeit einer Bestimmung eines Bundesgesetzes nicht nur prüfen können, sondern diese gegebenenfalls auch nicht anwenden müssen und damit die Bundesverfassung zur Geltung bringen können. Das scheiterte lediglich daran, dass sich die Räte nicht darüber einig waren, ob diese Frage in einer Variantenabstimmung dem Volk unterbreitet werden sollte oder nicht.

Das Bundesgericht verdeckt den wegen der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze bestehenden rechtsstaatlichen Mangel teilweise dadurch, dass es sehr weit geht in der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung einer bundesgesetzlichen Bestimmung und so möglichst vermeidet, einen direkten Gegensatz zwischen einem Bundesgesetz und der Verfassung anzunehmen, für den die Einschränkung des Artikels 190 erst Bedeutung erlangt. Diese wirkt sich auch dort nicht aus, wo ein Grundrecht zugleich als Menschenrecht ebenfalls in einem völkerrechtlichen Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder der UNO-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte gewährleistet ist. Soweit es um ein Menschenrecht geht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ein Vorrang des Völkerrechts zu bejahen, das für die Rechtsanwendung im Artikel 190 gleich wie die Bundesgesetze als massgebend erklärt wird. Diese teilweise Verfassungsgerichtsbarkeit quasi durch die Hintertür ist kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat und sie schafft auch zwei Kategorien von Grundrechten, nämlich solche, die den gerichtlichen Schutz geniessen (persönliche Freiheitsrechte, Verfahrensgarantien) und solche, bei denen dies nicht der Fall ist (Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie), weil sie in der EMRK nicht garantiert sind bzw. die Schweiz das 1. Zusatzprotokoll zu dieser nicht unterzeichnet hat.

Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass der Artikel 190 nach ständiger bundesgerichtlicher Praxis kein Prüfungsverbot, sondern allein ein Anwendungsgebot für Bundesgesetze bedeutet. Die Gerichte können und müssen -was aber leider trotzdem oft unterlassen wird – die Verfassungsmässigkeit einer Bundesgesetzbestimmung prüfen und gegebenenfalls deren Verfassungswidrigkeit wenigstens feststellen. Diese Feststellungsbefugnis ist nicht unwichtig im Sinne der checks and balances zwischen den Staatsgewalten, d. h. die Judikative kann und muss so die Legislative auffordern, verfassungswidrige Bestimmungen von Bundesgesetzen zu revidieren.

4.2 Die parlamentarische Initiative Müller-Hemmi

Die hängige parlamentarische Initiative Müller-Hemmi (07.476) will die Lücke im verfassungsmässigen Grundrechtsschutz beseitigen. Ihr Vorstoss vom Oktober 2007 beschränkt sich auf das Allernotwendigste: Im Artikel 190 soll das Bundesrecht unter Einschluss der Bundesverfassung, ebenso wie bisher das Völkerrecht, als massgebend erklärt werden. Dann gehen auch die in unserer Verfassung garantierten Freiheitsrechte ihnen widersprechenden bundsgesetzlichen Bestimmungen vor, wie dies allein der Verpflichtung zum Rechtsstaat in Artikel 5 der Bundesverfassung entspricht. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates stimmte dem Vorstoss zu.

Mit Ausnahme der Niederlande und der skandinavischen Staaten kennen alle Rechtsstaaten ein Verfassungsgericht und eine volle Verfassungsgerichtsbarkeit. Diese Ausnahme wird oft angeführt, um zu sagen, wie diese Staaten könne auch die Schweiz weiter gut ohne eine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit leben. Ein Gebot, auch verfassungswidrige gesetzliche Bestimmungen anzuwenden, kennen die Niederlande und Skandinavien aber nicht. Dieses ist vielmehr einmalig und durch nichts mehr zu rechtfertigen.

5. Die Ungültigkeit von Volksinitiativen

5.1 Der Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung

Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist nach Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung ungültig, wenn sie «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» verletzt. Der Bundesrat kam bei der Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» zum Schluss, der darin vorgesehene Ausschluss jeglichen Beschwerderechts von nicht eingebürgerten Personen verletze zwar die Rechtsweggarantie der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Ebenso sei das Recht auf wirksame Beschwerde gemäss Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 2 Absatz 3 des Uno-Pakts II verletzt. Da es sich dabei aber nicht um zwingendes Völkerrecht handle, könne die Volksinitiative nicht ungültig erklärt werden. Der Bundesrat stützt sich hier auf „zwingendes Völkerrecht“ als völkerrechtlichen Begriff und betrachtet allein die Verbote von Folter, Genozid, Sklaverei sowie die notstandsfesten Garantien der EMRK und des Uno-Paktes II als zwingende Normen.

In der Botschaft zur Totalrevision der Bundesverfassung schrieb er hingegen noch, dass «zumindest» zwingendes Völkerrecht als inhaltliche Schranke der Verfassungsrevision anzuerkennen sei. Es sei Aufgabe der Praxis, unter Einbezug der Lehre eine Rechtsprechung zu entwickeln und letzte Klarheit über die Tragweite des Begriffs des zwingenden Völkerrechts zu schaffen.

In der Rechtslehre wird die Auffassung vertreten, der Begriff sei als eigener staatsrechtlicher zu verstehen, etwa im Sinne eines Bezugs auf objektive Fundamentalnormen der Völkerrechtsordnung. Dem ist zuzustimmen. «Gerechtigkeit und Recht sind dem staatlichen Handeln vorgeordnet», schrieb der Bundesrat zu Artikel 5 der Bundesverfassung, wie eingangs angeführt; die dort statuierte Rechtsbindung jeglicher Staatstätigkeit – also auch der Rechtsetzung – verpflichte dazu, die elementaren Gebote der materiellen Gerechtigkeit zu respektieren, die sich namentlich aus den Grundrechtsgarantien ergäben.
Das ist eine grundlegende Errungenschaft des Rechtsstaates, die ihren Niederschlag auch in zahlreichen internationalen Konventionen, denen wir beigetreten sind, gefunden hat. Effektiven Rechtsschutz vor Verletzung von Grund-und Menschenrechten durch unabhängige Gerichte als der dritten von den übrigen getrennten Staatsgewalt zu gewähren, ist eine Fundamentalnorm des demokratischen Rechtsstaates und des Völkerrechts. Es fragt sich daher, ob die Einbürgerungsinitiative, die dieses fundamentale Prinzip ausschloss, nicht «zwingendes Völkerrecht» in einem eigenständig weiter als das Völkerrecht gefassten Sinne von Artikel 139 unserer Bundesverfassung verletzte und deshalb hätte ungültig erklärt werden müssen?

Man kann unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips Verständnis dafür haben, dass die Bundesversammlung, der nach unserem geltenden Verfassungsrecht allein die Kompetenz zukommt, eine Volksinitiative auf Änderung der Bundesverfassung als ungültig zu erklären, nicht bereit ist, den geltenden Artikel 139 unserer Verfassung in einem solchen Sinne weit auszulegen. Die Bewahrung unserer rechtsstaatlichen Grundlagen verlangt dann jedoch, eine Änderung dieser Bestimmung im Sinne einer Erweiterung der Gründe für die Ungültigkeit von Volksinitiativen zu beschliessen und Volk und Ständen zur Abstimmung vorzulegen.

5.2 Die parlamentarische Initiative Vischer

Die parlamentarische Initiative Vischer (07.447) greift die Problematik auf, dass eine Volksinitiative auf Bundesebene nach der geltenden Praxis gültig erklärt werden muss, auch wenn sie materiell nicht umsetzbar sein wird, weil sie grundlegenden Bestimmungen des Grundrechtsschutzes oder der EMRK widerspricht. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates stimmte der Initiative zu, welche die Kriterien für eine Ungültigerklärung erweitern und das Bundesgericht darüber entscheiden lassen will. Damit würde ein angemessener Ausgleich zwischen dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatprinzip hergestellt. Ausserdem würde mit der Zuständigkeit des Bundesgerichts eine nicht haltbare Lücke im Schutz der politischen Rechte auf Bundesebene geschlossen, die Artikel 34 der Bundesverfassung nicht nur auf kantonaler Ebene garantiert.

Es ist nicht einzusehen, weshalb die Garantie der politischen Rechte von Artikel 34 der Bundesverfassung auf Bundesebene nicht den gleichen richterlichen Schutz geniessen soll wie im kantonalen Bereich. Die darin garantierte unverfälschte Stimmabgabe bewahrt unter anderem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts die Stimmberechtigten davor, zu Initiativen Stellung beziehen zu müssen, die wegen Verstosses gegen höherrangiges Recht undurchführbar wären. Damit wird verhindert, dass die Stimmberechtigten über den wahren Gehalt dessen, worüber sie abstimmen, irregeführt werden. Sie stimmen dann nicht etwas zu, das so gar nicht verwirklicht werden kann, mit dem demokratisch unhaltbaren Ergebnis, dass sie ihren Willen dann missachtet sehen.

Dieser Riegel gegen Volksinitiativen, die Grund-und Menschenrechte und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien missachten, erweist sich angesichts vergangener und hängiger Initiativen zur Änderung der Bundesverfassung als notwendig.

5.3 Die nicht umsetzbaren Volksinitiativen

Die von Volk und Ständen angenommene Verwahrungsinitiative hat zum ersten Mal die Problematik vor Augen geführt. Sie konnte nicht entsprechend ihrem Wortlaut umgesetzt werden, weil die lebenslängliche Verwahrung einer Person ohne angemessene richterliche Prüfung ihrer Notwendigkeit in bestimmten Abständen der nach den zitierten Bestimmungen der Bundesverfassung durch Bund und Kantone zu beachtenden und für das Bundesgericht und die anderen rechtsanweneden Behörden massgebende Europäische Menschenrechtskonvention widersprochen hätte.

Am 29. November 2009 wurde nun mit der Annahme der entsprechenden Initiative in der Volksabstimmung ein generelles Minarettbauverbot in unserer Bundesverfassung festgeschrieben. Dieses wird in gleicher Weise nicht umgesetzt werden können: Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) wäre ohne weiteres erfolgreich, und ein Bundesgerichtsurteil, das die Verfassungsbestimmung tale quale anwendete, müsste gestützt auf den Entscheid des EGMR gemäss ausdrücklicher Vorschrift des Bundesgerichtsgesetzes (Art. 122) revidiert werden. Das legitimiert das Bundesgericht grundsätzlich auch, dem Rechtsuchenden den Umweg über Strassburg gar nicht zuzumuten und selber ein solches der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot diametral widersprechendes absolutes Minarettbauverbot nicht anzuwenden, um nicht ein zu revidierendes Urteil fällen zu müssen. Der neue Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung stellt einen neuen Ausnahmeartikel in der Bundesverfassung dar, wie das 1973 aufgehobene Klöster-und das Jesuitenverbot, und kommt im Übrigen – Ironie der Geschichte -an die Stelle des erst 2001 ebenfalls aufgehobenen Bistumsartikels zu stehen. Die Nichtanwendung der mit der Initiative angestrebten Verfassungsbestimmung kraft Völkerrechts bringt den Rechtsaat wieder ins Lot, lässt aber das Demokratieprinzip aus den Fugen geraten, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht.

Das gilt in noch vermehrtem Masse für die Ausschaffungsinitiative, die Wegweisungen von Ausländerinnen und Ausländern aus der Schweiz fordert, ohne dass deren Verhältnismässigkeit im Einzelfall geprüft werden dürfte und dies selbst bei Verletzung des sogenannten Non-Refoulement-Prinzps nicht, d.h. selbst wenn dem Betroffenen dann insbesondere Folter und Tod drohen. Die Verhältnismässigkeit stellt jedoch eine grundlegende rechtsstaatliche Voraussetzung für die Zulässigkeit jeglichen staatlichen Eingriffs in Grund-und Menschenrechte dar (Art. 36 BV) und das Non-Refoulment-Prinzip ist Bestandteil des zwingenden Völkerrechts, dessen Verletzung zur Ungültigerklärung der Initiative führen muss, wie das die Bundesversammlung bei einer früheren Volksinitiative der Schweizer Demokraten entschied. Würde sie sich nicht an diese Praxis halten, würde sie endgültig den Beweis liefern, dass sie als politische Instanz nicht geeignet und zuverlässig genug ist, um allein über die Gültigkeit von eidgenössischen Volksinitiativen zu entscheiden. Die Versuche, die der Bundesrat unternahm, um einen Verstoss der Ausschaffungsinitiative gegen zwingendes Völkerrecht zu verneinen, erweisen sich als unhehelflich: Eine Erklärung der Initianten, das Non-Refoulement-Prinzip solle vorbehalten bleiben, ist nach den anerkannten Auslegungsregeln unbeachtlich, weil sie keine Stütze im Wortlaut der Initiative findet und so nicht als vom Willen der Unterzeichner der Initiative getragen betrachtet werden kann. Das Gleiche gilt für eine Lösung, die Ausweisung in solchen Fällen zu verfügen, aber nicht zu vollstrecken. Damit würde das Kernanliegen der Initiative, nämlich die Ausschaffung nicht umgesetzt, was auch eine Teilgültigkeit der Initiative ausschliesst, weil die Unterzeichner sie vor allem wegen dieses Kernanliegens unterstützten und deren Wille so missachtet würde.

6. Angemessener Ausgleich zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip

Kantonale Volksinitiativen kann das Bundesgericht im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde letztinstanzlich als ungültig erklären und nicht zur Volksabstimmung zulassen, wenn sie höherrangigem Recht widersprechen und so nicht umgesetzt werden können.
Es hebt auch in kantonalen Volksabstimmungen angenommne Gesetze, die sich als verfassungswidrig erweisen, nach deren Erlass auf Beschwerde hin auf oder wendet sie im konkreten gerichtlichen Streitfall nicht an.

Es ist nun aber nicht ersichtlich, weshalb der in eidgenössischen Volksinitiativen und in Bundesgesetzen zum Ausdruck kommende Volkswille stärker gewichtet und höher eingestuft werden soll als bei kantonalen Volksinitiativen und Volksentscheiden, um das Demokratieprinzip anders als auf kantonaler Ebene in nicht haltbarer Weise dem Rechtsstaatsprinzip vorgehen zu lassen.

Mit der Verwirklichung der Anliegen der beiden dargestellten parlamentarischen Initiativen:

a) Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit wenigstens im konkreten Gerichtsfall auch auf Bundesgesetze, damit das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden nicht weiterhin verfassungswidrige bundesgesetzliche Bestimmungen anwenden müssen,

b) Erweiterung der Gründe für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen auf Änderung der Bundesverfassung auf Verletzung grundlegendster rechtsstaatlicher Grundsätze, verbunden mit der Zuständigkeit des Bundesgerichts, der Garantie der politischen Rechte in diesem Bereich auch auf Bundesebene Nachachtung zu verschaffen,

wird nichts Revolutionäres geschaffen, sondern allein ein dringend notwendiger und angemessener Ausgleich zwischen dem Demokratie-und dem Rechtsstaatsprinzip in unserem Land auch auf Bundesebene hergestellt.

7. Verfassungsmässige Einschränkung des Initiativrechts

Über das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenrechte hinaus ergibt sich aus Artikel 193 der Bundesverfassung eine Beschränkung des Initiativrechts. Eine Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung ist danach nur in der Form der allgemeinen Anregung zulässig; wird dieser zugestimmt, hat eine neu gewählte Bundesversammlung den Revisionsentwurf auszuarbeiten. Werden das Rechtsstaatprinzip, die Grundrechte und die Verbindlichkeit der übernommenen völkerrechtlichen Menschenrechtsgarantien mit einer auf dem Wege einer ausformulierten Initiative auf Teilrevision der Verfassung ausgehöhlt und ausgeschaltet, kommt das einer Totalrevision der Bundesverfassung gleich, die dann jedoch nicht auf dem in der Verfassung in zwei Schritten vorgesehenen Weg erfolgt, der Schnellschüsse verhindern und vor allem einen in allen Teilen kohärenten Verfassungsentwurf gewährleisten soll. Der angenommenen Minarettverbotsinitiative kann eine solche Bedeutung auch aus diesem weiteren Grund nicht zukommen, abgesehen davon, dass dies nicht dem Willen der zustimmenden Mehrheit entspräche, nachdem die Initianten stets beteuerten, die Religionsfreiheit sei nicht tangiert. Der Volksentscheid ist zu akzeptieren, darin eingeschlossen aber der Konflikt mit den mitnichten ausser Kraft gesetzten Grund-und Menschenrechten, der nach den geltenden Regeln unseres gewaltenteiligen Rechtsstaates aufzulösen ist.


* Aktualisierte Fassung des Beitrages in: Georg Kreis (Hrsg.), Erprobt und entwicklungsfähig -Zehn JahreBundesverfassung, NZZ-Verlag 2009, erschienen in: Zeitschrift für Gesetzgebung undRechtsprechung in Graubünden, ZGRG 04/2009.


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Georg Kreis

Wie weiter nach dem Ja zum Minarett-Verbot?

Die Einheit einer Wolke

Bundesrat Ueli Maurer hat sich über seine Mitbundesräte lustig gemacht, weil diese in öffentlichen Erklärungen das Ja zum Minarett-Verbot in Teilchen zerlegt hätten. Doch hatten selbst die Initianten stets erklärt, es gehe nicht wirklich um das Minarett, sondern um viel, viel mehr (um Zwangsehen, Ehrenmorde, Hassprediger, Scharia, Muezzin, Burka etc.), eben um eine Ansammlung doch von Teilchen. Gleich nachgeschoben wird die harsche Aufforderung, die Initiative nun sogleich «umzusetzen». Umzusetzen gibt es da aber überhaupt nichts. Der Initiativtext ist seit dem 29. November Bestandteil der Verfassung und hat ohne zusätzliche Bestimmungen seine Gültigkeit.
Die Initiative wie ihr Ausgang lassen, wie man so sagt, nicht kalt. Auf die Frage, wie abzustimmen sei, folgt nun die Frage, wie mit dem Ergebnis umzugehen sei. Besonnene Geister raten zu Bedächtigkeit. Eine Denkpause darf aber nicht zur berüchtigten Pause vom Nachdenken werden. Über das Reden und Schreiben in Printversionen und – noch mehr – in Blogs und Facebooks hinaus denken einige auch ans Handeln.
Dabei stehen offenbar zwei Optionen im Vordergrund: a) nach «Strassburg» zu gehen und b) eine Gegeninitiative mit einem «Toleranzartikel» zu starten. Ersteres wird über kurz oder lang ohnehin stattfinden, aber es wird dauern (bis zehn Jahre), und diesem Schritt wird der Geruch anhaften, ein externer und ein richterlicher Ukas zu sein. Letzteres ist aufwendig, überfordert schnell die verfügbaren Kräfte; und ihm hängt der Makel der «Zwängerei» an. Trotzdem ist es angemessen und höchst legitim, ein derartiges Initiativprojekt weiterzuverfolgen. Bis es überhaupt zur Abstimmung käme, gingen mindestens drei Jahre ins Land; dann schaut man die Frage vielleicht mit neuen Augen an. Die schnelle Polemik gegen das von zwei Staatsrechtlern (Jörg Paul Müller/Daniel Thürer) bloss angedachte Projekt zielt auf Einschüchterung. Ihr kann man entgegenhalten, was die Anti-Minarett-Initianten zur Rechtfertigung ihres Vorstosses stets gesagt haben: Sie machen bloss von ihrem guten staatsbürgerlichen Recht Gebrauch. Diese Version darf doch ebenfalls zur vielgelobten direkten Demokratie gehören.
Ein anderes Recht und eine dritte Reaktionsvariante sind die im Namen der im Moment unterlegenen 43-Prozent-Gruppe stattfindende Unterschriftensammlung (BaZ von gestern) sowie die Protestversammlungen. Alles demokratische Reaktionen und nicht Ungehörigkeiten «schlechter Verlierer».

KLARHEIT. Neben all dem ist aber dringend ein viertes Unternehmen fällig. Die Landesregierung muss nun über ihre betulichen und letzten leeren Erklärungen hinaus zur einer kleinen Tat schreiten und einen substanziellen Muslim-Bericht in Auftrag geben, der binnen Jahresfrist die Realitäten der muslimischen Minderheit im Lande aufzeigt. Die meisten Befürworter der Anti-Minarett-Initiative dürften nicht über die muslimische Realität in der Schweiz, sondern über den Islam in der Welt und den Islamismus abgestimmt haben. Das heisst: über eine Angstwolke.
Die Eidgenössische Ausländerkommission hat bereits 2005 einen kleinen Bericht dieser Art veröffentlicht. Dies zeigt übrigens, dass auch die Behauptung des früheren Wegschauens nicht zutrifft. Ein so gearteter Bericht ist von Experten der Wissenschaft und der Verwaltungspraxis (Gemeinde, Kantone, Bund) ohne Berührungsängste auf den neuesten Stand zu bringen und mit Handlungsempfehlungen der Politik zur Verfügung zu stellen. Damit man weiss, worüber man wirklich abgestimmt hat. Man kann dann immer noch konträrer Meinung sein, aber es ist wenigstens gewährleistet, dass der Diskussionsgegenstand die nötige Klarheit und nicht Phantomcharakter hat.
Dann mögen die Einzelteile vom Kopftuch bis zu den Imamen und den Friedhöfen auch Gegenstand allenfalls notwendiger Einzelmassnahmen sein. Diese müssen dann ernst genommen, aber nicht als sonderbar konkrete und doch symbolisch gemeinte Bestimmung in unsere liebe Verfassung aufgenommen werden.
Für Initiativen gilt an sich die Vorschrift, dass die Einheit der Materie gelten soll. Ist dies nicht der Fall, dürfen sie nicht zur Abstimmung gebracht werden. Lag diese Einheit im Falle der Anti-Minarett-Initiative überhaupt vor? Insofern als es um das «Türmli» ging, war rechtlich die Einheit durchaus gegeben. Auch die Motivation der Initianten war mehr oder weniger einheitlich: das politische Bewirtschaften von geschürter Fremdenangst. Die Motivation der Stimmenden, das werden Analysen zeigen, war vielfältig und kann wie bei vielen Vorlagen sehr unterschiedlich sein – auch nach der Variante, dass man den Sack schlägt und den Esel meint. Der Sack, das wären die Muslime, der Esel der Bundesrat und die «classe politique» etc. Übrigens wie im Falle der EWR-Abstimmung von 1992. Das Ja vom 29. November war ein vielfältiges Nein, je nach Einstellung auch eine wenig reflektierte Kombination von Anti-Partikelchen gegen die Einwanderung, speziell auch die Deutschen, die Arbeitslosigkeit, die Banken, die Wirtschaftskrise, die Schweinegrippe. Und, warum auch nicht, gegen das Älterwerden, das Jungsein, den Auszug der Freundin, die Mietzinserhöhung, den Nachbarn mit seinem lauten Fernseher.

LAUNE DES SOUVERÄNS. Diese Einschätzung ist nicht Ausdruck einer Geringschätzung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sondern einer Sorge wegen des verantwortungslosen Verfahrens in anonymen Plebisziten. Der Souverän, das war früher der monarchische, vielleicht sogar absolutistische Fürst, der sich, weil er der Souverän war, jede Laune gestatten konnte, niemandem gegenüber verantwortlich war. Darf jetzt der bürgerliche Souverän genauso verantwortungslos seine Laune markieren, ohne die Konsequenzen für andere zu bedenken?

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Martin Schaffner

Friede zwischen den Religionen

Die Initiative für ein verfassungsrechtliches Verbot des Baus von Minaretten berührt, ob wir es wollen oder nicht, den in der Schweiz herrschenden Religionsfrieden. Ob in der Topographie schweizerischer Städte und Dörfer in Zukunft neben Kirchtürmen auch Minarette einen Ort finden sollen, ist nämlich primär eine Frage, die auf das Verhältnis zwischen den Religionen zielt.

Weil es inzwischen in Vergessenheit geraten ist, muss daran erinnert werden, dass der Religionsfriede – wie anderswo in Europa – auch in der Schweiz ein Gut darstellt, das in einer langen, konfliktreichen Geschichte mühsam errungen werden musste. Über drei Jahrhunderte lang dauerte es, bis die Konfessionen, nach oftmals bitteren und gewaltsamen Konflikten, im Bundesstaat von 1848 einen Ausgleich und eine Art friedliche Koexistenz erreichten. Und auch danach kam es vor allem entlang der Konfessionsgrenzen oder in den so genannten paritätischen Kantonen immer wieder zu Streitigkeiten wie z.B. 1902 im konfessionell gemischten bündnerischen Münstertal, wo sich Katholiken und Protestanten wegen des Läutens der Kirchenglocken, der Durchführung von Prozessionen und der Errichtung von Kruzifixen und Kapellen an öffentlichen Strassen in den Haaren lagen, so dass sich die Gerichte damit befassen mussten.

Diese und viele spätere, zumeist lokal begrenzte Spannungen und Auseinandersetzungen sind ein Hinweis darauf, dass der Religionsfriede auch in der Schweiz nicht als eine selbstverständliche Errungenschaft gelten kann, die, einmal erkämpft, gleichsam für immer gesichert ist. Darum muss in der Debatte über die Minarettinitiative die Idee und die Substanz dieses weltweit immer gefährdeten und auch der Schweiz nicht garantierten hohen Gutes ins Zentrum gerückt werden. Dazu ist ein historischer Rückblick unverzichtbar, denn im Konzept des Religionsfriedens bündeln sich Vorstellungen und Erfahrungen, die auf vergangene Konflikte und ihre Bewältigung zurückgehen. Als ein Katalysator dieser Art wirkte ein Vorgang im 15. Jahrhundert, der uns heute kaum mehr präsent ist, der aber von den Zeitgenossen als ein schwerer Schock erfahren wurde.

Am 28. Juni 1453 erreichte den Bischof von Brixen, Kardinal Nikolaus von Kues, die Nachricht, dass der türkische Sultan Muhammed II. wenige Wochen zuvor Konstantinopel erobert, die Stadt verwüstet und unter ihren Bewohnern ein Massaker angerichtet habe. Am nächsten Tag, es war der Sonntag Peter und Paul, nahm der Kardinal in seiner Predigt darauf Bezug, und wenige Wochen später veröffentlichte er eine kleine, seither berühmt gewordene, doch heute kaum mehr gelesene Schrift mit dem Titel «De pace fidei» («Vom Frieden zwischen den Religionen»).

Der Fall von Konstantinopel, des zweiten Zentrums der Christenheit neben Rom, war für die Zeitgenossen im christlichen Europa eine Katastrophe, welche sie damals nicht weniger in Schrecken versetzte als der Angriff vom 11. September 2001 uns heute. Doch Nikolaus von Kues antwortete darauf nicht mit einer aggressiven Streitschrift gegen die «Ungläubigen», sondern mit einem nachdenklichen und zukunftsweisenden Text. Konzipiert ist dieser wie das Protokoll eines Streitgesprächs, in dem – unter dem Vorsitz von Christus – Vertreter einer Vielzahl von Religionen die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen ihnen darlegen. Nacheinander tragen ein Grieche, Italiener, Araber, Inder, Chaldäer, Jude, Skythe, Gallier, Perser, Syrer, Spanier, Türke, Deutscher, Tartare, Armenier, Böhme und Engländer (in dieser Reihenfolge) ihre Vorstellungen von Glauben und religiöser Praxis vor.
Wie in einer Konferenz liess der Kardinal in seiner Schrift die Stimmen höchst unterschiedlicher Völker und Bekenntnisse gleichberechtigt nebeneinander zu Wort kommen und autorisierte oder anerkannte so ihre Verschiedenheit, und das obwohl für ihn selbst der wahre Gott und die richtige Religion nicht zweifelhaft sein konnten. Bemerkenswert ist, dass Nikolaus von Kues in einem kritischen historischen Augenblick nicht zu Verbot und Gewalt aufrief, und aussergewöhnlich ist seine Voraussicht. Er schrieb seinen Traktat «Vom Frieden zwischen den Religionen» nämlich viele Jahrzehnte, bevor nach der Reformation religiös aufgeladene Konflikte von erschreckender Brutalität das Verhältnis zwischen katholischen und protestantischen Bevölkerungen in Europa auf lange Zeit hinaus vergifteten. Sein Modell trug beidem Rechnung, der Gemeinsamkeit der Religionen und ihrer Verschiedenheit. Man muss es darum lesen als einen Aufruf zum Religionsfrieden zwischen Christen, Juden und Muslimen. Im übrigen bewährte es sich noch über zwei Jahrhunderte später, als die christlichen Konfessionen Europas aufhörten, sich zu bekämpfen.

Nach der Eroberung von Konstantinopel expandierte das Osmanische Reich nach Westen. In den Regionen Südosteuropas, die für lange Jahrhunderte unter seine Herrschaft kamen, waren die nichtmuslimischen, d.h. die jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften anerkannt, und sie verfügten im Familien- und im Privatrecht über Autonomierechte, was für ihre Weiterexistenz wichtig war. Das heisst nichts anderes, als dass der Religionsfriede in Europa neben der jüdisch-christlichen auch eine osmanisch-muslimische Tradition hat.


Anmerkung: «Vom Frieden zwischen den Religionen» ist in einer lateinisch-deutschen Ausgabe im Insel Verlag erschienen (Ffm. 2002). Für Kritik und Anregungen bedanke ich mich bei Claudius Sieber-Lehmann, Basel. – Der Essay ist J.L. gewidmet. – Er ist abgedruckt in: A. Gross, F. Krebs, M. Stohler (Hg.), Minarett-Initative. Von der Provokation zum Irrtum. St. Ursanne (Editions le Doubs) 2009, 33–36.

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Aram Mattioli:

Der lange Weg zur Konkordanzdemokratie

In einer europäisch-vergleichenden Perspektive sticht ins Auge, dass die Geschichte unseres Landes seit der Bundesstaatsgründung von 1848 durch eine bemerkenswerte staatliche Kontinuität und institutionelle Stabilität geprägt ist. Im Unterschied zu all ihren grossen Nachbarländern hat die Schweiz seit der Mitte des 19. Jahrhunderts keine Revolutionen, keine Staatsstreiche, keine Regimewechsel und keine menschenverachtende Diktatur erlebt. Diese Entwicklung ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass die Verfassungsinstitutionen und die frühe demokratische Partizipation der Bürger das Zusammenwachsen von unterschiedlichen Sprachkulturen, Milieus und Regionen beförderten, die nicht ohne weiteres zusammengehörten. Bis zur voll ausgebildeten Konkordanzdemokratie allerdings, in der politische Konflikte nicht auf „Biegen“ und „Brechen“ durchgespielt, sondern durch diskursive Kompromiss- und Ausgleichtechniken gelöst werden, verging nach 1848 mehr als ein Jahrhundert. Von Konkordanzdemokratie im engen Sinn des Wortes kann erst seit 1959: also seit der Installierung der 4-Parteien-Regierungskoalition aus FDP, CVP, SVP und SP die Rede sein.

Bereits die in der Bundesverfassung von 1848 getroffenen Grundsatzentscheide über den föderativen Staatsaufbau und das Zweikammersystem haben den Fundamentalkonflikt zwischen Freisinnigen und Katholisch-Konservativen tendenziell entschärft. Es war ein Akt der Klugheit, dass die freisinnigen Bundesgründer, obwohl sie von den Stärkeverhältnissen dazu in der Lage gewesen wären, keinen zentralistischen Staat nach französischem Muster ins Leben riefen und mit dem Ständerat eine Kammer schufen, in der auch die kleinen Kantone 2 Vertreter entsenden konnten. Die Kantone verloren 1848 zwar ihre äussere Unabhängigkeit als souveräne Kleinstaaten. Als Bastionen soziokultureller Selbstbestimmung bestanden sie im Gefüge des schweizerischen Nationalstaates weiter. So beliess ihnen die Verfassung vom 12. September 1848 ein relativ hohes Mass an innerer Autonomie. Erziehung, Bildung und Religion, aber auch Strafordnung, Militär, Polizei und sogar die Wirtschaft verblieben vorerst kantonale Reservatsbereiche.

Das 1874 eingeführte Referendum und das 1891 geschaffene Instrument der Volksinitiative halfen über die konkrete Praxis mit, dass die Katholisch-Konservativen nach und nach ihren Frieden mit dem Bundesstaat machten. Die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente förderte deren staatspolitische Integration. In der „longue durée“ gesehen erwies sich die Verfassungsordnung von 1848 als elastisch genug, um die politische Opposition nach und nach auf systemimmanente Bahnen zu verweisen und damit zu verhindern, dass sich politischer Dissens frontal gegen diese richtete. Eben dies misslang im liberalen Italien nach dem Ersten Weltkrieg, in der Weimarer Republik und der Ersten Österreichischen Republik, mit katastrophalen Folgen für die betroffenen Gesellschaften und Menschen.

Die langfristig hohe Integrationskraft der politischen Institutionen in der Schweiz darf allerdings nicht den Blick dafür trüben, dass sich das Konkordanzprinzip nur sehr langsam zum Kernbestand der politischen Kultur der Schweiz entwickelte. Im frühen Bundesstaat standen die Katholisch-Konservativen dem hegemonial regierenden Freisinn in Fundamentalopposition gegenüber. Drei Jahrzehnte lang wurden alle wichtigen politischen Reformvorhaben von den Unterlegenen des Bürgerkriegs von 1847 heftig bekämpft: so die Partialrevision von 1866, die beiden Totalrevisionen der Bundesverfassung von 1872 und 1874 und die Einführung der Zivilehe 1875. Im Zeichen des „Kulturkampfes“ fegten zwischen 1875 und 1884 ausgesprochen heftige Referendumsstürme durchs Land, die die Katholisch-Konservativen meistens zu ihren Gunsten entschieden, so etwa die Abstimmung über die zentralistische „Schulvogt“-Vorlage.

Die fundamentaloppositionelle Haltung der Katholisch-Konservativen hatte mit den Erfahrungen des schweizerischen Revolutionszeitalters zu tun. Bekanntlich hatte die Schweiz zwischen 1797 und 1848 die turbulenteste Epoche ihrer Geschichte erlebt, in der es des Öfteren zu bürgerkriegsähnlichen, auch mit Waffengewalt ausgetragenen Konflikten und revolutionären Umstürzen kam. In der Sonderbundszeit stritten die Anhänger der beiden gesellschaftlichen Lager nicht nur um die staatliche Neuordnung der Schweiz, sondern um nichts weniger als die „Quellen der Wahrheit“ (Hansjörg Siegenthaler). Den Anhängern eines schweizerischen Nationalstaats standen die Verfechter der traditionellen Kantonalsouveränität unversöhnlich gegenüber. „Für mich hat die Schweiz nur Interesse“, hielt Philipp Anton von Segesser im Februar 1848 fest, weil der Canton Luzern – dieser ist mein Vaterland – in ihr liegt. Existirt der Canton Luzern nicht mehr als freies, souveränes Glied in der Eidgenossenschaft, so ist mir dieselbe so gleichgültig als die grosse oder kleine Tartarey.“ Umgekehrt galten die Katholisch-Konservativen in freisinnigen Augen noch lange als „Partei des Auslands“. Der freisinnige Nationalratspräsident Alfred Escher meinte 1849 vor der grossen Kammer: „Wir kennen sie alle, diese eingefleischten Feinde unseres wiedergeborenen Gesamtvaterlandes.“ Escher sprach bezeichnenderweise von „Feinden“, nicht von Gegnern.

Scharfe Verunglimpfungen wie diese waren die Fortsetzung des Sonderbundskriegs mit rhetorischen Mitteln. Noch 1881 beschrieb der Luzerner Nationalrat Philipp Anton von Segesser, der in die Jahre gekommene Wortführer der Katholisch-Konservativen, den Bundesstaat als die „Negation alles Positiven in Haus, Gemeinde, Kanton“, darauf bedacht, „alles Bestehende in den Urschlamm seines Wesens aufzulösen.“ Erst die Beilegung des „Kulturkampfs“ nach 1885, verbunden mit dem Abtreten jener Politikergeneration, die die Sonderbundszeit aktiv erlebt hatte, veränderten Ton und Stil der politischen Auseinandersetzungen auf der nationalen Ebene. Die 1891 erfolgte Wahl von Josef Zemp in den Bundesrat war das Signalereignis dafür. Fortan sollte die Macht im Land immer mehr und seit 1959 schliesslich proportional unter die vier wählerstärksten Parteien geteilt werden.

Die Aufnahme des ersten katholisch-konservativen Politikers in die Landesregierung wurde durch ein erfolgreiches inneres Nationbuilding begünstigt. Historische Meistererzählungen, erfundene Traditionen und Feieranlässe spielten im Prozess der inneren Nationalstaatsbildung eine zentrale Rolle. Die Sempacher Schlachtfeier von 1886 sowie die 600-Jahrfeierlichkeiten von 1891 waren in dieser Hinsicht besonders bedeutsam. Freilich wurde die Wahl von Nationalrat Josef Zemp auch deshalb möglich, weil der Entlebucher einer neuen Generation von konservativen Politikern angehörte, die sehr viel pragmatischer politisierte als ihre Vorgänger. Dessen Aufnahme in den Bundesrat erklärt sich letztlich damit, dass er nicht von ihm selbst gemachte Regeln als seine Regeln akzeptierte. Dazu gehörte unter anderen, dass er sich nicht mehr als Oppositionspolitiker gebärdete, den eisernen Bestand der geschriebenen und ungeschriebenen Verfassung achtete und Mehrheitsentscheide des nach wie vor freisinnig dominierten Bundesratskollegiums loyal mittrug.

Die 1891 erfolgte parteipolitische Neuzusammensetzung des Bundesrats war das Resultat von politischen Lernprozessen aus der konfliktreichen Geschichte zwischen 1830 und 1880. Durch diese Lernprozesse verwandelten sich ehemalige Feinde in politische Gegner und demokratische Mitkonkurrenten. Bei all dem sollte jedoch nicht vergessen werden, dass die Annäherung an den freisinnigen Bundesstaat um 1890 noch keineswegs von allen Katholisch-Konservativen mitgetragen wurde. Alternative Orientierungen hielten sich in den Kantonen Fribourg und Wallis noch weit ins 20. Jahrhundert hinein. Und selbst in Luzern gehörten heftige Konflikte zwischen Roten und Schwarzen weit über den Zweiten Weltkrieg hinaus zur politischen Normalität im Kanton. Die Älteren unter ihnen werden sich noch lebhaft an diese Zeit erinnern, die noch gar nicht so lange zurückliegt.


Prof. Dr. Aram Mattioli, Universität Luzern
(Marianischer Saal, 4. Dezember 2008)


Literaturhinweise

Urs Altermatt, Katholizismus und Moderne. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Schweizer Katholiken im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1989
Alexandra Binnenkade, Aram Mattioli (Hg.), Die Innerschweiz im frühen Bundesstaat (1848-1874). Gesellschaftsgeschichtliche Annäherungen, Zürich 1999
Edurad Fueter, Die Schweiz seit 1848. Geschichte, Wirtschaft, Politik, Zürich 1928
Irène Herrmann, Les cicatrices du passé. Essai sur la gestion des conflits en Suisse (1798-1918), Bern 2006
Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hg), Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798-1848, Zürich 1997
Guy P. Marchal, Geschichtsbild im Wandel 1782-1982. Historische Betrachtung zum Geschichtsbewusstsein der Luzerner im Spiegel der Gedenkfeiern zu 1332 und 1386, Luzern 1982
Guy P. Marchal, Aram Mattioli (Hg.), Erfundene Schweiz. Konstruktionen nationaler Identität, Zürich 1991
Brigitte Studer (Hg.), Etappen des Bundestaates. Staats- und Nationsbildung der Schweiz, 1848-1998, Zürich 1998

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Jörg Paul Müller, Giusep Nay:

Rechtsstaat und Menschenrechte für alle – auch für Einbürgerungswillige

Alle Menschen – und nicht nur alle Schweizer, wie die alte Bundesverfassung noch lautete – sind vor dem Gesetz gleich. Und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Das schreibt Artikel 8 unserer Bundesverfassung fest, und das verlangen auch internationale Konventionen, die wir für uns nach unseren demokratischen Regeln für verbindlich erklärten. Jede Person hat bei Rechts-streitigkeiten zudem Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Das zu wahren schulden wir der Würde der Mitmenschen und unserer eigenen Würde.

Das Bundesgericht musste in Fällen von diskriminierenden Nichteinbürgerungen klarstellen:
dass das Diskriminierungsverbot auch bei Einbürgerungen gilt,
dass deshalb ein negativer Einbürgerungsentscheid eine Begründung enthalten
und dass dagegen eine Beschwerde an eine richterliche Instanz möglich sein muss.

Das Urteil des Bundesgerichts bewirkte, dass viele Kantone und Gemeinden – wo dies nicht bereits der Fall war – eine Behörde (etwa den Bürgerrat oder eine Einbürgerungskommission) für die Einbürgerungen zuständig erklärten. Wo hingegen die Kompetenz bei der Gemeinde-versammlung blieb, was das Bundesgericht als zulässig erklärte, wurden Vorschriften und Richtlinien erlassen, um sicherzustellen, dass die Ablehnung einer Einbürgerung begründet wird. Die Bundesversammlung passte das Einbürgerungsgesetz entsprechend an, um die nötige Balance zwischen Rechtsstaat und Demokratie herzustellen.

Gemäss der Initiative „für demokratische Einbürgerungen“ sollen nun aber die Gemeinden autonom entscheiden, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Ein Einbürgerungs-entscheid dieses zuständigen Organs soll endgültig sein, das heisst, nicht mehr durch eine weitere Instanz überprüft werden können, also auch nicht durch ein Gericht und auch nicht im Falle von Menschenrechtsverletzungen.

In seiner Botschaft zur Volksinitiative kam der Bundesrat zum Schluss, zwar verletze dieser Ausschluss jeglichen Beschwerderechts die Rechtsweggarantie der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Ebenso werde das Recht auf wirksame Beschwerde gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Uno-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte missachtet. Da es sich dabei aber nicht um sogenannt „zwingendes“ Völkerrecht handle, könne die Volksinitiative nicht ungültig erklärt werden.

Dem folgten National- und Ständerat, wiewohl sie sich mit dem Bundesrat einig waren, dass die Initiative abzulehnen sei, da sie mit den rechtsstaatlichen Vorgaben breche und die kanto-nalen und kommunalen Zuständigkeiten beschneide.

Beides ist in unhaltbarer Weise der Fall. Die Gemeinden sollen angeblich autonom entschei-den, gleichzeitig wird ihnen und den Kantonen aber mit der Initiative das Recht, eine Beschwerdemöglichkeit vorzusehen, genommen. So müssten viele erst kürzlich auf Kantons- oder Gemeindeebene den heutigen Gegebenheiten und rechtsstaatlichen Anforderungen angepasste Regelungen wieder geändert werden.

Die Schweiz lebt von der Vielfalt, die durch föderalistische Lösungen gewahrt wird. Den Kantonen und Gemeinden in der Bundesverfassung vorzuschreiben, bei Einbürgerungen keinen Rechtsschutz zu gewähren, widerspricht diametral unserem föderalistischen Staatsaufbau. Die Initiantin, die den Föderalismus sonst überbetont, widerspricht sich damit auch selber, weshalb ihre Initiative nicht glaubwürdig ist. Das geltende Beschwerderecht führt auch in keiner Weise zu Masseneinbürgerungen, sondern will allein faire Verfahren garantieren und Diskriminierungen vermeiden helfen.

Da die Initiative durch die Bundesversammlung nicht ungültig erklärt wurde, liegt es nun in der Verantwortung der Stimmberechtigten, einen Bruch mit unseren rechtsstaatlichen und föderalistischen Prinzipien und eine Verletzung der Menschenrechte zu verhindern.

Ausländerinnen und Ausländer leben unter uns, sie stützen unsere Wirtschaft, sie zahlen Steuern. Wir entscheiden frei, wann sie eingebürgert werden können, um sich ganz in unsere Gesellschaft integrieren und am politischen Leben teilnehmen zu können. Eine Freiheit zu diskriminieren besteht hingegen nicht. Einbürgerungswilligen ein Beschwerderecht zu verweigern, das wesentlicher Teil unserer Rechtsstaatkultur ist und wir Schweizerinnen und Schweizer nicht missen möchten, ist daher unfair und rechtsstaatlich unhaltbar. Die Initiative ist auch undemokratisch, denn sie lässt gegebenenfalls eine willkürliche und diskriminierende Erteilung des mit der Einbürgerung verbundenen Stimm- und Wahlrechts zu.

Die Volksinitiative, die jede Beschwerde gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen ausschliessen will, ist zudem letztlich undurchführbar. Denn ein solcher Ausschluss wäre im Anwendungsfall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anfechtbar wegen Verletzung von Konventionsgarantien. Dass die Schweiz die Menschenrechtskon-vention kündigen könnte, ist nicht denkbar und will niemand. Das Bundesgericht wäre im Falle der Gutheissung einer Beschwerde durch den Menschenrechtsgerichtshof, wie das Art. 122 des Bundesgerichtsgesetzes regelt, verpflichtet, sein eigenes Urteil auf dem Wege der Revision rückgängig zu machen. Daran könnte auch eine Annahme der Initiative nichts ändern.

Mit anderen Worten: Eine wirksame Beschwerde gegen Nichteinbürgerungen müsste trotz Annahme der Initiative im Rahmen der Europäischen Konvention zugelassen werden. Und auch die Rassismuskonvention schreibt ein Beschwerderecht vor, das bei Annahme der Initiative bei diskriminierenden Nichteinbürgerungen nicht gewährleistet werden könnte. Deswegen, wie auch wegen der Verletzung des nicht kündbaren Uno-Pakts II über die bürgerlichen und politischen Rechte, würde die Schweiz verurteilt und müsste nach Lösungen suchen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Einbürgerungsinitiative festhält.

Eine Bestimmung unserer Bundesverfassung, wie sie die Initiative einführen will,
– stellt einen Sündenfall wider den Föderalismus dar,
– wahrt die Grund- und Menschenrechte nicht
– und kann letztlich nicht umgesetzt werden.

Sie ist grund- und menschenrechtlich unhaltbar, sie ist unseres demokratischen Rechtsstaates unwürdig, sie ist abzulehnen.

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Cécile Bühlmann, alt Nationalrätin der Grünen Partei

Rede an der Kundgebung vom 11. April 2008 zur Unterstützung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf

Ist es Ihnen in den letzten Tagen und Woche auch so ergangen, dass Sie sich oft die Augen reiben und sich fragen mussten, ob denn das alles nicht nur ein böser Traum sei, aus dem Sie bald erwachen würden? Da wird vor den Augen der Öffentlichkeit eine demokratisch gewählte Bundesrätin einer Hetzjagd ausgesetzt, die in der Schweizer Geschichte ihresgleichen sucht! Die SVP ist ja berüchtigt für ihre grobschlächtigen Methoden. Aber mit den rüden Attacken auf Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf hat sie noch eins drauf gegeben und die Waffen der Diffamierung, der Verhöhnung und der Verunglimpfung unliebsamer Personen noch einmal zugespitzt. Wohl kein Zufall dass die angefeindete Person eine Frau ist!

Politisch Andersdenkende kennen diese Methode seit längerem, diesmal trifft es jemand aus den eigenen Reihen. Das hat System: wer nicht spurt, wird fertig gemacht, eingeschüchtert, öffentlich gemobbt, bis die Kräfte am Ende sind. Damit sie das mit Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht erreichen, sind wir hier zusammengekommen, um ihr den Rücken zu stärken, um ihr zu sagen, dass viele der 70% der Schweizer Bevölkerung, die nicht SVP wählen, hinter ihr stehen, dass sie nicht aufgeben soll, sich nicht fertig machen lassen soll! Die SVP legt inzwischen ein Verhalten an den Tag, wie wir es bisher nur aus totalitären Regimes aus Geschichte und Gegenwart kennen. Das ist so ungeheuerlich und darf nicht ohne kraftvollen Widerstand hingenommen werden. Deshalb bin ich zusammen mit Ihnen allen heute hier her gekommen, um dem Zorn und der Empörung über diese Entwicklung Ausdruck zu geben.

Das hätte ich mir ja nie träumen lassen, dass ich einmal für eine SVP-Bundesrätin auf die Strasse gehen muss, bin ich doch bekannt dafür, dass ich die Politik der SVP immer scharf kritisiert habe. Ich kenne Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht persönlich, ich war nicht mehr im Parlament als sie gewählt wurde! Ich teile auch ihr politisches Programm nicht und werde mich inhaltlich auch in Zukunft von ihrer Politik distanzieren und diese bekämpfen!

Aber darum geht es heute nicht! Wenn vor unseren Augen eine demokratisch gewählte Bundesrätin öffentlich als Lügnerin, Verräterin, Meuchelmörderin beschimpft wird, dann muss ich als Demokratin einfach etwas dagegen tun! Denn wegschauen und schweigen hiesse, dass wir tolerieren, was geschieht! Ich will nicht, dass wir uns schleichend an jede weitere Stufe der Eskalation gewöhnen, ich will nicht stumme Zeugin jeder weiteren Runde der Zumutungen sein und ich will nicht, dass die demokratischen Institutionen dieses Landes in den Dreck gezogen werden. Das darf einfach nicht geschehen und ich hoffe, dass der heutige Tag des Ultimatums an Bundesrätin Widmer-Schlumpf der Auftakt zu dauerhaftem Widerstand gegen diese Art der Politik sei. Jetzt wo wir aus der Lähmung erwacht sind, ist mit uns zu rechnen! Der gut geölten Polit- und Propagandmaschine der SVP müssen wir etwas entgegensetzen, sonst laufen wir Gefahr, von ihr überrollt zu werden. Soweit darf es nie kommen! Das wäre eine schreckliche Schweiz, wenn diese Politik mehrheitsfähig würde!

Ich wünsche Bundesrätin Widmer-Schlumpf viel Power um das durchzustehen. Dass wir hier stehen, soll ihr zeigen, dass wir sie vor den rüden Attacken ihrer Partei schützen. Wir möchten, dass sie das machen kann, wozu sie gewählt worden ist, nämlich Politik und dass wir uns mit ihr inhaltlich darüber auseinandersetzten können!

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Cécile Bühlmann, ehem. Nationalrätin, Geschäftsleiterin des cfd

Die Schweiz. Jetzt. Zur Lage der Nation

Referat im Rahmen der Vortragsreihe der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kirchlindach, 7. Februar 2008


Ganz schön mutig, Ihr Herr Pfarrer, habe ich mir gedacht, als er mich anfragte, heute abend hier zu referieren und mir gleich noch völlig freie Hand liess, um über die Lage der Nation zu reden. Solche Privilegien haben sonst nur mehrheitsfähige Figuren, Staatspräsidenten wie Georg Bush zum Beispiel, der hat vorigen Montag seine letzte Rede zur Lage der Nation, the state of the union, gehalten. Ein grosses Wort: zur Lage der Nation! Aber ich kann Ihnen versichern, dass es für mich als ehemalige Politikerin - und weiterhin sehr politischen Menschen - natürlich phantastisch ist, mir einmal ohne Vorgaben und Einschränkungen öffentlich Gedanken machen zu können über den Zustand des Landes, für das ich mit ganz viel Herzblut 14 Jahre Politik gemacht habe. Und dabei noch so aufmerksame ZuhörerInnen zu haben! Eine Traumvorgabe!


Mein Menschenbild

Um es gleich vorweg zu nehmen: meine Ausführungen sind keine ausgewogenen Sache. Ich war nie eine Mehrheitsbeschafferin, sondern mein Selbstverständnis war das einer Oppositionellen – einer echten, ohne Vertretung im Bundesrat – einer Vorausdenkerin, und deshalb ist meine Analyse zur Lage der Nation eine, die sich an der Frage misst, ob das Leben in diesem Land nach den Herbstwahlen für alle Menschen, auch die am Rande besser werde oder nicht und ob die Aussichten auf einen erhöhten Schutz der Umwelt steigen oder nicht. Auf den ersten Teil der Frage versuche ich heute Abend eine Antwort zu geben.
Sie werden wenig „sowohl als auch von mir hören“, sondern eher parteiliche Stellungnahmen, klare Bekenntnisse meines Standpunktes, ich werde einige von Ihnen damit sicher provozieren, aber es geht mir nicht um die Provokation als Stilmittel, sondern um das Darlegen meiner Einschätzung. Damit Sie das, was ich sage, besser einordnen können, möchte ich Ihnen sagen, von welchem Menschenbild ich ausgehe: vom Menschenbild der Gleichwertigkeit aller Menschen, unabhängig von Geschlecht, Status, Herkunft, Hautfarbe. Das heisst in der Konsequenz, dass ich mich für die Grundrechte aller Menschen einsetze, unabhängig davon ob sie mir sympathisch sind oder nicht, einfach auf Grund ihres Menschseins und der damit inhärenten Würde.
Deswegen hat für mich der Artikel 8 der Bundesverfassung eine ganz hohe Bedeutung:


BV Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Sie erinnern sich vielleicht, das Parlament wurde zurückgepfiffen, als es im Zusammenhang mit der Asylgesetzrevision die Nothilfe abhängig machen wollte vom Wohlverhalten eines abgewiesenen Asylsuchenden. Das Bundesgericht hat gesagt, dass das nicht gehe, weil man jedem Menschen, einfach weil er ein Mensch sei, minimalste Hilfe geben müsse, damit der Mensch überleben könne. Da konnte man die moralische Empörung, den so genannten gesunden Menschenverstand natürlich wunderbar hoch kochen lassen so nach dem Motto: man hat die nicht gerufen, sie benehmen sich daneben und jetzt muss man sie noch mit unseren Steuergeldern durchfüttern!!


Hinstehen statt wegschauen

Und gegen solche Reden hinzustehen, sich nicht zu ducken oder gar mit den Wölfen zu heulen, war als Politikerin nicht immer einfach und die Reaktionen waren gewaltig, wenn ich mich gegen diese simple Logik einsetzte und die viel schwierigere Grundrechts- und Rechtsstaatsposition einnahm. Aber es entsprach meinem Menschenbild, schliesslich bin ich auf Grund eigener Diskriminierungserfahrungen in die Politik gegangen. Zudem glaube ich – trotz Rückschlägen- unerschütterlich an die aufklärerische Wirkung und die Kraft des guten Arguments!

Und ich konnte auch nicht einer Politik das Wort reden, die sagt, dass wir nur für uns selber zu sorgen hätten, wenn ich wusste, dass weltweit täglich Hunderte von Menschen verhungern. Deshalb muss ich auch selbstverständlich für die 0,7%-Kampagne einstehen, die zur Zeit von einer grossen Gruppe von Hilfswerken und andern NGOs mitgetragen wird. Sie heisst 0,7% - Gemeinsam gegen Armut!

Stellen Sie sich vor: die Hälfte der Menschheit muss mit weniger als drei Franken pro Tag auskommen. Millionen von Kindern haben keine Schulen und sind zu einem Leben im Elend verurteilt. Krankheiten wären zwar heilbar, aber es fehlen Medikamente, ein funktionierendes Gesundheitswesen. 800 Millionen Menschen leiden an chronischem Hunger, über eine Milliarde Menschen haben kein sauberes Trinkwasser. Der Graben zwischen arm und reich wird immer tiefer. Das führt zu Gewalt, Konflikten und Kriegen. Es gibt keinen Frieden ohne Gerechtigkeit!
Armut ist nicht Schicksal, sie ist die Folge von sozialen Ungerechtigkeiten, der systematischen Benachteiligung der Frauen und des rücksichtslosen Umgangs mit der Umwelt. Deshalb haben alle Regierungen dieser Welt, auch jene der Schweiz, im Jahr 2000 die so genannten Millennium-Entwicklungsziele beschlossen. Um die schlimmste Armut und den Hunger bis 2015 zu halbieren, haben die reichen Länder versprochen, ihre Handels- und Finanzbeziehungen gerechter zu gestalten und ihre Entwicklungshilfe auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Armut ist ein Skandal. Darum fordert eine im Rahmen der Kampagne gestartete Petition Parlament und Bundesrat auf,

sich stärker für die Millennium-Entwicklungsziele zu engagieren, damit die schlimmste Armut und die Zahl der Hungernden bis 2015 halbiert werden können.
die öffentliche Entwicklungshilfe bis 2015 schrittweise auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen.
diese Mittel gezielt zugunsten der Ärmsten und Benachteiligten dieser Welt sowie zum Schutz der Umwelt einzusetzen.

Warum 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens?
Weil es mehr nicht braucht, um die Millenniumsziele zu erfüllen. Wenn wir von 100 Franken, die in der Schweiz und in anderen reichen Ländern verdient werden, nur 70 Rappen einsetzen, um die Armut zu bekämpfen, können wir die Ziele erreichen. Die 15 „alten“ EU-Länder haben deshalb beschlossen, ihre Entwicklungsausgaben bis 2015 auf 0,7% zu erhöhen. Die Schweiz hat es zwar auch versprochen, aber ihre Entwicklungshilfe stagniert bei knappen 0,4%.

Folgende Organisationen tragen gemeinsam die Kampagne

Alliance Sud • Amnesty International • Associazioni Cristiane Lavoratori Italiani / Internazionali • Bethlehem Mission Immensee • Brot für alle • Brücke – Le Pont • Caritas Schweiz • Christlicher Friedensdienst cfd • CMSI – Conferenza Missionaria della Svizzera Italiana • DM-échange et mission • E-changer • Enfants du Monde • Eirene • Erklärung von Bern • Evangelischer Frauenbund der Schweiz • Fastenopfer • Fédération Genevoise de Coopération • Fédération Jurassienne de Coopération et de Développemen • Fédération Vaudoises de Coopération • Federazione delle ONG della Svizzera Italiana • Genève Tiers Monde • Greenpeace Schweiz • Groupe Volontaire Outremer • Hilfswerk der Evangelischen Kirchen HEKS • Helvetas • Interagire • Intercooperation • Interteam • Kommission für Entwicklungsfragen Uni/ETH Zürich • Missio • Mission 21 • Pro Natura • Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände • Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH • Schweizerischer Gewerkschaftsbund • Schweizerischer Katholischer Frauenbund • Schweizerischer Verband für Frauenrechte • Solidarmed • Stiftung Kinderdorf Pestalozzi • Stiftung Terre des Hommes Kinderhilfe • StopArmut 2015 • terre des hommes schweiz • Terre des Hommes Suisse • Travail Suisse • Unité.

Ich bin ganz stolz darauf, in zwei NGOs in Leitungsfunktioen zu sein, die sich beide an der 0,7%-Kampagen beteiligen und die beide das Wort Frieden im Namen tragen.


Zum Zustand der Schweiz nach den Herbstwahlen

Dass ich mit meinem politischen Programm nicht glücklich war nach den Wahlen vom Oktober, können Sie sich sicher denken! Wie sollte ich auch? Natürlich freut mich das markante Zulegen meiner eigenen Partei, da dieser Zuwachs aber auf Kosten der SP, der besten Verbündeten im politischen Alltag ging, war die Freude darüber sehr getrübt. Denn auf die Frage ob das Leben in diesem Land nach den Herbstwahlen für eine Mehrheit der Leute besser werde oder nicht, muss ich trotz Grünem Wahlerfolg klar sagen: nein! Denn es haben jene Kräfte markant zugelegt, die seit Jahren nur ein Programm vertreten: Sozialabbau, Steuern runter, Ausländer raus, Frauen zurück an den Herd, keinen Franken für den Schutz der Umweltschutz, wir Schweizer sind die Besten, ausserhalb der Grenzen beginnt das Feindesland! Das ist natürlich zugespitzt, trifft aber sehr wohl den Kern der Sache!
Deshalb war Christoph Blochers Abwahl im Dezember für mich und für viele in diesem Land, die mit diesem Programm nichts anfangen können, wie ein Akt der Befreiung, der Befreiung von etwas, was nicht gut tat, das Ende einer bleiernen Zeit. Wer anders Denkende so verhöhnt und verhunzt, kann mit sich selber wahrscheinlich nicht im Reinen sein. So hatte ich Christoph Blocher schon als Nationalratskollegen erlebt, deshalb habe ich als Fraktionschefin der Grünen damals 2003 eine Rede gehalten, warum man ihn nicht wählen soll.

„Wenn die Konkordanz aber mehr ist als die simple Addition von Wähleranteilen, bekommen plötzlich ganz andere Fragen eine grosse Bedeutung: Ist eine Partei, die die "Perle Schweiz" - wie sie der Nationalratspräsident vorhin erwähnt hat - systematisch schlecht geredet hat, die systematisch Gräben zwischen ihr und allen anderen aufreisst, regierungstauglich? Ist eine Partei, die die Schweiz systematisch mit Hassparolen, mit Hetze und Diffamierung überzieht, die alle Andersdenkenden verhöhnt und ihnen unlautere Motive unterstellt, konkordanztauglich? Ist eine Partei, die sich im Besitze der alleinigen Wahrheit wähnt, regierungstauglich? Ist eine Partei, die Menschen am Rande der Gesellschaft - Sozialhilfebezüger, IV-Rentner und -Rentnerinnen, Arbeitslose - unter generellen Missbrauchs- und Schmarotzerverdacht stellt, regierungstauglich?

Ist eine Partei, die die Classe politique, der sie selber angehört, verhöhnt, regierungstauglich? Ist eine Partei, die die Schweiz mit fremdenfeindlichen Parolen überzieht und Fremde und Eingewanderte als Missbraucher und Schmarotzer diffamiert, konkordanztauglich? Ist eine Partei, die sich um den verfassungsmässigen Auftrag foutiert, wie er in Artikel 2 der Bundesverfassung steht, regierungstauglich? Ich zitiere ihn: Die Eidgenossenschaft "fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes .... Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern .... Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung." Aufgrund all dieser Fakten und der Erfahrungen mit der SVP der letzten Jahre müssen wir sämtliche diese Fragen mit Nein beantworten. Das heisst für uns, dass die SVP in die Opposition und nicht in die Regierung gehört.

Das Programm der SVP ist dem neoliberalen Credo verpflichtet, welches sagt, dass der Markt ohne jede staatliche Fessel alles regle und dass der Staat dem freien Wirken der Wirtschaft nur im Wege stehe und zu nichts anderem nütze sei, als dem armen Bürger und der armen Bürgerin das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn diese neoliberale Politik gekoppelt mit dem Ausgrenzungsprogramm, wie ich es geschildert habe, in der Schärfe, wie es die SVP fordert, umgesetzt wird, dann wird es kalt in der Schweiz. Dann bleiben die Umwelt, die Bildung, die soziale Sicherheit, die Chancengleichheit, die Solidarität mit der Dritten Welt auf der Strecke, und uns Frauen droht ein Rückschlag nach dem Motto: zurück an den Herd! Dass die grüne Fraktion aus den genannten Gründen kein Interesse daran hat, eine politische Kraft im Bundesrat zu stärken, die für all das steht, was gegen die zentralen Interessen einer nachhaltigen und solidarischen Politik ist, können Sie sich sicher vorstellen. Der SVP-Kandidat Christoph Blocher steht nicht nur symbolisch für diese Politik, er hat sie wesentlich mitgeprägt und, was wir demokratiepolitisch heikel finden, auch mit viel Geld, mit grossen Inseraten, Plakaten und Sendungen an alle Haushalte unter die Leute gebracht.

Deshalb wird die grüne Fraktion ihre Stimmen nicht Herrn Blocher geben!“

Eine Genugtuung, dass wir im Nachhinein Recht bekommen haben. Denn viele unserer Bedenken sind eingetroffen, von Einbindung und Konkordanztauglichkeit keine Spur. Das hat dazu dazugeführt, dass die vielen Verletzten, Verhöhnten und Enttäuschten vier Jahre später Christoph Blocher abgewählt haben. Das ist gut so. Ich habe von vielen meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen gehört, dass die Stimmung im Bundeshaus seither wieder eine andere sei und dass sie wieder viel mehr Lust an der Politik hätten.


Ursachen der Rückgriffe auf Tradition und der Abgrenzung gegen Fremde(s)

Seit Jahren läuft eine grosse Debatte über die Integration, die Migration, bei jedem Verbrechen wie am Samstag im Tessin, steht die Integrationsfrage zur Debatte.
Lassen Sie mich einige Gedanken dazu machen: Integrare heisst ganz machen: Ganz machen kann man nur, was unvollständig ist. Ist eine Gesellschaft unvollständig, wenn es Ghettos gibt, in der Menschen unter sich zufrieden leben? Oder ist der Zürichberg nicht ein solches Ghetto? Stört es, dass die Kinder reicher Eltern in englischsprachige Privatschulen gehen? Sind wir ehrlich, der Appell zur Integration richtet sich nicht an die reichen Leute in Oberschichtquartieren, sondern immer nur an Leute am Rand der Gesellschaft. Und hat dieser Appell nicht oft auch den Unterton der Anpassung, des nicht Aushaltens von Abweichung, von Anderem, von Fremden? Kommt darin nicht die Befindlichkeit eines Teils der Gesellschaft zum Ausdruck, die mit dem Rückgriff auf die Überbetonung des Eigenen, der Heimat, auf die Überforderungen und Zumutungen durch zu rasche Modernisierungsprozesse und durch die Globalisierung reagiert?

Wie sonst lassen sich die folgenden Phänomene erklären: «Dr Schacher Seppli» von Ruedi Rymann wurde im Dezember zum grössten Schweizer Hit auserkoren. Kurze Zeit später wird Jörg Abderhalden, Schwingerkönig «Schweizer des Jahres» 2007. Damit wählte das Schweizer Fernsehpublikum zweimal die Tradition, Jodeln ist traditionelle Musik, Schwingen ist eine traditionelle Schweizer Sportart. Es hätte durchaus Alternativen gegeben, Marc Forster zum Beispiel, Regisseur mit Weltruf, mit seinem wunderbaren Film „The Kite Runner“ aus Afghanistan, der zur Zeit einen James Bond-Film dreht.

Was sagt das aus über das Selbstbild eines Landes, das mit der ganzen Welt Geschäfte macht, international venetzt und global tätig ist, ein Land mit dem höchsten Lebensstandard, der modernsten Technik, dem weltbesten Öffentlichen Verkehrssystem? Ein Land, das jeden zweiten Franken im Ausland verdient? Ein Land dessen Grenzen jeden Tag von 700'000 Personen in beiden Richtungen überquert werden? Ein Land, dessen Unternehmen allein im EU-Raum rund 850'000 Arbeitsplätze unterhalten und von dem aus rund 200 Milliarden Franken Direktinvestitionen in die EU gehen. Nicht nur bei den Waren- und Kapitalströmen ist die Verflechtung mit der EU besonders stark, sondern auch bei den Arbeitskräften: Rund 390'000 Schweizerinnen und Schweizer wohnen und arbeiten in der EU. Umgekehrt leben 890'000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in der Schweiz. Internationale Einbindung und Verflechtung pur!

Was sind die Ursachen für solche Diskrepanzen?
Lasse Sie mich dazu einige Fachleute zitieren:

Gemäss der Modernisierungstheorie neigen Menschen dazu, in Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels und veränderten politischen Ordnungen eher auf konstruierte Kategorien der Selbstdefinition und Orientierung zurück zu greifen, wie auf eine gemeinsame kulturelle Abstammung. (Urs Altermatt).

Die Zurückweisung von (sozial konstruierten) Fremdgruppen ist Ausdruck der Identitätskrise der Schweiz, zwischen Mystifizierung des helvetischen Sonderfalls einerseits und noch wenig stabiler transnationaler Identifikation mit Europa andererseits. Dabei geht es nicht nur um die subjektiv empfundene Bedrohung kultureller Identität, sondern auch um die Bewahrung von Besitz- und Dominanzansprüchen, welche an die Schweizer Nationalität gekoppelt werden. (Hanspeter Kriesi)

Die wachsende Fremdenfeindlichkeit hat m.E. ihre hauptsächlichen Ursachen gar nicht in der Zahl der anwesenden Ausländer, sondern in Verelendungsängsten, Perspektivelosigkeit und in der Schwierigkeit, Modernisierungsprozesse zu verarbeiten. (Georg Kreis)

Der moderne Rassismus entsteht als Antwort auf die Zumutung der Moderne. (Andreas Wimmer)

Je grösser die Desintegrationsprobleme in der aufnehmenden Gesellschaft sind, desto grösser sind auch die Integrationsprobleme der Aufzunehmenden. (W. Heitmeyer)

Die zunehmende Verlassenheit treibt die modernen Menschen so leicht in die totalitären Bewegungen. (Hannah Arendt)

Wenn diese gescheiten Leute Recht haben, dann werden uns diese Phänomene auch in Zukunft beschäftigen, denn die Globalisierung geht ungebremst weiter. Die weltweit zunehmende Migration ist ja auch eine Folge der Globalisierung und sie konfrontiert uns als Teil der wohlhabenden Welt mit den berechtigten Forderungen der „Habenichtse“, die aus allen Teilen der Welt auf der Suche nach einem bessern Leben auch in unser Land kommen, das schon längst keine Insel mehr ist. Wir mit unserer Migrations- und Einbürgerungsgesetzgebung bestimmen, unter welchen Bedingungen sie hier leben. Das mögliche Spektrum ist breit und reicht von chancengleich und mit raschem Zugang zu unseren politischen und sozialen Institutionen bis zum Leben am Rande der Gesellschaft, rechtlos als „sanspapiers“.

Gespannt bin ich, wie die Schweiz längerfristig auf die Zunahme der Elite reagieren wird. In einem Artikel in der NLZ vom 28. Oktober 2006 über die neue grösste Zuwanderergruppe der Deutschen sagte der Präsident der Eidg. Ausländerkommission, Francis Matthey, dass diese eine Einwanderergruppe sei, die sich problemlos in unsere Gesellschaft integrieren würde. Dem widersprach Christoph Mörgeli von der SVP, indem er bemängelte, dass viel Deutsche meinten, sie seien hier in einem anderen Bundesland und er forderte von ihnen bessere Anpassung. Wenn jeder dritte Spitalarzt in der Zentralschweiz heute ein Deutscher ist, werden neue Gruppen von Einheimischen, die lange vor Zuwanderung stark geschützt waren, mit dieser Konkurrenz konfrontiert. Steht uns eine antideutsche Debatte wohl bald bevor? Oder sind wir schon mittendrin? Ich hoffe das selbstverständlich nicht, will aber damit betonen, dass die Frage der Verteilung und die Angst vor dem Aufgeben von Privilegien ein zentrales Element für einen fremdenfeindlichen Diskurs darstellt.


Erklärungsfaktoren von Ausländerfeindlichkeit

Andrea Hänni, Professorin an der PHZ Luzern hat in ihrer Dissertation die ausländerfeindliche Einstellung von Jugendlichen untersucht und kam zu folgenden Befunden: Der Faktor Urbanisierungsgrad der Wohngegend erklärt den höchsten Anteil von Ausländerfeindlichkeit bei Schweizer Jugendlichen, an zweiter Stelle folgt ein nationales Staatsbürgerschaftsverständnis: Je ländlicher die Wohngegend der Befragten ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine negative Einstellung gegenüber Migrant/innen entwickeln. Je stärker die befragten Jugendlichen der Meinung sind, dass man einen guten Bürger an der Bereitschaft erkennt, in der Schweizer Armee zu dienen und hart zu arbeiten, sowie am Ausmass des Nationalbewusstseins und der Geschichtskenntnisse über die Schweiz, desto ausländerfeindlicher sind sie eingestellt. Jugendliche mit ausländerfeindlicher Einstellung scheinen sich eher mit einem traditionellen, vom „Sonderfall Schweiz“ geprägten Bild der Schweizer Nation zu identifizieren, wie es in ländlichen Gegenden noch stärker verbreitet zu sein scheint. Das Aufwachsen in einem traditionell ländlichen, nach innen orientierten Milieu scheint deshalb im Gegensatz zu einem städtisch-kosmopolitischen Milieu der Übernahme einer ausländerfeindlichen Einstellung förderlich zu sein.
Ausserdem steigt die Neigung zur Ausländerfeindlichkeit mit zunehmend autoritärer Grundeinstellung, die auch als Law-and-Order-Mentalität bezeichnet werden kann: Darunter fällt die Bereitschaft zu diszipliniertem Gehorsam gegenüber Autoritäten und politischen Führungspersonen sowie der Ruf nach einer härteren Gangart gegenüber Kriminellen. Ein weiterer Faktor zur Erklärung von Ausländerfeindlichkeit ist ein tieferes soziales Engagement: Je schwächer die Bereitschaft der Jugendlichen ist, sich als erwachsene Person für soziale und karitative Zwecke zu engagieren, desto ausländerfeindlicher sind sie eingestellt. Die weniger ausgeprägte Solidarität mit sozial Schwachen wie armen oder älteren Menschen, legt den Schluss nahe, dass sich Jugendliche mit zunehmender Ausländerfeindlichkeit eher am „Recht des Stärkeren“ orientieren. Die Wahrscheinlichkeit, eine ausländerfeindliche politische Einstellung zu übernehmen, steigt auch dann, wenn die befragte Person ein Junge ist. Das männliche Geschlecht stellt somit einen Risikofaktor dar.
Des Weiteren lässt sich Ausländerfeindlichkeit durch Bildungsbenachteiligung erklären: Die befragten Schüler/innen sind umso ausländerfeindlicher eingestellt, je weniger sie über Politik wissen, je mehr Mühe sie bei der Interpretation politischer Texte haben und je weniger sie den staatlichen und politischen Institutionen vertrauen. Ein Mangel an politischer Bildung und an Einsicht in das Funktionieren der Politik scheinen der Neigung zur Ausländerfeindlichkeit Vorschub zu leisten. Politische Bildung gekoppelt mit Vertrauen in die Politik vermögen hingegen im Hinblick auf die Entwicklung einer ausländerfeindlichen Einstellung als Schutzfaktoren zu fungieren. Soweit die Befunde der Studie von Andrea Hänni.


Ein scharfer Diskurs auch nach den Wahlen

Die berechtigte Angst vieler Menschen, Verlierer der Modernisierung und der Globalisierung zu sein oder zu werden, ist weit verbreitet und sie lässt sich politisch gut bewirtschaften und ausbeuten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das eine erfolgreiche Strategie zum Gewinnen von Wahlen ist. Deshalb müssen wir auch in Zukunft mit einem stark fremdenfeindlichen Diskurs rechnen. Die grösste und rechteste Partei hatte in ihrem Wahlprogramm angekündigt, dass sie nebst der Forderung, die Antirassismus-Strafnorm und die Eidg. Kommission gegen Rassismus EKR (und der Gleichstellungsbüros) abzuschaffen, den Minarettstreit anheizen und weitere Verschärfungen im Ausländerrecht fordern will wie die sofortige Ausschaffung straffälliger Ausländer und den Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Straffällige, sowie das Verbot der Einbürgerung von Menschen, die eine soziale Unterstützung wie eine IV-Rente, eine Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe brauchen. Ein rauer Wind wird uns da entgegenschlagen! All jene, die geglaubt haben, in dem sie der SVP mit einem Anpassungskurs entgegenkämen und deren Forderungen bei der Revision des Asyl- und Ausländergesetz unterstützten, würde diese dann vom „Ausländerthema“ ablassen, haben sich getäuscht. Das Gegenteil ist der Fall, der Wahlerfolg hat ihr den Rücken gestärkt und sie wird ihr erfolgreiches Wähler-Rekrutierungsfeld nicht aufgeben und sie verfügt über ein weiteres unschätzbares Potential: eine überdurchschnittliche Medienöffentlichkeit.

Eine vom Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) der Universität Zürich im Auftrag der EKR erarbeitete Studie zeigt auf: Im Wahlkampf 2007 wurden Ausländerinnen und Ausländer negativ typisiert und instrumentalisiert. Dabei waren insbesondere Muslime und jugendliche Ausländer die Zielscheibe. Im Auftrag der EKR untersuchte der fög die Typisierung von Ausländerinnen und Ausländern im Wahlkampf. Drei Viertel der festgestellten negativen Darstellung von Ausländern und Minderheitenangehörigen wurden von der SVP vorgenommen. Ihre Strategie und die intensiven Reaktionen der Medien und der anderen Parteien darauf sorgten dafür, dass die Negativstereotypen in hohem Masse – noch vor der Umweltproblematik - die Wahlkampagne dieses Sommers prägten. Die Kritik an diesem negativen Bild der ausländischen Bevölkerung war interessanterweise in der französischen Schweiz deutlich höher.


Eine Perpetuierung des Feinbildes „Muslime“

Lassen Sie mich kurz auf eine Stellungnahme der EKR Bezug nehmen, die vor 1 ? Jahren veröffentlicht wurde und die sich mir der Beziehung der Mehrheitsgesellschaft zur muslimischen Minderheit in unserem Land beschäftigt. Die Kommission stellt darin fest, dass in der öffentlichen Debatte die Tendenz besteht, Muslime kollektiv für das Weltgeschehen verantwortlich zu machen. Sie stellt ebenfalls fest, dass Diskriminierungen im täglichen Leben der Muslime in den Bereichen Arbeiten, Wohnen, Einbürgerungsverfahren und bei Baugesuchen und Bestattungsverfahren stattfinden und dass die Zugehörigkeit zum Islam oft als Ausschlusskriterium gebraucht, respektive missbraucht wird.
Rund 340'000 Muslime und Musliminnen aus über 100 Ländern leben heute in der Schweiz. Sie sind Angehörige verschiedener Ausrichtungen des Islam. Nahezu 12% sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Gemäss einer Studie der Eidg. Ausländerkommission (EKA) praktizieren 10-15% die Religion, während diese besonders für die junge Generation eher eine Familientradition darstellt.
Mit Blick auf die Weltpolitik sind die MuslimInnen in den letzten Jahren die neuen Sündenböcke der öffentlichen Debatte in der Schweiz geworden. Hier lebende Menschen werden oft kollektiv verunglimpft und in eine Art Sippenhaft für weit entfernte Ereignisse genommen. Es ist deshalb wichtig zu erkennen, dass der Diskurs über Muslime von Stereotypen und Vorurteilen geprägt ist, die zwar bereits vor dem Krieg in Südosteuropa und den Attentaten vom 11. September 2001 existiert haben, durch diese Ereignisse aber noch verstärkt worden sind und durch jedes Verbrechen, das unter Missbrauch des Namens Islam geschieht, weiter Nahrung bekommt.
Das führte in letzter Zeit zu unglaublichen Tabubrüchen, in der Politik wir auch in gewissen Medien. Der Kolumnist des Sonntagsblicks, Frank. A. Meyer, der schon vor Jahren mit dem Titel „Der Schoss, aus dem das Ungeheurer kroch“, Stimmung gegen den Islam gemacht hat, verstieg sich im Sonntagsblick zur Aussage: „Der Islam ist unser Gegner, der Islamismus unser Feind.“
Die Folgen dieses Diskurses bekommen Muslime und Musliminnen in unserer Gesellschaft hautnah zu spüren. An einer vom cfd veranstalteten Diskussionsreihe schilderten uns junge Musliminnen der zweiten Generation, wie sie durch diesen Diskurs in der Mehrheitsbevölkerung unter Rechtfertigungsdruck geraten, wie sie verunglimpft und angegriffen werden, wie sie sich distanzieren müssen, weil ihre Religionszugehörigkeit sie in die Nähe von Gewalt und Terror rückt. Sie waren richtig erleichtert, einmal vor einem Schweizerischen Publikum über diese für sie bedrohliche Entwicklung differenziert reden zu können.
Sie schilderten auch, dass es neu für sie sei, sich wegen ihrer Zugehörigkeit zum Islam dauernd erklären zu müssen und dass das zur Folge habe, dass sie sich zwangsläufig viel mehr mit ihrer Religion identifizieren müssten, als das früher der Fall gewesen sei. Mir kam dabei der Gedanke, dass gerade dieser Ausschluss, dieses „Versorgtwerden“ in der Schublade „Islam= Gewalt“ junge Leute, ich denke da eher an junge Männer, möglicherweise auch radikalisieren kann, dass sie am Schluss dann tatsächlich dort sind, wohin sie das falsche Cliché schon lange hingestellt hat: in der gewalttätigen Ecke.


Das zunehmende Fehlen jede Empathie

Nach der systematischen, jahrelangen Diskreditierung der Flüchtlinge als Missbraucher und „Scheinasylanten“ stellen wir fest, dass in weiten Kreisen der Bevölkerung kaum mehr Empathie für das Schicksal für Flüchtlinge von heute vorhanden ist. Sie verschwinden auch immer mehr aus dem Blickfeld, weil ihre Zahl ja drastisch zurückgeht, da sie durch die Verschärfungen der Asylgesetzgebung kaum mehr ins Asylverfahren aufgenommen werden.

Das war auch schon anders. Ich erinnere mich noch gut daran, als die Ungarnflüchtlinge im Jahre 1956 in die Schweiz kamen, eine echte Sympathiewelle durch die Bevölkerung ging und die Schweiz alle schnell und unbürokratisch aufgenommen ha. Es wurde kein Unterschied zwischen politischen und wirtschaftlichen Fluchtgründen gemacht, die Tatsache, dass sie – es war mitten im Kalten Krieg - vor dem Kommunismus flohen, genügte, um die Bevölkerung positiv zu stimmen. Die Bilder der russischen Panzer, die in Budapest gegen die Widerstand leistenden Ungarinnen und Ungarn vorgingen, weckten eine ungleich grössere Sympathie für die Flüchtenden als die Bilder der halb verhungerten und verzweifelten Menschen, die heute auf waghalsigen Überfahrten über das Mittelmeer ihr Leben riskieren oder die Bilder der Toten, die an die Küsten Italiens oder Spaniens gespült werden. Möglicherweise mag da auch noch Rassismus eine Rolle spielen, handelt es sich in der Regel um Menschen schwarzer Hautfarbe. Aber sicher verstellt auch die permanente Verunglimpfung heutiger Flüchtlinge als unechte, als Scheinasylanten den Leuten den Blick auf die Not, die hinter solchen Fluchtgeschichten steht und ist mitverantwortlich für das Fehlen jeder Empathie, das sich einfühlen können in das Schicksal anderer Menschen.


Der Neoliberalismus wirkt sich aus

Generell ist also festzustellen, dass die Desintegrations- und Entsolidarisierungsphänomene durch rasche Modernisierungsprozesse in unserer Gesellschaft zunehmen. Das erschwert es zunehmend, Mehrheiten für den sozialen Ausgleich zu finden.

Eine wichtige Ursache dafür ist, wie bereits erwähnt, die Globalisierung. Weltweit hat sich seit den 90er Jahren eine Entwicklung eingestellt, die mit Neoliberalismus umschrieben wird. Dessen Credo lautet, dass der Markt alles regle, wenn man ihm nur alle Zügel und vor allem alle staatlichen Fesseln ablege. Der Glaube an den Markt hat fast religiöse Züge angenommen und obwohl die negativen Auswirkungen bekannt sind, wird dieses Credo immer noch wiederholt. Die SUVA soll privatisiert werden, die Swisscom, die Post wird immer mehr dem Markt ausgesetzt. Nach den harten Neoliberalen soll sogar die SBB privatisiert werden, obwohl man nur nach Grossbritannien schauen muss, um zu sehen, wie fatal sich die Privatisierung der Bahnen ausgewirkt hat: ein verlottertes Schienennetz, teure Fahrpreisen, nicht auf einander abgestimmte Fahrpläne, grosse Unfallhäufigkeit, um nur die augenfälligsten der negativen Konsequenzen zu nennen.

Im Zuge dieses Neoliberalismus hat die Ökonomisierung alles und jedes durchdrungen, so dass jedes menschliche Tun und jede Beziehung auf die Frage reduziert wird: was kostet es mich und was bringt es mir? Diese Entwicklung hat auch vor dem Bildungswesen nicht halt gemacht. Da wird nur noch von Produkten und Klientinnen gesprochen und jede Dienstleistung muss in Teilziele zerlegt, evaluiert und in Franken und Rappen gerechnet und verrechnet werden. Das gleiche gilt für die staatlichen Verwaltungen generell, dort hat das New Public Management (NPM) Einzug gehalten, in Luzern heisst es WOV, in Zürich WIV, in Bern FLAG und in Graubünden Griforma. Ich habe aber festgestellt, dass mindestens auf Bundesebene die Begeisterung schon etwas abgeflaut ist und dass die Einsicht wächst, dass staatliches Handeln nicht einfach als Kunden/Verkäufer- Verhältnis definiert werden kann. Es gibt viele Dienststellen, die sich um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften kümmern müssen, und das manchmal gegen den Willen des „Kunden“.

Lassen Sie mich ein paar Folgen des Neoliberalismus aufzeigen:

In den letzten Jahren verzeichneten die psychiatrischen Kliniken eine Zunahme depressiver Patientinnen von fast 100 Prozent, das Risiko für einen jungen Menschen, an einer Depression zu erkranken, hat sich seit den Achtzigerjahren beinahe verdoppelt. Viele Menschen sind überfordert mit den steigenden Anforderungen im Beruf und der gleichzeitigen Auflösung von vertrauten Strukturen und geraten in einen Dauerstress. Viele Fachleute sprechen von einer Zeitkrankheit mit epidemischem Charakter sprechen. 150 000 im Erwerbsleben stehende Menschen pro Jahr werden von einem Depressionsschub heimgesucht und sind in dieser Zeit völlig arbeitsunfähig. Gleichzeitig rühmt sich die IV, dass die Zahl der neuen Fälle zurückgegangen sei und dass das Ziel, eine zwanzigprozentige Reduktion der IV-Fälle sein müsse.

Im Jahr 2005 betrugen die Ausgaben für die Sozialwerke 100 Milliarden Franken. Eine am 16. März 2006 vorgestellte Studie kommt zum Schluss, dass diese auf 143 Milliarden bis im Jahr 2030 anwachsen werden, was einer Zunahme von 43 Prozent entspricht. Die Sozialausgaben – AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatz, obligatorischer Bereich der zweiten Säule, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Familienzulagen, die ALV - werden also voraussichtlich bis zum Jahr 2030 einen Viertel des Bruttoinlandproduktes ausmachen. Sie werden, immer laut dieser Studie, rascher wachsen als die Wirtschaft. Das ist die Kehrseite der Medaille neoliberaler Wirtschaftspolitik.

In der Stadt Luzern werden 124 Personen vom Sozialamt unterstützt, obwohl sie mindestens 36 Wochenstunden arbeiten. 42 dieser Fälle sind Alleinerziehende. Kinder sind eines der grössten Armutsrisiken geworden! Diese sogenannten working poors machen 15% aller Sozialhilfe Bezügerlnnen in der Stadt Luzern aus.


Der Missbrauchsdiskurs und seine Folgen für die Betroffenen

Solche Verwerfungen und Umbrüche sind nicht Naturphänomene, sie fallen nicht vom Himmel, sondern sie sind von Menschen gemacht, sie spielen sich nicht im Niemandsland ab und ihre Bewältigung ist abhängig vom Menschenbild der Akteure. Wie die Gesellschaft auf veränderte Situationen und Umbrüche reagiert, wird durch den politischen Diskurs beeinflusst und dieser ist seit mehr als einem Jahrzehnt nicht nur auf das Thema „Wir und die Andern“, sondern auch auf das Thema „Missbrauch“ eingestellt.

Damit ich nicht in die Ecke der blauäugigen Naiven gestellt werden kann, möchte ich sagen, dass ich Missbrauch keineswegs gut heisse und selbstverständlich der Meinung bin, dass mit den öffentlichen Geldern sorgfältig umgegangen werden muss und dass sich niemand, der in einer sozialen Institution tätig ist, von Klienten und Klientinnen auf der Nase herumtanzen lassen muss. Was wir aber jetzt erleben, ist in seiner Verkürzung und Versimpelung ein Missbrauch des Missbrauchsthemas, dass eine vernünftige Diskussion ehr erschwert. Und es lohnt sich, die Frage zu stellen, was die Absicht hinter der Thematisierung des Missbrauchs ist. Wenn es tatsächlich um Sorgfalt und die Einhaltung des Rechts geht, kann ja kein vernünftiger Mensch dagegen sein. Wenn es aber darum geht, ganze Gruppen in ein schiefes Licht und unter Missbrauchsverdacht zu stellen, dann muss man hellhörig werden und sich fragen, was die Absicht hinter dem Missbrauchsdiskurs ist. Meine These: es geht dabei um einen generellen Angriff auf den Sozialstaat, der heruntergefahren werden soll. Diese Entwicklung geht mit einer generell feststellbaren Entsolidarisierung und einem zunehmende Mangel an Empathie einher, wie ich oben erwähnt habe.

Ich möchte kurz auf die verschiedenen Phasen des Missbrauchdiskurses zurückblenden:

Er begann im Asylbereich mit der Folge, dass 2005 das Asylgesetz so verschärft worden ist, dass die, die aus den oben erwähnten Gründen fliehen, gar nicht mehr ins soziale Netz gelangen können. Obwohl weltweit die Anzahl der Flüchtlinge steigt, sind bei uns die Zahlen drastisch gesunken, sie haben sich in den letzen paar Jahren von über 20 000 auf 10 000 halbiert.

Dann folgte der IV-Bereich mit der Folge, dass der Zugang zur Invaliden-Versicherung massiv erschwert wurde. Am 19.09.2007 stand in den Zeitungen, dass die IV im ersten Semester 2007 9'300 Neurenten zugesprochen habe. Gegenüber dem ersten Semester 2003 mit 14’500 Neurenten bedeutet das einen Rückgang von über 35%. Es gibt in Leserbriefen und Zeitschriften immer wieder Berichte von Betroffenen, dass ihnen bisher selbstverständliche Leistungen gekürzt würden und dass es viel schwieriger geworden sei, trotz Arbeitsunfähigkeit eine IV-Rente zu erhalten. Auch hier hat der Missbrauchsdiskurs dazu geführt, dass nicht einfach stossende Missbrauchsfälle verhindert worden sind, sondern der Zugang zu diesem sozialen Netz einfach generell erschwert worden ist.

Zurzeit ist die Sozialhilfe im Visier. Seit einigen Monaten vergeht keine Woche, ohne dass ein Fall von Missbrauch in den Medien hochgefahren und von der Politik ausgeschlachtet wird. Eine ganz wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Weltwoche. Nach einem wochenlangen Sperrfeuer gegen die Zürcher Sozialdirektion verlangte sie in der Ausgabe vom 23. August 2007 in einem äusserst polemischen Artikel „das Ende der Vollkasko-Mentalität“ und bezeichnet den Berufsstand der sozial Engagierten als „durchseucht von Dogmen, Tabus und Vorurteilen“ und es zähle nicht was sei, sondern wie es sein sollte.
Vorgestern ist Monika Stocker nach diesem monatelangem medialen und politischen Sperrfeuer zurückgetreten. Wenn sie es nicht getan hätte, wäre sie ernsthaft erkrankt. Die Kampagne gegen sie nahm zum Teil phanatisierte Züge an und kann politisch nicht einfach nur mit der Sturheit einer Uneinsichtigen erklärt werden. Es geht um mehr! Die Weltwoche wird da deutlich, sie spricht wieder von Fürsorge und nicht von Sozialhilfe und sie will zurück in vergangen geglaubte Zeiten des Sozialwesens mit Forderungen nach Leistungsbeschränkungen auf das Lebensnotwendige, nach Selbstbehalten, nach Nothilfe, nach 10-jährigen Karenzfristen für Migrantinnen und Migranten, nach Einbürgerungs- und Niederlassungsverweigerung für Sozialhilfebezüger, nach Kürzungen für Langzeitbezügerinnen und –Bezüger, nach obligatorischen Arbeitseinsätzen, nach unangemeldeten Hausbesuchen und Stichproben auch ohne Verdacht auf Missbrauch und dergleichen mehr. Der Sozialhilfebezüger nach Lesart der Weltwoche ist selber schuld an seiner Misere und soll mit Druck und Kontrolle geknechtet werden, dass es ihm verleidet.

Meine Befürchtung von damals, es beginne zwar mit der Zielgruppe Ausländer und Asylsuchende, die ins Visier gerate, es könne aber alle Randständigen treffen, auch einheimische, hat sich voll bestätigt. Ein erschütternder Bericht im Beobachter im letzten Herbst hat eindrücklich gezeigt, wie Menschen gesellschaftlich unter Druck geraten, ganz einfach weil sie Sozialhilfe brauchen und deshalb unter generellem Missbrauchverdacht stehen. So gesellt sich für die Betroffenen zur ohnehin schwierigen Bewältigung der Umstände, die zur Sozialhilfe geführt haben, wegen des Missbrauchsdiskurses heute noch die soziale Kälte, mit der sie von der Umwelt behandelt werden. Damit wird der Diskurs, das Reden über soziale Probleme, selbst zum Problem, weil er bestehende Probleme verschärft und gute Lösungen erschwert oder gar verunmöglicht.

Ich komme zum Schluss: das wird Folgen haben auf die Gesellschaft als ganzes. Es wird vermehrt zu einer Ausgrenzung von Personen „am Rand“ kommen, von Personen, die in irgendeiner Form auf Unterstützung angewiesen sind, sei es, weil sie krank, arbeitsunfähig, erwerbslos oder alt sind. Die „Scheininvaliden“-Debatte hat bereits ihre Früchte getragen. Die letzte IV-Revision erhöht den Druck auf Menschen mit physischen und psychischen Schwierigkeiten und Behinderungen. Es ist ein Trugschluss zu glauben, man könne eine jahrelange Ausgrenzungspolitik gegen eine Gruppe von Menschen – Migrantinnen und Migranten – machen, ohne dass das Auswirkungen auf andere Gruppen hat. Und plötzlich findet man sich selbst in einer solchen Gruppe wieder, weil erwerbslos, oder krank oder alt. Das kann Sie oder Sie oder mich, alle von uns treffen! Wollen wir das wirklich?

Das meine Einschätzung zur Lage der Nation mit dem spezifischen Fokus, ob sich das Leben nach dem Oktober 2007 für alle Menschen verbessere, auch für die am Rande der Gesellschaft.

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Kurt Imhof:

Wer ist bürgerlich?

Aus: Das Magazin 2007/42


Warnung! Nach dieser Lektion könnten Bürgerliche merken, dass sie Unbürgerliche gewählt haben. Und umgekehrt.

Inhaltsverzeichnis

1 Die Verbürgerlichung der Schweiz
2 Vaterlandsliebe, Vernunft und Erfolg
3 Zu Hause in der freisinnigen Grossfamilie
4 Bedrängt von Fremdenfeinden und 68ern
5 Die Entbürgerlichung der Schweiz
6 Was ist denn heute noch bürgerlich?

Glaubt man den Qualitätszeitungen dieser Welt, die sich ungewöhnlich intensiv mit dem eidgenössischen Wahlkampf beschäftigen, dann haben wir ein ernst zu nehmendes Problem. Was hierzulande als bürgerlich etikettiert wird, unsere SVP, dem wird in Grossbritannien («Independent»), den USA («New York Times»), in Deutschland («Spiegel», «Frankfurter Allgemeine Zeitung», «Süddeutsche Zeitung»), Spanien («El País»), Italien («La Stampa») und in Frankreich («Le Monde») keinerlei Bürgerlichkeit zugesprochen. Die SVP wird in den Zusammenhang rechtspopulistischer und rechtskonservativer Parteien gerückt, die in ganz Europa ähnliche Positionen vertreten.
Schlimmer noch: Beschrieben wird eine Differenz zwischen dem schweizerischen Selbstverständnis und der Reputation der Schweiz als einer der ältesten demokratischen Nationen und einer real existierenden politischen Kultur der Ausgrenzung, der Respektlosigkeit gegenüber den Institutionen des Rechtsstaates und der Fixierung auf Wahlkampfthemen, die man zwar von rechtsradikalen Kräften erwartet, die aber etablierter Demokratien unwürdig sind. Diese Berichterstattung müssen wir aus drei Gründen ernst nehmen:
Erstens haben wir es bei diesen Medien mit den Zentralorganen der politischen Öffentlichkeit der jeweiligen Länder zu tun. Sie prägen den wirtschaftlichen und politischen Ruf der Schweiz. Das Image einer fremdenfeindlichen Schweiz ist Gift für den Finanzplatz.
Zweitens geht es um unsere eigene politische Kultur: Wenn unsere politische Sprache eine Partei als bürgerlich bezeichnet, die diese Bezeichnung nicht verdient, dann haben wir ein Problem der Selbstwahrnehmung.
Drittens geht es um das Gros der Mitglieder und Wähler der SVP, die sich selbst und ihre Partei als durch und durch bürgerlich empfinden und sich nichts Falsches dabei denken. Nun konnten wir aber dem Wahlkampf keine Definition des «Bürgerlichen» entnehmen. Die Rede von der Notwendigkeit und der Sicherung einer bürgerlichen Mehrheit, von bürgerlichen Allianzen und bürgerlichen Standesvertretungen, die landauf und landab die eidgenössischen Wahlen kennzeichnete, verrät dem Stimmbürger nicht, was «bürgerlich» bedeutet. Was also heisst eigentlich «bürgerlich»?

Die Verbürgerlichung der Schweiz

Beginnen wir mit einem politischen Wunder: Seit der Ära des Bürgerblocks nach dem Generalstreik und den Wahlen von 1919 wurde «bürgerlich» mit politischen Kräften verbunden, die alles andere als «bürgerlich» waren. In der Zuschreibung der Eigenschaft «bürgerlich» für die Katholisch-Konservative Volkspartei (KVP seit 1912, heute CVP) und die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB seit 1917, heute SVP) zeigt sich das gelungene schweizerische «Nation Building»: Dass sich beide Parteien nun als bürgerliche Parteien bezeichneten, bedeutete auch die Beilegung des fundamentalen Konfliktes zwischen dem antiklerikalen Freisinn und den katholisch-konservativen «Ultramontanen».
Vor allem aber zeigte sich in diesem neuen bürgerlichen Frieden der Wille zur gemeinsamen Abwehr eines neuen Gegners, der mit seinen Vorgängerorganisationen einst auch der freisinnigen Grossfamilie angehört hatte: der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SPS seit 1888). Dieser neue Konflikt verdrängte die alten Konflikte und führte in der Zwischenkriegszeit zur strikten Aufteilung des politischen Spektrums in links und rechts bzw. in Bürgerblockparteien und Arbeiterbewegung. Letztere teilte die Welt auf die gleiche Art und Weise, verwendete aber zusätzlich das Begriffspaar Proletariat und Bourgeoisie und erhob den Freisinn zum eigentlichen Vertreter der Interessen des Bürgertums. Das änderte aber nichts an der politischen Zweiteilung der Welt. Diese Zweiteilung überlebte die Integration von Gewerkschaften und Sozialdemokratie in die Konkordanz der geistigen Landesverteidigung (1937–1939). Sie überlebte die kulturrevolutionäre 68er-Bewegung (die allerdings die Sozialdemokratie dem bürgerlichen Lager zuordnete), und sie überlebte den Kalten Krieg.
«Bürgerlich» stand in diesen 70 Jahren zwischen 1920 und 1990 zunächst für die Vaterlandsverteidigung gegen den Bolschewismus, für die klare Befürwortung der Landesverteidigung, für eine sozialmarktwirtschaftliche Wirtschafts- und Sozialpolitik, seit 1946 für die strikte Integration der Schweiz im Westen gegen den Osten und in dieser ganzen Zeit für den Staat gegen alle Staatsfeinde. Wer gegen das schweizerische Staatswesen war, war gegen die Freiheit. Auf dieser Basis hielten sich die Differenzen zwischen den bürgerlichen Parteien in engen Grenzen.
Die Kirche blieb in der Schweiz im Dorf, zumal sich die Sozialdemokratie in dieses Dorf einfügte. Seit 1936 votierte die Partei für die Landesverteidigung, 1943 gliederte sie sich anstandslos und anständig in den Bundesrat ein, mit der AHV-Abstimmung 1946 machte sie endgültig ihren Frieden mit der sozialen Marktwirtschaft, und mit dem Koreakrieg (1950–1953) entschied sie sich dezidiert für die Westintegration der Schweiz. Für den Erhalt und den Ausbau ihres Staatswesens war sie ohnehin seit ihrer Gründung, insbesondere aber seit dem Frühling 1933, also nach der Machtergreifung der NSDAP.
Die Schweiz, das war die Basis ihres Erfolgs im 20. Jahrhundert, wurde mitsamt ihren wichtigsten politischen Kräften verbürgerlicht, und bürgerlich zu sein hiess, sich für diesen Staat einzusetzen.
Natürlich lief dieser Verbürgerlichungsprozess nicht ganz reibungslos ab. Die Katholisch-Konservativen glaubten in den 1920er-Jahren, mit dem internationalen jüdischen Bolschewismus, der SPS und der Kommunistischen Partei der Schweiz (KPS) den Antichrist vor sich zu haben. Als Reaktion darauf verbündeten sie sich 1934 mit den Frontenbewegungen für eine Totalrevision der Bundesverfassung zwecks Errichtung eines zutiefst unbürgerlichen Ständestaates. Der Zürcher Freisinn ging in den städtischen Wahlen 1933 eine Allianz mit denselben Frontenbünden ein. Und die BGB hatte es in diesen Jahren mit Bauernbünden zu tun, die alles andere als bürgerlich-demokratisch waren. Umgekehrt entfernte die Sozialdemokratie den Klassenkampfparagrafen erst 1936 aus den Parteistatuten, und sie hatte am Ende des Zweiten Weltkriegs Mühe, sich sofort auf die Seite des Westens zu schlagen. Aber die Tendenz blieb eindeutig: Die Schweiz wurde verbürgerlicht, in den Grundlagen waren sich alle Parteien einig. 1959 erzielte diese Konkordanz die Weihe der Zauberformel.

Vaterlandsliebe, Vernunft und Erfolg

Wie lässt sich dieser eindrückliche Verbürgerlichungsprozess erklären? Oder: Was machte den Freisinn, unsere Ursprungsbürgerlichen, so vereinnahmend? Die Antwort liegt nicht im 20., sondern im 19. Jahrhundert. Auf der Basis der Aufklärung formierte sich das schweizerische Bürgertum vorab protestantischer Konfession. Es war geprägt von einer ausgeprägten Arbeitsethik, einem republikanischen Patriotismus, und es war zutiefst davon überzeugt, dass der Weltgeist der Vernunft auf seiner Seite stand. Zum Ziel allen Strebens wurde die geradezu heiliggesprochene Nation. Organisiert waren diese Bürgerlichen in Schutzvereinen (gegen die konservative «Reaktion»), in Nationalvereinen, Lesegesellschaften, in der Studentenvereinigung Helvetia, in der Helvetischen Gesellschaft und in zahllosen Schützenvereinen, die unablässig das Rütli glorifizierten. Einig war man sich zwar selten – aber immer dann, wenn es darauf ankam. Die drei unterschiedlichen Strömungen, die «Liberalen» um Alfred Escher, die als Bundes- bzw. Eisenbahnbarone bezeichnet wurden, die revolutionären «Radikalen», die eigentlichen Staatsgründer, und die linken «Demokraten», sorgten für eine reiche Debatte, der wir den pragmatischen schweizerischen Liberalismus verdanken. Der gemeinsame Feind sorgte für die Integration dieses streitbaren Bürgertums über die Sprachgrenzen hinweg. Die (eid)genossenschaftliche Tradition und vor allem der Glaube an die Kraft des besseren Arguments führten in einigen Kantonen bereits 1831 und auf bundesstaatlicher Ebene 1848 zum allgemeinen Wahlrecht ohne jeglichen Zensus. Und 1874 führte dieser Vernunftglauben sogar zur direkten Demokratie (Referendum).
Diese tatsächlichen Demokratie-Rekorde verdanken wir also den «Bürgerlichen» des 19. Jahrhunderts. Der unbändige Glaube an die Vernunft und die aus allen Poren dieses Bürgertums strömende Vaterlandsverehrung bewirkten einen zielstrebigen Auf- und Ausbau des Staatswesens. Der Manchesterliberalismus, das Original des Neoliberalismus, wurde in diesem Bürgertum an den Rand gedrängt. Man wollte keinen Nachtwächterstaat. Im Gegenteil: Die «Radikalen» und die «Demokraten» setzten sich gegen die «Bundesbarone» durch. Und auch der Grütliverein, der die Arbeiterbewegung repräsentierte, kämpfte als Mitglied der freisinnigen Familie an deren Seite: Ein Volksheer zur Verteidigung gegen aussen, das allgemeine Schulwesen, ausgezeichnete Universitäten und technische Hochschulen, die beste Post, die besten Verkehrsverbindungen, die fortschrittlichste Energieversorgung, die sichersten Banken, das beste private und öffentliche Recht mitsamt einer soliden und unabhängigen Justiz, Sozialreformen, ein gerechtes Steuerwesen sowie Kunst-, Opernhäuser und Theater waren eine Selbstverständlichkeit. Schliesslich hielt man etwas auf die eigene Bildung, und ausserdem war diesem auf Ausgleich bedachten Bürgertum bei der Möblierung seines Staates klar, dass man eine Fabrik auch nicht mit rückständigen Maschinen bestückt.
Im Effekt bedeutet dies, dass die bürgerliche Elite bei den grossen Investitionen in das Staatswesen überall, wo es ging, staatliches und privates Kapital genauso kombinierte. Analog zum Milizprinzip, das die Verbindung politischer, militärischer und privatwirtschaftlicher Tätigkeiten zur Norm für jeden erhob, der es in der Schweiz zu etwas bringen wollte. So schufen die «Bürgerlichen» mit den Kantonalbanken, den Wasserschlössern, den kantonalen Sozialreformen, den Verkehrsverbindungen, der Post und dem Rechtsstaat eine Investitionssicherheit und eine Infrastruktur, die ihresgleichen suchte. Der Markt hatte seinen Platz da, wo er funktionierte, niemand durfte zu gross werden; wenn doch, hatte man den Staat, der eingreift.
Auch aussenpolitisch war man gegenüber Grösse äusserst vorsichtig. Die Grossmächte und das Grossmachtstreben wurden in der weltweit gewichtigsten aussenpolitischen Berichterstattung gleich in drei Sprachen verfolgt. Und natürlich war man eifriger Verfechter des humanitären Völkerrechts: Man gewährte den «bürgerlichen» Revolutionären der umliegenden Länder Asyl, und wenn alle Stricke reissen sollten, war man ja bis auf die Zähne bewaffnet.

Zu Hause in der freisinnigen Grossfamilie

Die Tugenden des schweizerischen Bürgertums des 19. Jahrhunderts waren somit: Arbeitsethik, republikanischer Patriotismus, der die geeinte Nation über alles stellte, stolzer Etatismus, ideologischer Pragmatismus, Antiklerikalismus, Gleichheits- und Wohlfahrtsstreben ebenso wie ein Bildungs- und Kulturstreben, Argwohn gegen aussen und der Glaube an die Vernunft.
Auf dieser Basis konnte sich das freisinnige Bürgertum auf die Konkordanz von 1891 mit dem Bürgerkriegsgegner einlassen; man sah sich im Besitz der überzeugenderen Argumente. 1894 formierte sich die freisinnige Grossfamilie, die die Schweiz geschaffen hat, auf nationaler Ebene in der Freisinnig-demokratischen Partei. In den Gründungsstatuten der FdP von 1895 kommt das nationalstaatsorientierte Selbstverständnis dieses Bürgertums eindrücklich zum Ausdruck: «Die Freisinnig-demokratische Partei der Schweiz bezweckt die Pflege und Förderung des eidgenössischen Staatsgedankens und die demokratisch-fortschrittliche Entwicklung der Institute des Bundes. Sie widmet darum ihre Tätigkeit insbesondere den Sozialreformen und nimmt dadurch entschieden Stellung gegen jene Bestrebungen, die auf die Zerstörung der Grundlagen unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens abzielen. Sie bekämpft die Übergriffe des Ultramontanismus und die Reaktionäre jeder Art.»
Natürlich war dieser schweizerische freisinnige Liberalismus nicht frei von ideologischen Verblendungen: Der Sonderbundskrieg und der verbissene Kampf gegen den Ultramontanismus, der den katholischen Konservatismus erst hervorbrachte und radikalisierte, und der ebenso verbissene Antikommunismus der 1920er-Jahre, der den integrativen Pragmatismus des Freisinns eintrübte und die Koordinaten des schweizerischen Liberalismus in Gestalt von Sicherheitsgesetzen (Lex Häberlin I und II), der Ausländergesetzgebung (1932) und im Frontenabenteuer 1933/1934 durcheinanderbrachte.
Aber von 1935 an setzten der Freisinn und die Sozialdemokratie vorsichtig auf eine erweiterte Konkordanz, nachdem man noch 1928 die BGB gegen die Arbeiterbewegung in den Bundesrat hatte einziehen lassen. Die Gewerkschaften initiierten den ersten Gesamtarbeitsvertrag von 1937, die Sozialdemokratie erklärte die Einheit von geistiger, wirtschaftlicher und militärischer Landesverteidigung und zog endgültig in ihren Staat ein. Dadurch kam die Verbürgerlichung der Schweiz so richtig in Gang: Die Katholisch-Konservativen verabschiedeten sich nach dem Desaster der Totalrevisionsinitiative 1935 von ihren Ständestaatsträumereien und bauten sich selbst eine Brücke in die geistige Landesverteidigung, indem sie den Arbeitsfrieden und die sozialreformerische Arbeitslosengesetzgebung von 1939 zum Ergebnis ihrer Ständestaatspolitik erklärten, und der Freisinn schrieb sich 1944 Sozialreformen an die oberste Stelle seines Parteiprogramms. Durch die Kriegswirtschaft und die Bundessteuern wurde der Staat gestärkt, 1946 kam dann endlich die AHV, die die Sozialdemokratie schon beim Generalstreik 1918 eingefordert hatte, und im Koreakrieg 1950 zelebrierten alle vier staatstragenden Parteien eine Renaissance der geistigen Landesverteidigung, verschworen sich gegen das Böse im Osten, machten die Schweiz in der Zivilverteidigung zur Weltmeisterin im Bunkerbau und fichierten von nun an bis 1990 alles Staatsfeindliche: Freiheit wurde integral mit dem schweizerischen Staatswesen verbunden. Bürgerlich hiess nun erst recht Vaterlandstreue, dann Landesverteidigung und Antikommunismus, auch wenn die Sozialdemokratie dieselben Positionen vertrat. Antietatismus vertrug sich nicht mit diesem Programm; mit der sozialen Marktwirtschaft hatte man das Systemproblem gelöst, ausserdem waren die Bauern, die im Notfall für die Autarkie des Landes zu sorgen hatten, ohnehin seit dem Krieg Bestandteil einer eigentlichen Staatswirtschaft. Vereint schlossen Freisinnige, Konservative, Sozialdemokraten und BGBler im Ungarnaufstand 1956 wieder an die humanistische Tradition des 19. Jahrhunderts an, die im Zweiten Weltkrieg «vergessen» worden war, und machten die Schweiz zum wichtigsten Asylland der Ungarnflüchtlinge, dann 1961 zum Asylland der Tibetflüchtlinge, und 1968 beherbergte die Schweiz wieder den grössten Teil der Flüchtlinge aus der Tschechoslowakei.
Nach wie vor fühlte sich der Freisinn als die staatstragende Partei, er war es, der die Nation zu einen und zu führen hatte. Im Zeichen der äusseren Gefahr galt ihm die Schweiz als Hort der Freiheit, und die nationale Idee hatte die konfessionellen, sprachlichen und wirtschaftlichen Gegensätze zu überwinden. Wer sonst als die Freisinnigen – so ihr Selbstverständnis – konnte diese Aufgabe erfüllen? Freilich leitete sich daraus auch ein Machtanspruch ab, der den Wahlanteilen schon längst nicht mehr entsprach: Den Weg zur Zauberformel 1959 mussten sich die Katholisch-Konservativen und die Sozialdemokraten über eine geschickte Allianz erkämpfen. Im Kern waren alle «Zauberformelparteien» bürgerlich. Verglichen mit dem 19. Jahrhundert repräsentierte der Bundesrat ab 1959 mit den ursprünglich abgespaltenen Sozialdemokraten und Bauern wieder alle wesentlichen freisinnigen Familienmitglieder, und man war mit den Katholisch-Konservativen erst noch vereint mit dem alten Feind, weil man gemeinsam einen neuen hatte. Diese Verbürgerlichung der Schweiz hatte den Kalten Krieg zur Voraussetzung, sie führte aber auch zum Schwund der programmatischen Differenzen und zum Beginn des Zerfalls der Parteimilieus, in die man hineingeboren wurde und in denen man in der Regel auch starb.

Bedrängt von Fremdenfeinden und 68ern

Diese Hoch-Zeit des Bürgerlichen wurde in den 1960er-Jahren von zwei Seiten bedrängt. Zum einen durch rechtskonservative Überfremdungsparteien ab 1964 und zum anderen durch die 68er-Bewegung. Dadurch fand sich das zuvor flächendeckende «Bürgerliche» wieder in der Mitte. Mit der Nationalen Aktion für Volk und Heimat und den Schwarzenbach-Republikanern sowie den kulturrevolutionären Bewegungen hatten die «Bürgerlichen» nichts gemein. Das Vernünftige dazwischen war bürgerliche Politik, und diese war nach dem «helvetischen Malaise» von 1964 (Mirage-Affäre) offen für Reformen im Hochschulbereich, in der Wirtschafts-, Sozial-, Konjunktur- und Ausländerpolitik. Keinesfalls war man aber bereit, das bürgerliche Staatswesen in Frage zu stellen, den Vietnamkrieg zu kritisieren oder die Fremdarbeiter nach Hause zu schicken. Die allesamt staatstragenden Bundesratsparteien manövrierten die Schweiz in der bürgerlichen Mitte durch die innenpolitischen Konflikte, und Freisinn, BGB, Konservative und Sozialdemokraten bekämpften gemeinsam den ideologisch aufgeladenen Antietatismus der neuen Linken mitsamt ihren antibürgerlichen Unsittlichkeiten wie den fremdenfeindlichen Populismus der Überfremdungsbewegungen.

Die Entbürgerlichung der Schweiz

Danach änderte sich alles: Das Metronom des «Bürgerlichen» in der Schweiz, die Freisinnig-demokratische Partei, begann nach der Wirtschaftskrise von 1974 über den Zürcher Flügel das zu verspielen, dem sie alles verdankte: ihren Einsatz für den Ausbau und die Perfektionierung eines Staatswesens, das der schweizerische Freisinn seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts erstrebte und ab 1848 beständig fortführte. «Weniger Staat, mehr Freiheit» dementierte Ende der 1970er-Jahre den Kern des bürgerlichen Selbstverständnisses. Wer gegen den schweizerischen Staat war, der war im 19. Jahrhundert ein Ultramontaner, ab Beginn des 20. Jahrhunderts ein Sozialist, ab dem Generalstreik ein Kommunist, in den 1940ern ein Frontenbündler oder ein Vaterlandsverräter, in den 1950ern ein PdA-Mitglied und in den 1960ern ein 68er oder ein PdA-Mitglied.
An seinen Bundesstaat liess der Freisinn nie etwas kommen, bis er es selbst tat. Allerdings hatte es das zürcherische «Weniger Staat, mehr Freiheit» anfangs schwer. Mit der Besetzung Afghanistans durch sowjetische Truppen 1980 begann nochmals der Kalte Krieg, und der liess sich mit «Weniger Staat» nicht durchführen. Erst an der Zeitenwende 1989/90 vereinigte sich der neue Antietatismus aller Lager: Die GSoA ritt einen Generalangriff auf die Landesverteidigung, die in der Sozialdemokratie und bei den Grünen versammelten Reste der neuen Linken konzentrierten sich auf die Fichen-Affäre und das Südafrikaengagement der Schweiz, der Freisinn beklagte ohne Differenzierung die Sklerotisierung seines Staates, verstand unter «fortschrittlich» alles Globalisierte und wollte zusammen mit der Sozialdemokratie um jeden Preis in den EWR. Die CVP wusste nicht mehr, wofür sie stand und wie sie heissen sollte.
Dafür hatte die SVP, der kleine bürgerliche Bruder des Freisinns, bereits in den 1980er-Jahren die Quadratur des Zeitgeistzirkels geschaffen und war jetzt gut vorbereitet: Ihre antibürgerliche Kombination von Patriotismus, Antietatismus, «Classe politique»-Bekämpfung, Fremdenfeindlichkeit und Sicherheitspolitik reagierte erstens auf die fortschrittsorientierte Verabschiedung des Patriotischen durch den Freisinn und auf die antipatriotisch gewordene Sozialdemokratie. Zweitens übernahm die SVP den antietatistischen Zeitgeist neoliberalen Denkens in der neuen globalisierten Weltordnung und setzte gleichzeitig den Patriotismus mitsamt einem «Law and order»-Populismus gegen die Globalisierungsängste ein. Diese spiegelten sich auch in der Verdrossenheit gegenüber den politischen Eliten, und dagegen rundete drittens der Kampf gegen die «Classe politique» die Programmatik ab.
Damit war das politische Perpetuum mobile der 1990er-Jahre geschaffen. Nach dem Ende der Orientierungssicherheit im Kalten Krieg und am Beginn einer neuen unsicheren Weltordnung war dies mit Abstand das erfolgreichste politische Rezept. Die SVP verstand als Einzige, das Orientierungsvakuum der Zeitenwende zu füllen, und sie nahm sich hierfür von der FDP beides, ihren neuen Antietatismus und ihren verlassenen Schützenverein-Patriotismus. Den Überfremdungsparteien entwendete sie gleich den ganzen politischen Inhalt mitsamt dem Stil fundamentaloppositioneller Protestparteien. Diese rechtskonservativen Protestparteien sind seither von der Bildfläche verschwunden, und mit dem Freisinn ging es von da an bergab. Er hatte mit seinem Rundum-Antietatismus und der Verabschiedung seines republikanischen Patriotismus den Boden unter den Füssen verloren. Verzweifelt versuchte er, «links versus rechts» in «fortschrittlich versus konservativ» umzutaufen, ebenso verzweifelt suizidale Nähe und Distanz zur SVP zumeist gleichzeitig auszuprobieren und konfuse Ideenwettbewerbe zu veranstalten. Kurz: Die Ursprungsbürgerlichen haben ihre politische Orientierung und ihren politischen Instinkt verloren: Mit Ueli Maurer zogen sie nun in Zürich in den Ständeratswahlkampf, mit «Gib Gas, Fiala» wollen sie daselbst ihre Parteipräsidentin in den Nationalrat bringen, und mit der «Easy Swiss Tax» versprechen sie dem Mittelstand 300 Millionen im Jahr. Politik ist hier auf den Ausverkauf gekommen.

Was ist denn heute noch bürgerlich?

Was ist nun seit diesen 1990er-Jahren bürgerlich? Patriotische Gefühle kann man sich bei der SVP holen – allerdings nur in Kombination mit einem antibürgerlichen Antietatismus, einer antihumanistischen Asylpolitik, einer Antivölkerrechtspolitik, einer Antisozialreformpolitik, einer Politik der Steuerungerechtigkeit, einer Antikulturpolitik freysingerschen Zuschnitts, einem der bürgerlichen Kultur konträren Personenkult, einer im Kalten Krieg stecken gebliebenen Landesverteidigungspolitik und einem antiliberalen Kampf gegen eine «Classe politique», der man seit 1928 angehört. Zudem hat der Patriotismus der SVP keinerlei Zukunftsorientierung: Er bezieht seine Kraft nur aus der Tatsache, dass es kein anderes Projekt Schweiz gibt. Der SVP-Patriotismus ist ausschliesslich negativ geladen, dient also den Antis dieser Partei als metaphysischer Gral. Die Parteiführung der SVP hat der SVP den bürgerlichen Inhalt genommen, besteht aber erfolgreich auf der bürgerlichen Verpackung. Ihre Mitglieder empfinden sich gar als die einzig wahren Bürgerlichen.
Jedoch: Eine Ausschaffungsinitiative, die die Sippenhaft fünfzig Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wieder einführen will, der Kampf gegen eine imaginierte «Classe politique» in unserer Demokratie, der Kampf gegen das humanitäre Völkerrecht und zentrale Institutionen unseres Rechtsstaats, der Kampf gegen schwarze Schafe und der Personenkult – das alles kann schlicht unter keinem Titel mehr als «bürgerlich» bezeichnet werden.
Dass die SVP das Etikett «bürgerlich» bis heute behalten konnte, negiert die Metamorphose, die die Führung dieser Partei realisiert hat. Die allermeisten rechtspopulistischen und radikalen Parteien Europas, die solche Positionen vertreten, sind neue Akteure, und niemand gesteht diesen Kräften dieses ehrwürdige Etikett der Aufklärung zu. Und natürlich finden wir Plakatierungen von der Qualität der drei und einem Schäfchen auch in anderen europäischen Ländern. Nur: Dort fristen sie das Dasein von Affichen, die in der Nacht an Mauern geklebt werden, und erscheinen nicht flächendeckend an den teuersten Standorten im öffentlichen Raum.
Dass das in der Schweiz möglich ist, hat jedoch auch eine erbärmlich gewordene politische Debatte zur Ursache. In dieser reduzieren die Parteien zusammen mit den Medien das Politische auf das Rumkrakeele von Pferdewettrennen, ohne die elementaren Grundlagen politischer Orientierung und politischer Sprache noch ernst zu nehmen. Und exakt derjenige, der am lautesten krakeelt, erhält von den Gratiszeitungen bis zu den Service-Public-Medien mit Abstand am meisten Resonanz. Krakeelen gehört zum Geschäft, nur noch Krakeelen verdirbt das Denken, das politische Handeln und die politische Sprache. Verdorbenes politisches Handeln und Sprechen setzt die Schweiz zu Recht einer irritierten Berichterstattung der verbliebenen Qualitätszeitungen der Welt aus, denn die Banalität des Bösen beginnt mit der Unfähigkeit, in der politischen Kommunikation die gewachsenen Unterschiede demokratischen Denkens von seinen Auswüchsen zu unterscheiden.
Wo ist nun das «Bürgerliche» der Schweiz hin? Wer kümmert sich heute um das Gemeinwesen Schweiz und versucht es weiterzuentwickeln? Politische Kulturen sind widerständig. Dabei handelt es sich um ideelle Ressourcen, auf die immer wieder zurückgegriffen werden kann. Natürlich sind diese ideellen Ressourcen noch in den Gedärmen des Freisinns und auch der SVP vorhanden. Erstere hat sich von sich selbst entfremdet und ist auf Orientierungssuche. Bei Letzterer hat sich die Parteiführung von der Schweiz wie von bürgerlichem Denken und Handeln entfremdet. Wenn wir jedoch auf die Einheit von innen und aussen Wert legen, dann hat das Bürgerliche allerdings das Lager gewechselt. Dieses ist heute (noch) beim vormals Antibürgerlichen zu Hause.
Die Verbürgerlichung der Schweiz hat die ursprünglich strikt Antibürgerlichen zu Trägern bürgerlicher Kultur gemacht: Die CVP, für die das Bürgerliche einst das Teuflische selbst verkörperte, versucht, rund um ihre Familienpolitik Reste bürgerlichen Ausgleichs und Masses zu finden, und die anderen einstigen Vaterlandsverräter, die Sozialdemokraten, sorgen sich um Sozialreformen, die Steuergerechtigkeit, das Völkerrecht, den Ausbau des Rechtsstaates und um eine Aussenpolitik, die in der Welt einen Unterschied macht. Und schliesslich kümmern sich die einst strikt antietatistischen Bürgerschrecks-Grünen um eine grüne Schweiz mit allen Eigentums- und Rechtsgarantien.

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Kurt Imhof:

Alles platzt

Aus: Das Magazin 2007/38


Wer über die Finanzindustrie nachdenkt, verliert den Verstand. Wer nicht darüber nachdenkt sein Haus.

Vergleiche sind nützlich, um uns Absurditäten vor Augen zu führen, die uns sonst entgehen. Wagen wir also den Vergleich der Finanzindustrie mit der Branche der Unterhaltungselektronik: Stellen Sie sich vor, dass Sie die Erwartung haben müssten, dass beim Kauf eines profanen Fernsehgeräts die Glotze mit einer Chance von zwanzig Prozent in Ihrem Wohnzimmer explodiert. Wenn das der Fall wäre, was würden Sie von der Unterhaltungsindustrie halten und all den einschlägigen Geräteprüfstellen, Fachzeitschriften und Werbebroschüren, die Ihnen dieses Gerät über Sicherheitszertifikate, Vergleichstests empfohlen haben?

Diese rhetorische Frage muss hier nicht beantwortet werden. Aber es lohnt sich, dem Vergleich auf den Grund zu gehen: Im US-amerikanischen Hypothekenmarkt wird erwartet, dass jede fünfte Hypothek, die in den letzten drei Jahren verkauft wurde, platzen wird. Wie viele es in Grossbritannien sein werden, wissen wir noch nicht. Hinsichtlich den USA scheint die Erwartung nicht unbegründet; die Hypotheken platzen seit drei Monaten gleich reihenweise und hinterlassen ganze Behausungen als Investitionsruinen und einen völlig deroutierten Finanzmarkt.

Damit ist das wilde Treiben der Finanzindustrie allein im Hypothekenmarkt (vergessen Sie bloss nicht die Tsunami-Warnungen im Private Equity Business) aber noch nicht hinlänglich beschrieben. Während die Hypobanken durch die Vordertür fröhlich ihre Produkte verkauften, haben Sie diese Kreditinstitute über die Hintertür mit Ihrem Ersparten finanziert. Oft geschah das über zertifizierte und wärmstens empfohlene Investmentprodukte, auf Hochglanz selbstverständlich, und eh Sie es sich versehen, ziehen Sie heute entweder mit einem Riesenhaufen Schulden aus Ihrem Traumhaus, oder Sie stehen vor der Vordertür Ihrer Hypobank und versuchen, Ihr Investment zu retten. In Grossbritannien haben Sie jetzt schon gute Chancen, dass Sie als Gläubiger auf die umziehenden Schuldner treffen. Oder umgekehrt, dass Sie als Schuldner mitsamt Ihrer Wohnzimmereinrichtung an den Gläubigern vorbeifahren, die vor den Filialen der Northern Rock Bank Schlange stehen. Hierzulande sind solche Begegnungen eher unwahrscheinlich. Keine platzenden Hypotheken, – die hatten wir schon 1992 und 1993. Platzende Investments allerdings gibt es viele. Und dazu platzende Hedge Funds, die Ihr Erspartes in kurzfristige Investmentpackages gesteckt haben, wo die Reste von seriösen Baufinanzierungen mit den abenteuerlichsten Hypothekenkonstruktionen zu einem giftigen Cocktail gemischt worden sind, der Ihnen mit den besten Vergleichsnoten auf Hochglanz untergejubelt wurde.

Nun, wenn die Elektronikindustrie uns explodierende Fernseher verkauft, liegt unsere Reaktion auf der Hand: Wir kaufen keine Fernseher mehr. Wir investieren keinen Franken mehr in die Branche und verlangen vernünftige staatliche Kontrollen. Klar wäre das schrecklich; plötzlich müssten unsere Primärbeziehungen unsere Unterhaltung besorgen, und wir müssten wieder die Produkte der holzverarbeitenden Pressebranche kaufen, um uns zu informieren. Das wäre es dann aber auch. Richtig hässlich wird unser Vergleich aber erst, wenn wir uns bewusst machen, in welcher Rattenfalle wir uns gegenüber der Finanzindustrie befinden: Wir können ihr nicht entfliehen, wir hängen drin, ob wir wollen oder nicht. Sie ist die Industrie der Industrien, und wir alle sitzen auf der einen oder anderen Seite – oder gleich auf beiden Seiten der Schuldner-Gläubiger-Beziehung.

Was bleibt? Einsicht in Verhältnisse, die sich meilenweit von jedem gesunden Menschenverstand entfernt haben. Heute ist es so, dass eine der fettesten Unterabteilungen der Finanzindustrie, das Ratinggeschäft, von denjenigen lebt, die geratet werden und vice versa. Und dieselben Leute, die Ihnen wahre Investmentwunder verkauften, konstruierten auch die Hypotheken, die mit Ihren Investments vor sich hinplatzen.

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Kurt Imhof:

Von der Kuh zum Geissbock

Aus: Das Magazin 2007/34


So schnell ist man selten so viel klüger geworden: eine Kurzgeschichte der Schweiz in sieben Teilen.

Diese kleine Schweizer Geschichte beginnt und endet in einer Schieflage. Doch am 21. Oktober wird das eidgenössische Parlament bestellt – es bleibt die Hoffnung auf eine nicht ganz hoffnungslose Wahl.

Inhaltsverzeichnis

1 Die Kuh-Schweiz
2 Die Revolutions-Schweiz
3 Die Bürgerblock-Schweiz
4 Die Geistige-Landesverteidigung-Schweiz
5 Die Musterschüler-Lehrmeister-Schweiz
6 Die Anti-Schweiz
7 Die Weniger-Schweiz

Die Kuh-Schweiz

Wie stieg die Eidgenossenschaft in die Moderne ein? Denkbar schlecht. Sie galt als Kuh-Schweiz, das war ihre Unique Selling Proposition. In Genf und Zürich, die heute um Spitzenplätze im Ranking der Weltstädte wetteifern, blühten zu Beginn des 16. Jahrhunderts die letzten europäischen Theokratien. Unsere Ayatollahs hiessen Jean Calvin und Ulrich Zwingli.

Auch ausserhalb dieser christlichen Schariastaaten taten die Kuhschweizer wenig für ihre Reputation. Wie eh und je übten sie den Vernichtungswettbewerb: Noch 1712 im Zweiten Villmergerkrieg schlugen sie einander die Köpfe ein, der Religion wegen. Jahrzehnte früher hatten die Kinder der Europa – Helvetias älterer Schwester – die religiösen Bürgerkriege hinter sich gelassen.

Ohnehin, die homines alpini hatten sich in den Augen ihrer Nachbarn längst um Kopf und Kragen gebracht: diese Abzocker am Gotthard, diese Hooligans Europas, diese ewigen Kriegsgewinnler, die ihre reislaufenden Totschläger verleasten, sofern der Bonus stimmte. Ein mieser Beginn also. Auf die Eidgenossenschaft hätte niemand einen Euro verwettet. Ende des 18. Jahrhunderts aber – nach einer feindlichen Kontrollnahme durch das napoleonische Frankreich – erfolgte endlich die radikale Reorganisation: Es ging gegen das Patriziat, man trug Kokarden, feilte an der Identity, nannte sich Helvetische Republik. Aarau war ihre Hauptstadt, die Geschichte birgt Wunder. Von da an ging es aufwärts. Helvetia schöpfte Hoffnung.

Die Revolutions-Schweiz

Auf die Wiederkäuer folgten die Widerborstigen. Im Sonderbundkrieg 1847 fiel der Startschuss aller 1848er-Revolutionen in Europa, wenig später verwandelte sich der Staatenbund in einen Bundesstaat. Von umliegenden Grossmächten mehr schlecht als recht in Schach gehalten, entfaltete sich die republikanische Willensnation. Inmitten des Fortschritts überwinterte allerdings damals wie heute das Archaische. Noch kurz vor Gründung der modernen Eidgenossenschaft, in den sogenannten Saubannerzügen, überfielen grölende Horden aus den liberalen Kantonen die Urschweiz. Das entsprach nicht der feinen Art der neuen Verfassung nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten und ihrer weisen Gründerväter.

Keck diese erste Bundesverfassung: Sie schuf das Unikum einer kollektiven Regierung zwecks Eintracht unter den Sprachgruppen und sicherte die Bürgerrechte, die Gewaltenteilung, einen Rechtsstaat. Das war die Grundlage für Henry Dunants humanitäre Schweiz des Roten Kreuzes und des Völkerrechts. Revolutionäre aller Länder strömten noch vor jedem Steuerhinterziehergeheimnis in den «safe haven».
Der Innovation nicht genug, Helvetias Kinder leisteten sich ein Vierteljahrhundert später die Tollkühnheit der direkten Demokratie. Sie führten 1874 das Referendum, 1891 die Volksinitiative ein. Und bauernschlau erfanden sie den «1. August», damit die Verlierer des Sonderbundkriegs – die Katholisch-Konservativen (KK) – in dem vom Freisinn anberaumten Bundesstaat auch etwas zu feiern hätten, nämlich die Alte Eidgenossenschaft: Die 43 Jahre junge Confoederatio Helvetica tat 1891 so, als gäbe es sie seit 600 Jahren; solcher Mythos nährte die Konkordanz von Freisinnigen und Konservativen.

Bereits waren erste staatlich garantierte Kantonalbanken entstanden; sie boten Sparsicherheit, um Investitionen zu finanzieren und das Wachstum zu beflügeln. Aus bürgerlichem Pragmatis-mus erwuchs die PTT-SBB-Schweiz, die Eidgenossenschaft des Service public und der Gemischtwirtschaft – heute Public Private Partnership – im Tunnelbau, in Elektrizitätswerken und Spitälern. Der Freisinn zog die Schweiz hoch, bald zogen die Konservativen mit. Die Balance stimmte. Neidisch schaute Schwester Europa herüber: Ihre Kinder hatten sich in die Kolonien, in den Imperialismus und Nationalismus verrannt. Anders die Schweizer, denen die Grossmannssucht abging, weswegen sie im Ersten Weltkrieg zuschauten. Aus der Kuh- und Revolutions-Schweiz war was geworden.

Die Bürgerblock-Schweiz

Die Eidgenossen allerdings waren zerstrittene Zaungäste des Weltkriegs gewesen: Einerseits hatten die ach so demokratischen Deutschschweizer zum deutschen Kaiser und die Romands zur République française geneigt. Andererseits hatten die Bürgerlichen vergessen, den Soldatenfamilien ein Einkommen während des Aktivdiensts des Ernährers zu sichern – für die Landesverteidigung gab es weder Lohn noch Lohnersatz. Am Ende darbte ein Sechstel des Volks von «Gleichen unter Gleichen» am Existenzminimum.

So stürzte 1918 eine Lawine auf die freisinnig-konservative Seilschaft: Der Generalstreik jagte ihr gewaltige Angst ein. Von da an war fertig lustig, Schluss mit der staatspolitischen Kreativität. Der Bürgerblock rückte zusammen und blockte – mit nachhaltigen Folgen. Aus dieser Zeit stammt die Null-Experimente-Schweiz und ihr Pendant: die «Überfremdungs»- und Überwachungs-Schweiz. Den Nachfahren der revolutionären Staatsgründer war jeder revolutionäre Hauch ein Graus; selbst die Fahrenden galten als subversiv, die Schweizer sterilisierten ihre «Kinder der Landstrasse».

Ein Zugeständnis machten die Bürgerlichen 1919. Sie beugten sich der Forderung nach Proporz- statt Majorzwahlen in den Nationalrat, wodurch die Sozialdemokraten ihre Sitzzahl auf vierzig verdoppelten. Doch gute Ideen wie die AHV mussten warten. Erstmals seit 1848 wollte die Schweiz keinesfalls innovativ sein. Als die Weltwirtschaft in ihre tiefste Krise stürzte, bändelten Freisinn und KK lieber mit den nationalsozialistischen und faschistischen Fronten an als mit der SP. Helvetia wurde fahl. Allerdings hatte ihre Schwester Europa ungleich grössere Sorgen.

Die Geistige-Landesverteidigung-Schweiz

Vor dem Zweiten Weltkrieg besann sich die Eidgenossenschaft auf ihre Fähigkeit, sich zu erneuern. Wieder mit feindnachbarschaftlicher Hilfe – diesmal Hitlers anstelle von Napoleon – konstituierte sich das Land als Schweiz der sozialen Partnerschaft, die kreativste Form geistiger Landesverteidigung. Nur Schweden mit seinem «Volksheim» und die USA mit ihrem «New Deal»-Programm gegen Wirtschaftskrise und Massenarmut hielten das Schweizer Modernisierungstempo mit. Angesichts der Nazi-Gefahr wurden die «vaterlandslosen Gesellen» der Arbeiterbewegung in die Willensnation und in die Macht einbezogen. Schluss mit der ideologisch verbohrten Deflationspolitik, her mit einer sozialen Marktwirtschaft und der AHV! Die Katholisch-Konservativen setzten Absicherungen für Mütter durch, dachten über den «Dritten Weg» nach. Der Freisinn ersann ein so kühnes Sozialwesen, dass es Utopie blieb. Und die Sozialdemokratie entwarf gleich «Die Neue Schweiz»; mit diesem Programm zog sie 1943 in den Bundesrat.

Die Bürgerblock-Blockade war beseitigt, doch jetzt erstarrte der Geist der Landesverteidigung: Es begann die Denk-Blockade, sie währte ein halbes Jahrhundert. Trotz der unbarmherzigen Flüchtlingspolitik sonnte sich das Volk im Licht der humanitären Schweiz. Trotz dem teils nachvollziehbaren, teils kleinmütigen Lavieren im Zweiten Weltkrieg waren wir Helden – Virtuosen im Erfinden von Geschichte, an die man sogar glaubt. Doch die von Krieg und Teilung gegeisselte Europa war zu sehr mit sich beschäftigt, um Schwesterchen Helvetia am Zeug zu flicken.

Die Musterschüler-Lehrmeister-Schweiz

Der Kalte Krieg nämlich zog herauf. Die Schweiz führte den Fernkampf gegen die Sowjets mit der weltgrössten Armee (pro Kopf) zuzüglich der Geheimarmee P-26 und dem Zivilverteidigungsbüechli. Auch wagte sie den Nahkampf gegen Linke und allzu Liberale mit den Fichen und einem Hexenjäger namens Ernst Cincera – wenn es denn Freisinn war, so hatte es doch Methode. Man logierte im «Hotel Angst», äussere Bedrohung festigte den inneren Zusammenhalt.

So brach das goldene Zeitalter der Zauberformel und Sozialpartnerschaft an. Im Innern idyllisch und schön verlogen, nach aussen exportkräftig und schlitzohrig, avancierte der Musterschüler zum Weltlehrmeister gemäss der Waadtländer Losung: «Y en a point comme nous», uns reicht keiner das Wasser. Die Kraftmeier-Zeigefinger-Wir-sind-besser-Schweiz lebt seither bei jeder Gelegenheit auf.

Leider hat jede Geschichte ihre Moral, auch die Schweizer Geschichte, und wie bei Marignano lautet sie: Hochrüstung kommt vor dem Fall. Im «Helvetischen Malaise» der Sechzigerjahre verschluckte sich das KKK – Kartell der Kalten Krieger – an viel zu vielen Mirage-Kampfflugzeugen: Eine Overdose Militär-Milliarden zerrüttete das Establishment. (Heute wieder fordert unsere sehr gestrige Armee der Zukunft 66 Kampfjets.)

Seit diesem Malaise ging es abwärts, die Schweiz im Sinkflug. Noch spürte sie nichts, man war es sich ja gewohnt, alles richtig zu machen, wenn auch etwas spät. Den Schweizerinnen gönnte man 1971 das Stimmrecht. «Chumm Meitschi, lueg dis Ländli aa» – das Alpenland war dermassen in Ordnung, dass diese Ordnung für die Ewigkeit geschaffen schien: Das Ende der Schweizer Geschichte war gekommen, wiewohl 68er-Chaoten sie umschrieben und nebenbei weniger die Schweiz als das Schlafzimmer revolutionierten. Doch weder Sex noch Aufruhr lassen sich über Gebühr in die Länge ziehen, das wussten die angejahrten Damen Europa und Helvetia.

Die Anti-Schweiz

Aus dem «Helvetische Malaise» ging die Anti-Schweiz hervor: die Genossenschaft aller Neinsager. Gegen Ausländer und «Überfremdung» waren die Nationale Aktion für Volk und Heimat, die Republikaner und ein Herr Schwarzenbach. Gegen Bourgeoisie, Konkordanz, Schnüffelstaat und Patriarchat war die Neue Linke der 68er. Und der nächste Schub Antietatisten forderte «mehr Freiheit, weniger Staat».

Eine Ironie der Schweizer Geschichte: Die von der Neuen Linken wiederentdeckte und befehdete Bourgeoisie liess sich von der Staatsfeindlichkeit kiffender 68er überzeugen. Nachfahren der Staatsgründer machten den Staat schlecht. Als 1976 die ultraliberalen «Chicago Boys» (vom Ökonomen Milton Friedman an der Universität Chicago geformt) das Chile von Pinochet diktatorisch deregulierten, trat der Zürcher Wirtschaftsfreisinn an die Spitze der antietatistischen Weltbewegung – drei Jahre vor Grossbritanniens Eiserner Lady Margaret Thatcher, vier vor dem amerikanischen Präsidenten Ronald Reagan. Wie 1848 war der Freisinn Avantgarde, doch zur Abwechslung galt der Fortschritt dem Staatsabbau anstelle seines Aufbaus. Die staatstragende Partei trug ihn halbherzig. Das «Weniger Staat» der FDP vermengte sich mit dem «Macht aus dem Staat Gurkensalat» der Autonomen.

Die Schweiz des «Anti» hatte umso leichteres Spiel, als die nicht mehr so Neue Linke die Gesellschaft in Dutzende Opferminderheiten zerlegte, bis sie sich selbst als aussterbende Minorität entdeckte. Auch die SP sah vor lauter Minderheiten das Volk nicht mehr; sie stapfte im Moralreservat. Die zur CVP mutierten Katholisch-Konservativen fragten sich, was sie wollten. Der Freisinn rüttelte am Eckstein des Hauses, das er 1848 errichtet und seither als guter Abwart in Schwung gehalten hatte.

Noch eine Regression ereilte die Schweiz, als die letzte Bastion der Staatstreue fiel: Die grundsolide Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB mutierte zur Schreierisch-schweizerischen Volkspartei SVP der Saubannerzüge durch die Medienlandschaft. Nationalrat Christoph Blocher reihte sich in die bunte Reihe der 68er, Autonomen und Freisinnigen, lauter autistische Antietatisten.

Aus allen Richtungen dröhnten nun Antiparolen: Das einstige «Projekt Schweiz» verkümmerte zur Anti-Überfremdungsschweiz, Anti-Asylbewerber-Schweiz, Anti-Atom-Schweiz, Anti-EWG-Schweiz, PorNo-Schweiz, Anti-Uno-Schweiz, Anti-Armee-Schweiz, Antarktis-Schweiz («Wider das Packeis») oder Anti-EWR-Schweiz; später gedieh sie zur Anti-Missbrauch-Schweiz, Anti-Blocher-Schweiz, Anti-Verbandsbeschwerde-Schweiz, Anti-Steuern-Schweiz.

Im Anti-Fieber verpasste die Anti-Schweiz die Zeitenwende. Auf verzweifelter Suche nach einer Pro-Schweiz, auf die man stolz wäre, verlegte sich unsere Nation im Jahr des Mauerfalls darauf, den Beginn des Aktivdiensts und mithin die Kriegsjahre zu feiern, die Europas Teilung nach sich gezogen hatten. Später befiel der Antivirus selbst Künstler, die sich gegen die matten «Diamant-Feiern» immunisiert hatten. Sie setzten dem Geist der Verneinung das i-Tüpfelchen auf: La Suisse n’existe pas. Pro Helvetia galt fortan als Anti Helvetia. Schwester Europa war verblüfft, sah sie doch, dass das eigentliche Leitmotiv der Schweizer Politik lautete: L’Europe n’existe pas.

Die Weniger-Schweiz

Im Antirausch spaltete sich die Oberschicht in eine globale Oberoberschicht und eine nationale Unteroberschicht. Wirtschaftsführer und Politiker gingen ihrer Wege, nachdem sie gemeinsam die Swissair gegroundet hatten: Manager verdienen seither immer mehr Geld, Politiker eher weniger. Aber den Politikern ist es immerhin ein Anliegen, dass Manager weniger Steuern zahlen. In der Globalisierung nämlich ist das Kapital mobil, es schnellt dorthin, wo es am wenigsten belastet wird oder, anders formuliert, wo es kein Geld für das Gemeinwesen bereitstellen muss.

Was bedeutet es für die Volkswirtschaft, wenn der Produktionsfaktor Kapital immer besser wegkommt als der Produktionsfaktor Arbeit? Was heisst es langfristig für die Schweizer Gesellschaft und Politik, wenn sich die Einkommensschere weiter öffnet? Was kommt auf den Staat zu, wenn der Steuerwettbewerb ausartet? Solche kleinlichen Fragen sind unerwünscht. Vielmehr fordern die an der Schweizer Enge leidenden Manager ihre Landsleute zur Risikobereitschaft auf, obwohl sie selbst die am besten abgesicherten Glieder der Gesellschaft sind.

Kurzum fehlen die glaubwürdigen Persönlichkeiten, die einer direkten Demokratie Orientierung verleihen. Im Establishment, das sich für eine Elite hält, herrscht so grosse Konfusion wie in den Parteien.

Manager verlangen von Politikern den Mut zu Reformen und den langen Atem über die vierjährige Wahlperiode hinaus. Aber von Quartal zu Quartal müssen sie selbst den Gewinn maximieren. Und das bedingt ein allgemeines Minimieren – wir leben heute in der «Weniger-Schweiz»: tendenziell weniger Lohn, weniger Pension, weniger Leistung der Krankenkasse, weniger IV, weniger Sozialpartnerschaft, weniger Gleichheit der Chancen, weniger Geltung der Menschenrechte und des Völkerrechts, auf das gerade die kleinen Staaten erpicht waren, um dem Recht des Stärkeren zu wehren. Anders gesagt: weniger Bemühen um eine austarierte Gesellschaft, dafür mehr kostengünstigen Patriotismus.

Seit dem Wegfall der Sowjetunion und des real nicht mehr existierenden Sozialismus ist ein Ausgleich der Interessen, um das Gemeinwesen im Lot zu halten, weniger nötig: Von 1939 bis 1989 musste die Wirtschaft Rücksicht nehmen, weil bei der äusseren Gefahr innerer Frieden nützlich war. Das galt als zivilisatorischer Fortschritt, ist aber für entwurzelte Global Players Schnee von gestern: Den Begriff der Gerechtigkeit versuchen sie als «unbrauchbar» wegzudefinieren.

Ohne sozialen Frieden gäbe es den Finanzplatz nicht, der von seiner Reputation der Berechenbarkeit lebt. Stabilität nützt auch dem Werkplatz. Ohne Rechtsstaat und Rechtssicherheit, ohne die erstklassige Infrastruktur, die der Staat errichtete, hätte die Schweiz weit weniger Wettbewerbskraft. Am schlimmsten jedoch ist es, wenn der Ideen weniger werden. In einer Schweiz, die sich immer neu finden und erfinden muss, lässt der ideologisch aufgepumpte Antietatismus kaum Kreativität zu – Sparpolitik als Staatspolitik.

Die willensschwache Nation wollte die Armee am liebsten so lassen, wie sie war, obwohl der Feind am Rhein entfallen ist, der Globus jedoch vor Gefahren strotzt. Die Schweiz des Wenigwollens verweigert sich jedem Nachdenken über Sozialsysteme der Zukunft, die auf Anreize gründen werden. Sie vergisst, dass Ausländerpolitik mehr sein kann, als diejenigen hereinzulassen, die man der Bilateralen wegen nicht fernhalten darf.

Diese Weniger-Schweiz vernachlässigt ihr Staatswesen. Föderalismus verkümmert zum blossen Steuerdumping. Die allgegenwärtigen Steuerwettbewerbsfetischisten berufen sich darauf, dass Konkurrenz für Flexibilität sorge. Doch halten sie um jeden Preis an der von Napoleon verfügten Staatsstruktur mit 26 teils winzigen Kantonen fest, die oft vom Geld jenes Bunds leben, auf den sie schimpfen. Im Zeichen des Wettbewerbs herrschen in Wahrheit Unbeweglichkeit, Strukturkonservatismus, Schmarotzertum und Intransparenz: Die Konferenz der Kantone übt eine undemokratische und wachsende Macht aus, sie entscheidet an Volk und Parlament vorbei.

Die Weniger-Schweiz unterlässt es, ihre Demokratie weiterzuentwickeln, wie sie es in Riesenschritten 1874, 1891 und 1919 tat. Dafür spielen ein paar Volkseidgenossen mit dem Lagerfeuer des Volksabsolutismus. Wie ein autokratischer Konzernherr will der demokratische «Souverän» dem Recht des Stärkeren frönen, statt die Menschen des 21. Jahrhunderts mit unverrückbaren Grundrechten und die Schweiz mit einem Verfassungsgericht zu versehen.

Weniger ist mehr? Weniger ist weniger, wenn im Bundesrat die helvetisch-historische Errungenschaft der Konkordanz zum banalen Proporz verkümmert. Diese Weniger-Schweiz kann ihre Mitte nicht finden. Auch der Mittelstand schwindet, mit ihm die Mitte-Parteien. Ausgezehrt die älteste, der Freisinn. Sein Fundus an Ideen, um die Schweiz zu gestalten, ist so flach wie die Flat Tax, so dünn wie der Bierdeckel für die Steuererklärung. Die CVP ist die VBZ der Politik; wie die Verkehrsbetriebe Zürich wirbt sie: Ich bin auch ein Tram, ich bin auch eine Wirtschaftspartei, ich bin auch liberal, ich bin auch sozial, ich bin auch grün, ich bin auch nicht katholisch. In der Mitte ein Vakuum also, rundherum Öde: Die SP verbeisst sich in ihren Anti-Anti-Etatismus, unter den Grünen finden sich noch zu viele Isolationisten. Und die SVP schwankt als Partei der Angst zwischen Nein und Schein: Schein-Invalide, Schein-Asylant, scheinheilig. Wird aus der Immer-weniger-Schweiz schliesslich die Schein-Schweiz? Hat Helvetia Magersucht?

Die Verkürzung der Debatte um die Erneuerung der Eidgenossenschaft auf Steuern, Staatsdefizit und Standort verrät ein Desinteresse am Projekt Schweiz. Dahinter steht eine staatspolitische Null-Bock-Haltung, deren Sinnbild das Maskottchen der SVP ist, der kastrierte Geissbock. Von der Kuh-Schweiz zur Geissbock-Schweiz: einer harmlosen Eidgenossenschaft, die man konserviert und konsumiert, statt sie weiter zu konstruieren.

Was heisst das konkret in den kommenden Wochen bis zu den eidgenössischen Wahlen am 21. Oktober? Die Parteien haben nicht nur Europa mit Tabu belegt, sie weichen fast jeder Grundsatzfrage aus: Was sind ihre Vorhaben, um Demokratie und Föderalismus zu modernisieren? Was ist ihr Begriff von Konkordanz? Wie wollen sie für das Gleichgewicht zwischen Politik und Wirtschaft, zwischen dem Kapital und anderen Produktionsfaktoren sorgen? Wie werden sie den von neuen Absolutisten bedrängten Rechtsstaat stärken? Wie sieht ein zukunftsweisendes Sozialwesen aus? Was will die Willensnation in Europa und in der Welt?

Die Weniger-Schweiz, die aus der Anti-Schweiz hervorging, belächelt solche Fragen. Deshalb stellen sie sich jetzt erst recht. Diesen Wahlkampf wird man gegen die Parteien führen müssen.

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Walter Schmid:

Plädoyer für den Gutmenschen

Sozialpreis des Kantons Solothurn
Ansprache anlässlich der Preisverleihung vom 6. September 2007


Anrede

Zunächst lassen Sie mich dem Regierungsrat des Kantons Solothurn ganz herzlich gratulieren: Zu seinem Mut und seiner Zivilcourage. Indem er einen Sozialpreis aussetzt, setzt er sich aus. Er preist das Soziale und setzt damit ein Zeichen, das nicht im Zeichen der Zeit liegt. Ist das Soziale nicht fragwürdig geworden?

Mit dem Sozialpreis zeichnet der Kanton Solothurn Unternehmen, Projekte und vor allem Menschen aus, die etwas Gutes tun. Menschen, die sich mit Kreativität, Fantasie und Engagement für benachteiligte Mitmenschen verwenden. Zeichnet der Kanton Solothurn also Gutmenschen aus?

Weder das Soziale, noch die Gutmenschen stehen heute hoch im Kurs. War es nicht einmal anders? Hatte das Soziale nicht einmal einen hohen Stellenwert? Der Sozialstaat wurde ausgebaut und gefördert. Gute Menschen wurden geschätzt. Ihnen nachzueifern war ein Ziel der Erziehung. Was ist dann geschehen? Was hat sich seither verändert? Und wann?

I.

Gefangen in der Kurzatmigkeit der Gegenwart ist es nicht leicht, darauf eine Antwort zu geben. Lange Zeit war der Ausbau des Sozialstaates das unbestrittene Postulat der politischen Linken. In der dialektischen Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital sind der Sozialstaat und seine Institutionen entstanden und gewachsen. Sie spiegelten sich im politischen Spektrum von links bis rechts. Noch vor dreissig Jahren schien die Sachlage klar: Der weitere Ausbau des Sozialstaates war Programm; in Frage gestellt war nur das Tempo. Eine gerechtere, eine bessere Welt schaffen zu wollten eigentlich alle, damals, noch bevor ‚der Weltverbesserer’ zum Schimpfwort geworden war. Die Frage war nur: Nach welchem der sich konkurrenzierenden Systeme? Dem Westlichen oder dem Östlichen? Unter den verschiedenen ‚Dritten Wegen’, die damals beschrieben wurden, war die soziale Marktwirtschaft jener, der einer Mehrheit in unseren Gesellschaften gangbar und angemessen erschien. Die Verfechter des Sozialstaates allerdings, die Avantgarde und die Intellektuellen, positionierten sich klar links davon.

Doch dann änderten sich die Dinge fast unmerklich. Einer der Ersten, der den sich abzeichnenden Wandel wahrnahm mit seinem ausgesprochen feinen Sensorium für gesellschaftliche Entwicklungen, war ein Solothurner und ein über die Landesgrenzen hinaus bekannter Schriftsteller. Er stellte bereits 1985, also noch einige Jahre vor der geopolitischen Wende, fest: ‚Man trägt wieder rechts’. Das Soziale verlor in der Folge seine vehementesten Vorreiter zur Linken. Mit dem Zusammenbruch des Kommunismus zeigte sich mit aller Deutlichkeit für die ganze Welt die Überlegenheit der marktwirtschaftlichen Ordnung und ihrer Gesetze. Das ‚Soziale’ geriet in den Hintergrund und immer häufiger wurde das Adjektiv ganz weggelassen, wenn von Marktwirtschaft die Rede war. Diese genügte sich selber. Nicht, dass der Sozialstaat deswegen verschwunden wäre – in keiner Weise, im Gegenteil: er wurde immer stärker beansprucht und teurer – aber das Interesse der Gesellschaft an seiner Entwicklung und seiner Funktion schwächte sich ab. Dieses wandte sich dem eine atemberaubende Dynamik entfaltenden Markt und dem wirtschaftlichen Wachstum zu. Die Identifikation mit dem Sozialstaat nahm ab. Seine Legitimationsbasis wurde schmäler.

II.

Damit scheint das ‚Soziale’ auch an Gestaltungskraft verloren zu haben. Zunehmend wurde das ökonomische zum vorherrschenden Prinzip. Es durchdringt inzwischen auch Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens und des Zusammenlebens, die bislang nicht ausschliesslich den ökonomischen Gesetzmässigkeiten unterworfen waren. Einrichtungen des Sozial- oder auch Gesundheitswesens zum Beispiel verstanden sich vormals als Werke einer Gemeinschaft, welche sich um Kranke, Schwache und Alte kümmert. Inzwischen stellt sich bereits die Frage, ob die öffentliche Hand überhaupt noch Spitäler, Alters- und Behindertenheime oder Sozialdienste führen darf oder ob diese, nach den in Diskussion befindlichen Regulativen der Europäischen Union, ausschliesslich den gewinnorientierten Privaten und dem Wettbewerb zu überlassen seien, in Analogie etwa zu den Fluggesellschaften, die auch nicht mehr staatlich unterstützt werden dürfen.

Das ökonomische Denken ist aber darüber hinaus tief in die Institutionen selbst eingedrungen. Etwa dort, wo soziales Handeln in monetären Einheiten erfasst wird, wo die Begrüssung der Patienten am Morgen oder die Frage nach der Befindlichkeit des Patienten sich in nach KVG verrechenbaren Taxpunkten niederschlägt. Niemand kann sich heute dieser Dynamik zur Ökonomisierung des Sozialen entgegenstellen und doch spüren wir, dass die Dominanz des Ökonomischen das Soziale in Gefahr bringt. Natürlich wird dem Sozialen nicht jeder Wert abgesprochen. So wird heute etwa in den Führungsgremien händeringend nach sozialer Kompetenz gesucht. Ethische Codices werden aufgestellt. Doch der sozialen Kompetenz und der Ethik werden kein eigenständiger Wert zuerkannt. Primär dienen sie der Erhöhung unternehmerischer Erfolgs- und Gewinnchancen. Sie zahlen sich aus. Die Dominanz des Ökonomischen ist inzwischen Mainstream geworden. Alternativen können kaum noch formuliert werden, weil die Weltwirtschaft und der Standortwettbewerb Spielregeln vorgeben, die Abweichungen vom Mainstream Denken nicht zulassen. Auch keine politische Partei kann sich dieser Logik entziehen, wenn sie Erfolg haben wird.

Der Mainstream hat inzwischen unsere Sprache verändert, wenn wir über das Soziale reden. Nicht nur, dass Anglizismen wie Case Management, Income Generating Programms, Incentives, Centers of Competence, etc unsere Sprache prägen, auch im Denken sind wir der ökonomischen Argumentation verpflichtet. Projektgesuche basieren fast ausschliesslich auf dem ökonomischen Nutzen. Return on Investment sind die entscheidenden Beurteilungskriterien. Kein Projekt, das nicht den ökonomischen Nutzen der Prävention in den Vordergrund stellte. Doch die Sprache täuscht. Auch wenn aus Opportunitätsgründen das ökonomische Argumentarium ins Zentrum gestellt wird, wissen wir nur zu gut:

Ökonomie und Soziales gründen teilweise auf unterschiedlichen Werten, auf Werten der je eigenen Art. Dabei haben beide ihre Berechtigung. Die konsequente Unterordnung der einen unter die andern ist nicht von Gutem. Werden die ökonomischen Prinzipien ausser Acht gelassen, verliert der Sozialstaat die materielle Grundlage, auf dem er aufbaut. Werden die gesellschaftlichen Werte, wie jene der sozialen Gerechtigkeit, der Menschenwürde jenseits des eigenen wirtschaftlichen Vermögens, die Werte der Solidarität der Ökonomie untergeordnet, besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft als Ganzes versagt. Diese Erkenntnis drückt beispielsweise Stephan Schmidheiny mit aller Deutlichkeit aus, wenn er sagt: „Unternehmen werden in einer Gesellschaft, die versagt, keine Zukunft haben.“

III .

Schrittweise ist überdies der geografische und politische Bezugsrahmen des Sozialen diffus geworden. Welches ist heute eigentlich die relevante Bezugsgrösse? Die Gemeinden und Kantone? Die Schweiz? Europa? Oder die ganze Welt? Für die wichtigsten Sozialwerke ist die Sache scheinbar klar: Es ist die Schweiz. Aber nur bedingt: denn schon heute definiert Europa, dem wir uns mit den bilateralen Verträgen faktisch angeschlossen haben, wichtige Rahmenbedingungen unseres Sozialwesens. Die Sozialhilfe wiederum ist verankert in den Gemeinden und im Kanton, doch die Praxis der nationalen Sozialwerke hat unmittelbare Auswirkungen auf die kommunal finanzierte Sozialhilfe. Wie aber sind diese Solidaritäten auf einander abzustimmen? Und sind wir nicht alle von den globalen Finanzmärkten abhängig? Als kürzlich die Europäische Notenbank auf die amerikanische Hypothekarkrise mit der Freigabe von über 100 Milliarden Euro innert zwei Tagen reagierte, titelte ein Blatt seinen Kommentar mit: ‚Fürsorge für die Finanzmärkte’. Soweit kommt es noch, dass die Allgemeinheit Sozialhilfe leisten muss, um die Risiken der Spekulanten aufzufangen, dachte ich empört. Um alsdann zu merken, dass die meisten von uns über ihre Pensionskassen mit just diesen Finanzmärkten in einer Weise verhängt sind, dass wir alles sozialpolitisches Interesse daran haben, dass mit diesen fürsorglich umgegangen wird. Welches ist also der Bezugsrahmen des Sozialen? Wo wird die Verantwortung wofür wahrgenommen? Je diffuser die Verantwortlichkeiten sind, desto unbekümmerter lässt sich über das Soziale unwidersprochen herziehen.

IV.

Angriffe auf das Soziale können wir in letzter Zeit in immer kruderer Form wahrnehmen. Und es sind Angriffe, denen kaum eine politische Kraft entgegentritt. Dabei sind Wahljahre zweifellos besonders geeignet, die politischen Kulturen und Unkulturen in übergespitzter Form zu beobachten. Die Unkultur kulminiert zurzeit in einem Wahlplakat, das angeblich nichts, de facto aber sehr viel mit Sozialpolitik zu tun hat. Zu Recht wird es heute viel diskutiert und auch ich kann nicht kommentarlos an ihm vorbei gehen. Zwar haben wir uns fast schon daran gewöhnt, und doch sind wir es uns selber schuldig, uns gegen die Gewöhnung zu wehren und die Grenzüberschreitung zu benennen. Es geht um ein Plakat, das Sie alle kennen: Im schwarzen Schaf, das von den drei Weissen vom Schweizer Boden weggestossen wird, spiegelt sich längst nicht nur rassistisches Gedankengut, im schwarzen Schaf erkennen sich inzwischen auch viele Weisse, die sich von dieser Gesellschaft, die sich offenbar als Geschlossene versteht, ausgestossen fühlen: Arbeitslose, Behinderte, Ausländer – auch solche, die keine Verbrecherlaufbahn aufzuweisen haben – und auch viele Jugendliche, die aussen vor bleiben.

Vielleicht ist es ja kein Zufall: Es waren ausgerechnet Jugendliche, die vor kurzem mit einer Einladungskarte aufsehen erregten, indem sie die Insignien und Runen nationalsozialistischer Organisationen mit den Kürzeln jener hiesigen Institutionen in Verbindung brachten, die ähnliches Gedankengut plakatieren. Es war eine Einladung zu einer Ausstellung über Faschismus im Alltag. Die Einladungskarte löste heftige Proteste aus. Viele erkannten jedoch im Protestschrei der betroffenen Institutionen die Scheinheiligkeit der Verantwortlichen, die wieder einmal sehr bewusst über die Grenzen zulässiger Provokation gingen.

Die Angriffe auf das Soziale betreffen natürlich am Direktesten diejenigen, die auf den Sozialstaat angewiesen sind: Flüchtlinge und Asylsuchende zuerst, die Invaliden danach und nun die Sozialhilfeempfänger. Vordergründig werden die Missbräuche thematisiert, welche niemand verteidigen will. Im Visier steht jedoch der Sozialstaat als Ganzes, der für die Schwachen, die Untauglichen, die Versager da zu sein hat, und die Solidarität, welche angeblich die Starken, die Erfolgreichen, die Tüchtigen, die Weissen Schafe eben, herabzieht. Mit ins Visier genommen sind gleichzeitig die Institutionen, die als ineffizient, unprofessionell und untauglich bezeichnet werden, verbunden mit dem Vorwurf an die im Sozialwesen Tätigen, angeblich von den Missständen zu profitieren. Auch persönlich.

V.

Und damit wären wir bei den Gutmenschen angelangt: Häufig wird der Begriff heute benutzt, um Menschen mit anderer Meinung persönlich zu diskreditieren. Sie werden mit ihren Idealen und Haltungen abgewertet. Damit wird der eigene Anspruch unterstrichen, realistisch und auf der Sachebene zu argumentieren. Gutmenschen zeichnen sich so angeblich durch Realitätsverlust und Naivität aus. Die Werte der Humanität, der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit, die sie vertreten, werden ins Lächerliche gezogen. Die sachliche Diskussion auf eine persönliche und emotionale Ebene verschoben. Dem Gegenüber werden tatsächliche oder angebliche Tabus unterstellt, gleichzeitig werden eigene Tabus nicht preisgegeben. So lässt es sich trefflich den Sach- und Machtfragen ausweichen. Auch der Frage nach Sinn und Funktionsweise des Sozialen in der Gesellschaft wird ausgewichen.

VI.

Doch lassen wir unseren Blick nicht von den Aktualitäten zu sehr gefangen nehmen, sondern zum Schluss noch einmal etwas weiter schweifen: Auch wenn das Soziale zurzeit Angriffen ausgesetzt und in der Defensive ist, führt kein Weg an den sozialen Fragen vorbei. Sowenig Unternehmen eine Zukunft in einer Gesellschaft haben, um noch einmal Schmidheiny zu zitieren, die versagt, so wenig kann es eine erfolgreiche Politik geben, die das Soziale ausser Acht lässt oder verachtet. Die zentralen Fragen: wie lässt sich die Existenz der Menschen sichern? Wie lässt sich der gesellschaftliche Zusammenhalt sicherstellen? Und wie soll das Leben künftiger Generationen gesichert werden? Diese Fragen lassen sich ohne das Soziale nicht beantworten. Sie sind nicht einfach eine Frage der Ökonomie, sondern des politischen Willens. Und so, wie Peter Bichsel vor mehr als zwanzig Jahren festgestellt hat, ‚dass man wieder rechts trägt’, wäre es heute an der Zeit, auf Menschen jeglicher politischer Couleur zu zählen, die wieder zum Sozialen stehen. Es geht dabei nicht um die Erhaltung überkommener Strukturen und Besitzstandwahrung, sondern um das Bekenntnis zur sozialen Verantwortung und zur sozialen Gerechtigkeit. Um das Bekenntnis, dass dem Sozialen eigenständige Werte innewohnen, um das Bekenntnis, dass die Solidarität nicht nur die Erfolgreichen und die Eigenen einschliesst, dass Solidarität für alle Teile gegenseitige Verbindlichkeit mit einschliesst. Was das im Einzelnen heisst, muss in der Gesellschaft immer wieder neu erarbeitet werden. Viel wäre jedoch gewonnen, wenn im Land gesagt würde: Ja, wir stehen zum Sozialen!

Mit dem Sozialpreis hat der Kanton Solothurn ein Zeichen gesetzt, dass ihm das Soziale wichtig ist. Das ist ermutigend. Der Preis zeichnet Menschen und Institutionen aus, die sich ihrerseits für das Soziale engagieren. Es sind dies Gutmenschen, die wir so dringend brauchen.


Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe und Rektor der Hochschule für Soziale Arbeit HSA Luzern

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Martin Schaffner:

Ich bin das Volk

Wer über die politische Kultur der Schweiz nachdenkt oder schreibt, begibt sich am besten für eine Weile ins Ausland. Denn eng sind nach wie vor die intellektuellen Leitplanken, die in diesem Land das Feld der politischen Debatten abstecken, und viel zu leicht verfangen sich diese in den Fallstricken der Denk-und Sprachgewohnheiten, die Denkbares von Undenkbarem, Sagbares von Unsagbarem scheiden. Will man sich dagegen besonders wirksam wappnen, kann man den Gang über die Grenze mit einer Zeitreise in die Vergangenheit verbinden, und zwar eben nicht in die Schweiz, sondern ihrer europäischen Nachbarn. In meinem Essay suche ich darum zuerst Paris im Jahre 1864 auf und dann Edinburgh hundert Jahre früher, 1767, immer in der Absicht, von dort aus über ,Bürger’, ‚Volk’ und ‚Demokratie’, und das heisst auch: über schweizerische Verhältnisse des Jahres 2007 zu reflektieren.

Im Jahr 1864 publizierte ein anonymer Autor in Brüssel ein Buch mit dem Titel „Dialogue aux enfers“. Der Verfasser dieses Textes hiess Maurice Joly und war ein Jurist, der sich als politischer Publizist einen Namen gemacht hatte. Das Buch erschien anonym, weil der streitbare Advokat als Gegner von Kaiser Napoleon III. bekannt war und sich vor Repression schützen wollte. Doch da die Polizei die Sendung seiner Bücher an der Grenze beschlagnahmte und schnell herausfand, wer die „Gespräche in der Unterwelt“ verfasst hatte, wurde Joly zu 15 Monaten Haft und einer Busse verurteilt.

Das Buch mit dem seltsamen Titel ist seither in Vergessenheit geraten, und über seinen Verfasser ist so wenig bekannt, dass nicht einmal sein Geburtsjahr gesichert ist. Dass es sich dennoch lohnt, darin zu lesen, liegt an der literarischen Qualität dieser Schrift und an der analytischen Klarheit von Joly. Zwar ist uns die literarische Gattung des Totengesprächs heute nicht mehr vertraut, aber das Potenzial, das in ihr steckt, zeigt sich in Jolys „Dialogue“. Zwei berühmte Männer begegnen sich in der Unterwelt und führen ein in 24 Dialoge gegliedertes Streitgespräch: Machiavelli und Montesquieu debattieren über Macht, ihre Handhabung und über Demokratie. Zwei grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen von Herrschaft und Staat prallen aufeinander.

Machiavelli erklärt dem Erfinder der Gewaltentrennung die Techniken der Machtergreifung und Machtausübung, welche ein Herrscher skrupellos, manipulativ und zynisch anwenden müsse, um sein Volk wirksam zu lenken. Montesquieu dagegen plädiert als aufgeklärter Theoretiker des modernen Staates für eine Staatsordnung, welche die Rechte der Bürger garantiert und schützt und sie in angemessener Weise an den politischen Entscheidungen beteiligt. Während der eine - im Interesse des Staates - die möglichst uneingeschränkte Ausübung von Macht durch einen Herrscher propagiert, argumentiert der andere für die Beschränkung und die Kontrolle staatlicher Macht durch ein System von Gewaltentrennung und Mitbestimmungsrechten der Bürger.

Im neunten Dialog dreht sich der Disput um die Frage, welche Funktion in dem von Machiavelli entworfenen Staat dem Volk zukomme. Zu seiner Ueberraschung erfährt Montesquieu von Machiavelli (der im Streitgespräch in der Rolle des Herrschers auftritt), dass dieser die Institution der Volksabstimmung für sich zu nutzen gedenke, und zwar schon für die Machtergreifung:“Ich werde zunächst durch eine allgemeine Volksabstimmung den Gewaltstreich, den ich gegen den Staat geführt habe, legalisieren lassen“. Die von ihm allein ausgearbeitete Verfassung werde er ebenfalls dem Volk vorlegen: “Ich veranstalte eine allgemeine Volksabstimmung ... und der erste Gebrauch, den ich davon mache, ist es, über meine Verfassung abstimmen zu lassen“. Kurz: “Die Volksabstimmung, aus der ich das Instrument meiner Macht gemacht habe, wird selbst Grundlage meiner Regierung sein“. Was Montesquieu mit der Feststellung quittiert: “Ich sehe, Sie sind auf dem besten Weg zum Absolutismus“.

Für das zeitgenössische Lesepublikum stand von den ersten Seiten an fest, dass mit dem Herrscher, von dem hier die Rede war, Napoleon III., der Kaiser von Frankreich, gemeint war. Denn Louis Napoléon war 1851 durch einen Staatssstreich an die Macht gekommen und hatte diesen von einer Volksabstimmung sanktionieren lassen. Auch die Grundsätze der Verfassung, mit der er Frankreich regieren wollte, waren durch ein Plebiszit genehmigt worden. Mit seiner schonungslosen Analyse qualifizierte Joly also das politische System des Second Empire als Despotie oder Diktatur, wie wir heute sagen würden.

Fast 150 Jahre später muss man sich fragen, was der vergessene französische Republikaner von 1864 uns heute zu sagen hat. Aber auch wenn wir glauben, die demokratischste aller Staatsformen entwickelt zu haben, sollten wir nicht auf Erkenntnisse verzichten, die in fremden Traditionszusammenhängen und unter anderen historischen Bedingungen formuliert worden sind. Besonders müsste uns Jolys scharfsinnige Anatomie der Macht zu denken geben. Denn seine erschreckende Einsicht, dass ein politisches System Elemente kombinieren kann, die sich auszuschliessen scheinen, nämlich autoritäre Herrschaft und plebiszitäre Volksbefragung, sollte uns nachdenklich stimmen, wenn nicht alarmieren. Die Einschränkung der politischen Debatte, die Missachtung oder Verhöhnung von Recht, die Manipulation der öffentlichen Meinung, die Diffamierung des politischen Gegners sind keine Besonderheiten des imaginären, sich auf Plebiszite stützenden despotischen Staates, wie ihn Machiavelli in Jolys Unterwelt beschreibt, oder eines autoritären Regimes, wie des Second Empire. Auch eine Demokratie wie die Schweiz birgt solche Gefahren und muss sie bekämpfen, will sie der Erosion begegnen, der auch Institutionen mit einer langen Vergangenheit ausgesetzt sind.

Während Jolys plebiszitärer Herrscher als janusköpfige Figur beides repräsentieren will, autoritäre Macht und demokratische Legitimität, so zeigt der ‚Bürger’, wie ihn die politischen Theoretiker aus der Gründerzeit der modernen Demokratie modellieren, ein anderes Gesicht. In einer ebenfalls weitgehend vergessenen Schrift aus dem Jahr 1767 entwirft ein anderer Intellektueller, der schottische Theologe, Hochschullehrer und politische Denker Adam Ferguson, das Profil des Bürgers in der Zivilgesellschaft, die sich damals abzuzeichnen beginnt.

Mit seinem Buch „Versuch über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft“ reagiert Ferguson seinerseits auf beunruhigende Zeiterfahrungen, nämlich die zunehmend arbeitsteilige Organisation der Gesellschaft und den Hang zu wachsender Unfreiheit, was er mit Sorge beobachtet. Gegen die sich abzeichnende „commercial society“, wie er sie nennt, setzt er das Modell der „civil society“. Diese ist von sozialen Gegensätzen und den unterschiedlichen Interessen ihrer Angehörigen geprägt, kennt darum Spannungen und Auseinandersetzungen. Doch werden diese ausgetragen, mit Beteiligung ihrer aktiven Bürger, unter Respektierung der dafür vorgesehenen Verfahren. Fergusons Konzept einer Zivilgesellschaft beruht auf Vorstellungen von Bürgerfreiheit und einer demokratischen Staatsgewalt, die auf das politische Handeln mündiger Bürger vertraut. Wir tun gut daran, uns an diesen Entwurf zu erinnern, nicht um ihn zu verklären, sondern um ihn weiterzudenken.

Weder 1767 in Schottland noch hundert Jahre später in Frankreich waren nämlich die Unübersichtlichkeit der Verhältnisse und die Unsicherheit über den Lauf der Zeit grösser als heute. Es gibt darum keinen Grund, die erfahrungsgesättigten Perspektiven Fergusons und Jolys als utopische oder unrealistische Perspektiven abzutun. Denn beide entwerfen einen Horizont, dessen Verdunkelung uns teuer zu stehen käme. Das Schlechtreden politischer Gegner und eine permanente Nadelstichtaktik, das zynische Ausspielen von Macht und die Verkündung illusionärer Verheissungen erhöhen vielleicht Einschaltquoten und steigern Auflagezahlen. Doch zugleich beschädigen sie die in einer langen und keineswegs geradlinigen Geschichte entstandene Zivilgesellschaft, unsere einzige Garantin von offener Kommunikation, friedlichem politischen Streit und fairem Ausgleich von Interessen. Das kann sich auch die Schweiz nicht leisten.


Anmerkung: Dieser Text ist auch abgedruckt in: A. Gross, F. Krebs, F. Lautenschlager, M. Stohler, Fahrplanwechsel. Für mehr Demokratie und weniger Blocher. St. Ursanne (Editions le Doubs) 2007, 228 – 231. Die Zitate stammen aus: Maurice Joly, Gespräche in der Unterwelt zwischen Machiavelli und Montesquieu, Hamburg 1948, S. 64ff. Für Anregungen und Kritik bedanke ich mich bei Caroline Arni, Zürich.

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Hansjörg Siegenthaler:

Steuerwettbewerb, Föderalismus, Macht, Identität

Ein Beitrag zur Debatte im Club Hélvetique


1. Theoretische Vorbemerkung

Ich halte für heuristisch zweckmässig, dem links-liberalen Zugang zum Steuer- und Föderalismusproblem genau so wie dem rechtspopulistischen Zugang eine starke Affinität zum pragmatistischen Wahrheits- und Gerechtigkeitsbegriff zuzuschreiben: ”Truth is what works in the long run” (William James). Diese Zuschreibung erleichtert die Vergleichbarkeit der beiden Zugänge und macht auf die entscheidende Differenz aufmerksam: Rechtspopulisten erwarten hierzulande langfristig gute Lösungen von individuellen Initiativen, die sich auf Güter- und Faktormärkten – aber auch auf politischen Märkten - zu bewähren haben. Weil sie sich auf Märkten zu bewähren haben, brauchen sie sich weder den Spielregeln des guten Geschmacks noch denjenigen des vernünftigen Gesprächs zu unterwerfen. Wir anderen erwarten gute Lösungen von wohl organisierten, offen und sachlich geführten Debatten. Die Differenz wird noch augenfälliger, wenn wir sie in eine Perspektive kultureller Evolution rücken und nach Selektoren fragen, die darüber entscheiden, welche Gedanken und welche Handlungen sich längerfristig bewähren und angemessene Lösungen – kognitive, technische, institutionelle – hervorbringen. Rechtspopulisten rechnen zu diesen Selektoren vor allem die Kräfte der Märkte, die Entfaltung von Macht auf politischen Märkten. Protagonisten des links-liberalen Lagers rechnen zu ihnen in erster Linie das starke Argument, das darüber entscheidet, welche aller Ideen, die auf den Prüfstand des Gesprächs gebracht werden, der Kritik standhalten und künftiges, erfolgsträchtiges Handeln begründen können oder sollen. In solcher Perspektive wird deutlich, wo die Schwäche des rechtspopulistischen Ansatzes liegt: Im exorbitant hohen Aufwand an Ressourcen, den man leisten muss, um eine Vielzahl von Intitiativen zu ergreifen und entsprechende Projekte zu lancieren, bis sich im Wettbewerb die Spreu der untauglichen Ideen und Projekte vom Weizen dessen scheidet, was sich langfristig bewähren kann. Es ist unökonomisch, wozu uns die Rechtspopulisten verführen und nötigen wollen. Ökonomie spricht für das vernünftige Gespräch.


2. Begründungen für den kleinräumigen Steuerwettbewerb

Ich ärgere mich über den hierzulande praktizierten Steuerwettbewerb, weil er meine Vorstellungen von ”Steuergerechtigkeit” – ganz im Sinne von Hilde Fässler – verletzt (und weil er überdies gegen die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung verstößt ). Viele halten jedoch den Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden für eine wunderbare Sache. Manche wären wohl bereit, für den Steuerwettbewerb so zu kämpfen, wie Gottfried Keller für die Demokratie gekämpft hat. Mit welcher Begründung? Aus was für Gründen?

Die Begründung setzt sich aus einer langen Reihe durchaus diskussionswürdiger Argumente zusammen:

Erstens. Es droht in Demokratien die Gefahr, dass eine Mehrheit von finanziell schlecht gestellten Bürgerinnen und Bürgern die ganze Steuerlast einer kleinen Minderheit von Grossverdienern aufbürden. Wenn diese Minderheit keine Möglichkeit hat, sich den Zumutungen der Mehrheit zu entziehen – so die Befürchtung – , wird sie geschröpft; ”Exit” – Josef Estermann hat schon darauf hingewiesen – gibt einer mobilen Minderheit die Chance, dem Steuerdruck zu entgehen, wenn sie auf politische Entscheidungen nicht hinreichenden Einfluss hat.
Ich möchte dieses Argument durchaus ernst nehmen. Freilich trägt der intensive internationale Steuerwettbewerb, wie er auch und ganz besonders innerhalb der EU praktiziert wird, dem ”exit-and-voice” – Argument von Albert Hirschman voll und ganz Rechnung; kleinräumiger Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden und Kantonen ist durchaus entbehrlich. Mobil sind dabei ganz besonders die Empfänger von Kapitaleinkommen. Die Ankündigungen unseres Finanzministers, man werde künftig auf Bundesebene Gewinn- und insbesondere Zinseinkommen mit Rücksicht auf den internationalen Steuerwettbewerb weniger stark besteuern ( NZ, 28./29. April 2007 ), belegt dies deutlich genug.

Zweitens. Kleinräumiger Steuerwettbewerb gebe, so gibt man uns zu bedenken, individuellen Akteuren eine Chance, ihren Präferenzen präzisen Ausdruck zu geben: Sie haben in ihrer Gemeinde und in ihrem Kanton die Möglichkeit, entweder eine staatliche Förderung des kulturellen Lebens oder anderer schöner Dinge durch hohe Steuerleistungen möglich zu machen, oder sich mit bescheideneren staatlichen Leistungen zufrieden zu geben und dafür Geld zu haben für ein Bild von Albert Anker. Außerdem könne eine solche Wahlmöglichkeit zur Homogenisierung individueller Präferenzen im kleinen Raum der Gemeinde führen: Die einen drängen sich dort zusammen, wo man viel bekommt vom Staat und entsprechend hohe Steuern bezahlt, die andern gesellen sich in steuergünstigen Gemeinden zu gleichgesinnten Ankerliebhabern. Solche Homogenisierung der Präferenzen erleichtere die politische Verständigung und mache politische Entscheidungen möglich, die nur kleine Minderheiten ins Unrecht versetzen; wer sich gleichwohl noch majorisiert fühle, könne ja die Gemeinde wechseln.

Das Argument ist meines Wissens zuerst von Vertretern amerikanischer politischer Ökonomie formuliert werden. Es mag auf amerikanische Verhältnisse recht gut passen. In der kleinräumigen Schweiz bleibt dem Steuerzahler die schmerzliche Wahl zwischen Staatsoper und Albert Anker jedoch erspart; er bezahlt in Wollerau wenig Steuern und besucht am Abend die Zürcher Oper. Außerdem hat sich das Argument mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass nicht alle Menschen gleich mobil sind; Mobilität ist, wie anderes auch, ungleich verteilt im gesellschaftlichen Gefüge.

Drittens. Das Steueraufkommen steigt, wenn Kantone und Gemeinden unter dem Druck des Steuerwettbewerbs die Steuersätze senken: Die wundersame Geldvermehrung dank rücksichtsvollem Umgang mit Vermögen und Einkommen der Bürgerinnen und Bürger wird auch dann nicht gefährdet, wenn im ”race to the bottom” alle Steuerzahler bloß noch besteuert werden nach Massgabe ihres Aufwandes oder bescheidene Kopfprämien entrichten: Die Schweiz ist klein, die Welt ist groß, die Zahl ausländischer Aspiranten auf ein Plätzchen an der Sonne im Alpenland ist es auch. – Vor 17 Jahren mokierte sich der ”Economist” über die Schweiz mit der Bemerkung, sie sei mehr nicht als ein ”hedgehog getting fatter”: Ein Stachelschwein, das sich mästet. Man sollte über den vielen Lobreden ausländischer Nutznießer unseres Steuerwettbewerbs den Ärger der anderen nicht übersehen, die aus ihm keinen Vorteil ziehen. Da brauen sich dunkle Gewitterwolken zusammen über uns.

Viertens. Menschen sind viel arbeitsamer, wenn sie wenig Steuern bezahlen. Dies ist statistisch erwiesen, sagt man. Ospel, zum Beispiel, arbeitet viel mehr – so die These – seit er der Steuergemeinde Basel den Rücken gekehrt hat. Es komme dabei auf die Grenzsteuer an: Wenn zusätzliche Anstrengungen in der Arbeitswelt dadurch bestraft werden, dass der Staat seine Hand ausgerechnet auf den Zusatzverdienst außergewöhnlicher Leistungen legt, dann wird man eben keine außergewöhnlichen Leistungen erbringen. Professoren würden mehr Aufsätze schreiben, wenn man ihr Zeilengeld nicht von Staates wegen kürzen würde.

Ich muss gestehen, dass ich mit der einschlägigen empirischen Evidenz nicht hinreichend vertraut bin. Doch habe ich die Vermutung, dass sich die Untersuchungen auf Steuerzahler der Unter- und Mittelschichten beziehen und genau solche Leute nicht in den Blick nehmen, die von der Steuerprogression in erster Linie betroffen sind. Und diese Leute behaupten sich in ihrer beruflichen Stellung überhaupt nur dann, wenn sie leisten, was sie können. Ospel wird nicht mehr arbeiten als schon bis anhin, wenn die direkte Bundessteuer abgeschafft wird; er wird nicht mehr arbeiten, wenn man seine Gewinnsteuer reduziert: Sonst bleibt er nicht an der Spitze. Für einige Professoren gilt dies wohl auch. – Möglich, dass das Argument einen Bauarbeiter beeindruckt, der an seine Ueberstundenentschädigung denkt, wenn man von hohen Grenzsteuern redet. Würde man seine Ueberstundenentschädigung von Staates wegen um die Hälfte kürzen, bliebe er zu Hause. Möglich, dass ihn solche Gedanken mit Empathie erfüllen für das Anliegen der großen Steuerzahler und ihn dazu verleiten, am Abstimmungssonntag auch zu Hause zu bleiben, statt für eine Erhöhung der Steuerprogression zu stimmen.

Fünftens. Staatsangestellte arbeiten intensiver und billiger – vom Abfallentsorger bis zum Staatsanwalt – wenn sie wissen, dass ihr Arbeitsplatz gefährdet ist, wenn sich der Steuerwettbewerb in einen Wettbewerb der prospektiven Staatsangestellten um knappe Arbeitsplätze transformiert. Bürgerinnen und Bürger ziehen daraus nur Nutzen (sofern sie nicht zu den prospektiven Staatsangestellten gehören, auf die man deshalb besser schon gar nicht hören sollte). Man würde unter Spardruck die Staatsdiener aus ihrer ”geschützten Werkstatt” vertreiben und auf Trab bringen.

Nun haben die Ökonomen - oder doch manche unter ihnen - von den Psychologen die Unterscheidung zwischen ”extrinsischer” und ”intrinsischer” Motivation übernommen: ”Intrinsisch” motivierte Menschen leisten sogar als Professoren gute Arbeit ohne äusseren Druck, ohne ”Monitoring”, ohne ausgeklügeltes Evaluationsverfahren. Welches sind die Umstände, unter denen die Menschen von starker intrinsischer Motivation angetrieben werden? Die historische Erfahrung scheint zu lehren - wenn sie denn etwas lehren kann - dass Staaatsangestellte wie andere Menschen auch besonders dann sehr stark motiviert sein können, wenn sie die Hoffnung haben dürfen, etwas Großes aufzubauen, etwas Wichtiges zu bewegen, die Welt – mit anderen zusammen – zum Guten zu verändern. Die Angehörigen der preußischen Reformbürokratie haben zu Anfang des 19. Jahrhunderts Erstaunliches geleistet. Die Beamten der SBB haben bis in die siebziger Jahre hinein einen wunderbaren Job gemacht. – Zur Zeit setzt man auf die Karte extrinsischer Motivation; man definiert und entschädigt kontrollier- und messbare”Leistungen” und setzt sich damit über die wichtigste These psychologischer Motivationslehre hinweg, wonach extrinsische Anreize dazu tendieren, die intrinsiche Motivation zu zerstören: Wenn man mich entschädigt nach Massgabe einer von aussen definierten Leistung, entbindet man mich von meiner inneren Verpflichtung zur Erfüllung selbst gesetzter Erwartungen.

Sechstens. Es ist nicht leicht, ex ante oder ex post die Wirkungen eines Steuersystems auf die personelle Einkommensverteilung abzuschätzen. Mir bleibt das Fazit eines Referats in Erinnerung, das die prominente Ökonomin Joan Robinson, einer Befürworterin des englischen Wohlfahrtsstaates, vor Jahrzehnten an der Universität Zürich gehalten hat: Eine progressive Einkommenssteuer werde notorisch kompensiert durch entsprechende Spreizung der nominellen Gehaltsstrukturen; es reicht der Einfluss der Spitzenverdiener allemal aus, um die primäre Einkommensverteilung anzupassen, wenn der Fiskus die sekundäre Umverteilung zu ihren Ungunsten verändert.

Meines Erachtens ist dies wirklich ein sehr starkes Argument. Es richtet sich gegen die Zuversicht, mit der man prima vista Zusammenhänge herstellt zwischen Steuersystem und Einkommens- bzw. Vermögensverteilung nach Steuern. Vorsicht ist hier zweifellos geboten. Andererseits braucht, darf und kann uns ein vielleicht schwer entscheidbares Forschungsproblem keineswegs zum Verzicht auf die Formulierung einer Hypothese motivieren; wenig spricht gegen die Annahme, dass staatlich betriebene Umverteilung eine ungerechte primäre Einkommensverteilung tendentiell korrigiert.

Siebtens. Was ist Steuergerechtigkeit? Die Ökonomen können nicht sagen, wie sehr eine hohe Grenzsteuer die Befindlichkeit des guten Steuerzahlers beeinträchtigt, weil es nach ihren theoretischen Vorstellungen kein Maß für individuelle Nutzen gibt. Die verbreitete Vorstellung, es schmerze eine Kopfsteuer die kleinen Leute mehr als die Bezüger großer Einkommen, scheint daher jeder substantiellen Begründung zu entbehren. Dies stimmt agnostisch gegenüber jeder Modellierung einer gerechten Form der Besteuerung: Deine ”Steuergerechtigkeit” ist nicht meine ”Steuergerechtigkeit”; wessen Meinung sich durchsetzt, darüber soll der politische Markt entscheiden; umso leichter wird man sich einig werden, wenn sich im Steuerwettbewerb schon Gleich zu Gleich gesellt hat. – Der Agnostizismus (neoklassischer) Ökonomie scheint sich vielen Menschen mitgeteilt zuhaben. Doch was hier wirklich zur Debatte steht, ist nicht die ”Steuergerechtigkeit”, sondern die Leistungsfähigkeit einer Heuristik, die dem methodologischen Individualismus verpflichtet ist und mit einer Rationalitätspräsumption arbeitet: Die Heuristik neoklassischer Oekonomik eben. Auf der Grundlage solcher Heuristik muss man inbezug auf die Frage nach der Steuergerechtigkeit bzw. materieller Grundwerte agnostisch sein. Das stimmt aber nicht generell skeptisch, verweist vielmehr auf die Rolle diskursiver Wahrheitsfindung.


3. Begründungen und Gründe für den tatsächlich praktizierten Steuerwettbewerb

Man wird die angeführten Begründungen nicht mit den Gründen verwechseln wollen, die zur Zeit dem Gedanken des kleinräumigen Steuerwettbewerbs soviel Zuspruch verschaffen. Ich möchte diesen Gründen nachgehen.

Die Begründungen sub 1 bis 7 mögen diskussionswürdig sein, diskussionsbedürftig sind sie zweifellos. Liefern sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wirklich den relevanten Grund, um – zum Beispiel – für die Abschaffung einer Erbschaftssteuer zu votieren? ”Mindestens ein Drittel der Bevölkerung geht beim Erben leer aus, die obersten zehn Prozent erhalten drei Viertel der Gesamtsumme” ( Heidi Stutz et. al.: Erben in der Schweiz, Zürich/Chur 2007, p. 239 ). Man würde erwarten, dass die Mehrheit der Schweizer Wähler einer Abschaffung der Erbschaftssteuer eher skeptisch gegenüberstünden. Kantonale Abstimmungen bestätigen jedoch diese Erwartung nicht. Was stimmt die Habenichtse so großzügig gegenüber den Ansprüchen der reichen Erben? Die folgenden Überlegungen begründen noch keine Antwort auf diese Frage. Vielleicht verweisen sie uns auf einen Weg, auf dem man einer Antwort näher kommt.


4. Ein Blick zurück: Macht, Identität und Steuerwettbewerb im schweizerischen Föderalismus

Die Schweiz beliess den Kantonen auch nach der Gründung des Bundesstaates ein hohes Maß an effektiver Autonomie. Die Stärkung bundessstaatlicher Kompetenzen hatte nicht allein, aber doch massgeblich den Widerstand der unterlegenen Bürgerkriegspartei zu brechen. Man versteht sehr gut, warum man dem Prinzip einer föderalistischen Staatsstruktur treu ergeben war. Was man vielleicht nicht so gut versteht ist die Tatsache, dass die Handlungsfähigkeit des Bundesstaates trotz föderalistischen Strukturen beträchtlich war. Die Schweiz blieb föderalistischen Strukturen nicht nur treu ergeben, sie konnte sich diese auch leisten, und zwar deshalb, weil Elitevernetzungen über Kantonsgrenzen hinweg bundesstaatliche Kohärenz verbürgt haben ganz unabhängig von Institutionen des positiven Rechts. Und wie haben sich diese Eliten zusammengesetzt?

Aus Angehörigen eines Wirtschafts- und Bildungsbürgertums, die in ihren Herkunftsgemeinden und – kantonen über hohe Autorität verfügten und auf die Loyalität weiter Teile der lokalen Bevölkerung vertrauen konnten. Autorität war dabei nicht immer und überall, aber doch zum guten Teil - ganz im Sinne einer am Prinzip der Zuordnung orientierten traditionellen Gesellschaft – in Generationen überdauernden Positionen führender Familien verankert; soziale Mobilität blieb beschränkt. Rudolf von Salis konnte zu Anfang der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts recht überzeugend darlegen, dass die schweizerische Gesellschaft im 18. Jahrhundert zwar stark geschichtet gewesen sei, dass solche Schichtung aber immerhin eine gewisse Durchlässigkeit besessen habe. Dem sei heute, zum Zeitpunkt seiner Feststellung, nicht mehr so: Die tradierte und bestehende Schichtung sei betoniert! Soziale Ungleichheit blieb ein Aspekt vertrauter Verhältnisse; man darf wohl sagen, man habe Ungleichheit nicht bloß in Kauf genommen, sondern gebilligt. So war es denn für viele Menschen weiterhin angezeigt, Rebellion gegen Ungleichheit als Ausdruck durchaus frevelhaften Neides zu betrachten. Und man verharrte in vormoderner Mentalität auch noch dann, als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert neue Gleichheitsvorstellungen zumindest medial artikuliert worden sind. Hans Conrad Peyer gab dies in seiner Verfassungsgeschichte der Schweiz nachdrücklich zu bedenken, nachdrücklich wohl nicht zuletzt deshalb, weil sein junges studentisches Publikum egalitäre Leitbilder mit egalitären Verhältnissen allzu leicht verwechselt hat.

Föderalistische Strukturen des Bundesstaates haben die Betonierung tradierter sozialer Schichtung tendentiell begünstigt. Führende Familien haben in kleinräumigen Verhältnissen Macht beansprucht und behauptet, auf der Ebene des Bundesstaates zur Geltung gebracht. Ihre Vernetzung auf der Ebene des Bundesstaates hat ihnen zusätzliche Macht verschafft: Definitionsmacht, Entzugsmacht, Monopolmacht.

Definitionsmacht: Zugeschriebene Autorität verleiht den Angehörigen traditioneller Eliten eine gewichtige Stimme an der Gemeindeversammlung, im Ring, in der Presse. Elitevernetzungen auf Bundesebene begründet andererseits auch im Zeitalter moderner Medien einen Informationsvorsprung, der sich zuhause einsetzen lässt. Umgekehrt kann man auf Bundesebene Autorität ausspielen, die man sich zuhause erworben hat: Man setzt sich im Ständerat weniger leicht über das Votum eines Mitgliedes hinweg, wenn bekannt ist, dass dieses im lokalen Kontext Gewicht hat. – Identifikationen stützen dabei die Zuschreibung von Autorität. Mit Karl Deutsch möchten wir unter ”Identifikation” die Integration eines Objekts in die Strukuren der eigenen Person verstehen: Man scheint die Definitionsmacht den Angehörigen führender Schichten deshalb so widerstandslos zuzurechnen, weil man sich mit ihnen identifiziert: Was ein Carlo Schmid sagt, bewegt oder verhindert, bucht man ab – als sein Landsmann - auf der Aktivseite der persönlichen Erfolgsbilanz. Die Identifikation bezieht sich im kleinen Raum auf Menschen viel mehr als auf alle Merkmale des Raumes selber, mit dem man vertraut ist. Adam Smith hat sich die Frage gestellt, was für Leuten man in erster Linie mit Empathie oder Sympathie begegne, und sein Befund war eindeutig genug: Englischer Adel werde verehrt, man begegne ihm mit "deference". Im eigenen Volk versetzten sich die Jakobiner ins Unrecht, als sie gegen die Regeln solcher ”deference” verstießen.

Entzugsmacht ( Niklas Luhmann ): Man erwartet in einer ständisch geordneten Gesellschaft von den Trägern besonderer Autorität auch besondere Leistungen zugunsten minderprivilegierter Menschen; Autorität verbindet sich mit besonderer ”Kompetenz”: Mit dem Recht und mit der Pflicht, Leistungen zu erbringen. Wer besondere Leistungen erbringt, kann solche Leistungen dem Begünstigten auch entziehen. Begünstigung begründet Abhängigkeit. Klientelistische Verhältnisse können sich im kleinräumigen Kontext sehr zäh erhalten. Vielleicht richtet sich der verbreitete Widerstand gegen das, was man weithin als ”Versorgungsstaat” denunziert, nicht zuletzt gegen die Entkoppelung von Sozialleistungen und kontrollierender Entzugsmacht durch Verrechtlichung des Anspruchs auf Leistungen: Armenpflege traditioneller Art verband sich mit sozialer Kontrolle über die Leistungsempfänger, weil die Armenpfleger die Macht hatten, Leistungen zu entziehen. Wer heute neue Instanzen schaffen will zur Kontrolle über die Gewährung von Invalidenrenten, knüpft an Traditionen alter Sozialkontrolle an.

Monopolmacht: Träger besonderer Autorität stehen im kleinräumigen Kontext häufig genug nur wenigen ebenbürtigen Rivalen gegenüber. Was sie an Leistungen anzubieten haben, bieten sie als Monopolisten an, als Arbeitgeber zum Beispiel auf einem Arbeitsmarkt, auf dem ein Arbeitnehmer nicht ohne erhebliche Kosten aus einem Arbeitsverhältnis aussteigen kann. Gewiss hat die neue Mobilität aller Produktionsfaktoren im Laufe der vergangenen hundertfünfzig Jahre wie auch immer begründete Monopolmacht tendenziell vermindert. Aber man sollte die Bedeutung dessen, was an Monopolmacht noch verbleibt, nicht unterschätzen.


So What?

Man kann nicht davon ausgehen, dass künftig eine Mehrheit von Schweizerbürgern und –bürgerinnen bereit ist, an den Prinzipien dessen festzuhalten, was man als ”gerechte Steuerordnung” betrachten kann: ”Suum quique” – jeder nach seinen Fähigkeiten ( wenn auch nicht nach seinen Bedürfnissen ), progressive Einkommenssteuern, gleiche Behandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen (Löhne, Gewinne, Eigenmietwert etc. ). Solche Prinzipien sind nicht tief verwurzelt im Denken schweizerischer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Man neigt dazu, Ungleichheit zu akzeptieren. Mediale Skandalierung besonders hoher Einkommen ändert wenig an der Selbstverständlichkeit, mit der man Ungleichheit hinnimmt. Man hat diese Selbstverständlichkeit erst einmal zur Kenntnis zu nehmen.

Daraus ergibt sich für Leute wie mich, die sich über die ”Ungerechtigkeit” gewisser Entwicklungen unseres Steuersystems ärgern, die Verpflichtung, für sich und andere über ”Steuergerechtigkeit” nachzudenken und das Postulat der ”Steuergerechtigkeit” explizit zu begründen. Gibt es Begründungen, die der Ungleichheit ihre Selbstverständlichkeit auch in einer sehr traditionalistischen Gesellschaft nehmen? Hinweise auf die Konfliktträchtigkeit eines ungerechten Steuersystems kümmern wenig in einer Zeit, in der man, wie auch schon, ziemlich dezidiert auf die Karte energischer Disziplinierung rebellischer Gemüter setzt; die historische Niederlage kommunistischer Systeme entbindet von der Beachtung allenfalls systemgefährdender Tendenzen. Genügt das Postulat gleicher Chancen für alle Menschen in einem Kontext tradierter Privilegien? Das Postulat ist in einer neuen Weise begründungspflichtig geworden. Der Streit der Christen um ein Reich Gottes ”auf Erden wie im Himmel” bleibt unentschieden. Wenn eine neue ”neuro-economics” ( Ernst Fehr ) für erwiesen hält, dass viele Menschen gewissermaßen von Natur aus zur ”fairness” neige, so gibt dies dem Rest der Menschheit den Anlass, die anderen mundtot zu machen. Vielleicht kann man im Augenblick mehr nicht verlangen als eben dies: Dass diskursive Wahrheitsfindung zum Gebot der Stunde wird, dass man sich im Gespräch mit anderen um jene Argumente bemühen muss, an denen es keineswegs fehlt, die aber für viele an Ueberzeugungskraft verloren haben. An zwei solcher Argumente will ich immerhin erinnern:

Ungleichheit – Ungleichheit der Einkommen, der Vermögen, vor allem: Ungleichheit vor Krankheit und Tod – wird, was der Staat auch tun wird, weiterhin Bestand haben. Sie ist erträglicher, wenn es wichtige Güter gibt in unserer Gesellschaft, zu denen alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage Zugang haben, ”öffentliche Güter” im Sinne von Mancur Olson. Wald ist zugänglich für alle, die Geröllhalden des Unterengadins mit ihrer wunderbaren Flora sind es auch; Nationalstrassen hat man gebaut für Arm und Reich. Bestimmte Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens stehen für alle offen, haben sich – historisch betrachtet – über lange Jahrzehnte hinweg immer stärker geöffnet. Wenn man ihre Zugänglichkeit für wichtig hält, muss man dem Staat die Mittel geben, die er braucht, um sie bereitzustellen. Nur diejenigen können ihm diese Mittel geben, die auch solche haben: Progressive Einkommenssteuern bilden ein Korrelat zur Bereitstellung öffentlicher Güter. - Warum macht die Zugänglichkeit bestimmter Güter die bestehende und persistierende Ungleichheit erträglicher? Weil sie erlebbar macht, dass soziale Differenzierung in unserer demokratischen Gesellschaft nur eine partielle ist und nicht in alle Lebensbereiche hineinspielt; weil sie Gelegenheiten schafft zur Begegnung von Menschen, die verschiedensten sozialen Schichten angehören; weil sie soziale Schichtung nicht zur sozialen Segregation verkommen lässt; weil sie dem Gedanken des ”Staatsbürgers” konkreten Gehalt verleiht; weil sie die Identifikation mit einem Staatswesen erleichtert, das in wichtigen Belangen und in kritischen Phasen seiner Entwicklung auf solche Identifikation angewiesen ist; weil sie solche Identifikation unabhängig von fremdenfeindlichen und rassistischen Strategien fördert. ( Dass militanter Rassismus ein kurzfristig durchaus wirkungsvolles Substitut für die Bereitstellung öffentlicher Güter sein kann, haben manche Leute nur allzu gut begriffen ).

Ein zweites Argument betrifft die Fähigkeit des Staatswesens zur Innovation, zur Selbsterneuerung, zur Krisenbewältigung. Solche Fähigkeit steht und fällt mit den Begabungen und Fähigkeiten der Menschen, die sich in den Dienst des Staaatswesens stellen. Wenn man dem Staatswesen Aufgaben entzieht, verengt sich der Spielraum, in dem sich Begabungen und Fähigkeiten solcher Menschen entfalten können. Nur noch Nachtwächter werden sich dem Staat andienen. Auf Dauer kann sich kein Staat mit Nachtwächtern begnügen. Krisenlagen werden die Handlungsfähigkeit seiner Nachtwächter auf die Probe stellen. Die Chance ist gering, dass diese die Probe bestehen werden. Es lohnt sich auf lange Sicht, Handlungsspielräume für Staatsdiener auszubauen. Der ”New Deal” war eine wunderbare Schule für junge Leute ”a young men’s world” ( Terkl ), die sich einüben konnten in die Künste der Improvisation, der Kooperation, der Bewältigung komplexer Aufgaben: Manch eine ”geschützte Werkstatt” ist entstanden, in der man den Mut fassen konnte, Neues auszudenken. Und genau deshalb bestand man die Probe von Pearl Harbor. Die Administration Bush hat ein schlüssiges Gegenexempel statuiert: Ein 11. September, ein Hurrikan über New Orleans hat sie überfordert.

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Giusep Nay:

Die Schweiz als Verfassungs- und Rechtsstaat

Völkerrecht nicht verteufeln

Wir feiern heute unsere Schweiz. Wir lieben sie, wir schätzen sie, und wir möchten sie nicht missen. Das ist das, was wir zum Ausdruck bringen wollen, wenn wir den Geburtstag unserer Schweizerischen Eidgenossenschaft und unseres heutigen Bundesstaates feiern. An einem Geburtstagsfest überbringt man Glückwünsche. Ich mache das mit einigen Gedanken zu den Werten, die unseren Staat und unsere Heimat Schweiz ausmachen.

Der schweizerische Bundesstaat hat sich seit seiner Gründung 1848 als Verfassungsstaat verstanden. Oberste Norm ist die von Bürgerinnen und Bürgern und den Kantonen angenommene Bundesverfassung, die wir 1999 nachführten und grundlegend erneuerten.

Unsere Bundesverfassung ist Massstab jeder legitimen Ausübung von Staatsgewalt. Das droht heute in der auch in der Schweiz - in ganz unschweizerischer Art - polarisierten Politik gerne vergessen zu gehen. Der Ruf nach der Einhaltung der - in unserer Verfassung und in von uns angenommenen völkerrechtlichen Konventionen verankerten - Grund- und Menschenrechte stört bestimmte Politiken und Politiker. Nichtsdestotrotz müssen sie in Erinnerung gerufen und verteidigt werden, wollen wir unsere grundlegenden Werte weiterhin hochhalten.

Das Schweizer Volk und die Kantone haben in ihrer Verfassung Grundlinien und Schranken rechtlicher Ordnung festgelegt. Die Bundesverfassung ist eine Grundordnung, die der Schweiz Stabilität und Orientierung gibt über die wechselnden Aktualitäten der Tagespolitik und populistischer Strömungen hinweg. Sie gilt seit der Schaffung des Bundesstaates als das demokratisch begründete einigende Band der Schweiz.

Unsere oberste Maxime war und ist «government by law, not by man». Die Schweiz steht par excellence für eine Herrschaft nicht einzelner Personen, sondern des Rechts. Wir hatten nie Könige und wollen auch keine Könige oder Königinnen haben. Ich wünsche daher der Schweiz einen klar dem Kollegialprinzip verpflichteten Bundesrat wie auch eine Konkordanzpolitik, die mehr ist als eine prozentuale Verteilung von Bundesratssitzen. Kollegialprinzip und Konkordanzpolitik sind schweizerische Markenzeichen, die sich bewährt haben, aber ausgerechnet durch Gruppierungen, die schweizerischer sein wollen als alle anderen, in Gefahr sind.

Unsere Bundesverfassung von 1999 verankert den Rechtsstaat mit einer ebenso einfachen wie klaren Bestimmung, die lautet: «Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.» Im gleichen Artikel heisst es: «Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.» Diese ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen richten sich an alle staatlichen Organe, auch an Sie als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das ist das, was die Ausübung des Stimmrechts und insbesondere auch des Initiativrechts in unserer direkten Demokratie zu einer anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgabe macht. Und nur wenn wir uns dessen bewusst sind und auch danach handeln, bleibt uns unsere direkte Demokratie unbeschadet erhalten.

Die Volksrechte sind nicht da, um aus unserem Rechtsstaat einen Unrechtsstaat zu machen. Und wer das Völkerrecht verteufelt, übersieht, dass sich Volk und Kantone in der Bundesverfassung zu dessen Beachtung verpflichtet haben; und zwar, wie die Erfahrung zeigt, im besten Interesse unseres Landes, das nun einmal nicht auf einem eigenen Planeten lebt und als nicht mächtiger Staat mit grossem Vorteil auf das Recht setzt. Die so genannten fremden Richter sind solche, die wir mit der Unterzeichnung der genannten Konventionen selbst gewählt haben. Und die beste und schweizerischer Tradition entsprechende Art und Weise ist die, in der Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte Vorbild zu sein.

Wer dadurch unsere Freiheit gefährdet sieht, übersieht, dass Freiheit stets begrenzt ist durch die Freiheit der anderen. Wird Freiheit einverlangt, ohne sich in die Verantwortung nehmen zu lassen, namentlich für die Rechte auch der anderen, bleibt der gegenseitige Respekt auf der Strecke, ohne den keine Zivilgesellschaft und kein Staat funktionieren kann.

Ein zweiter Wunsch ist daher, dass unsere Schweiz ein starker Rechtsstaat bleibe, der die Grund- und Menschenrechte aller achtet und gewährleistet. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die strikte Beachtung der Gewaltentrennung, die für die Unabhängigkeit des obersten Gerichts und der ganzen Justiz unabdingbar und durch die Politik jederzeit zu respektieren ist. Wer die Gerichte gering schätzt, schwächt die Garanten seiner Freiheitsrechte zu Gunsten ungehemmter Machtausübung.

Die Schweiz ist nicht nur der uns teure freiheitliche demokratische Verfassungs- und Rechtsstaat, er ist auch - gerade als solcher - unsere Heimat. Mein dritter und eindringlichster Wunsch ist daher, dass sie unser aller Heimat sei.

Die wunderbare Idee der auf dem Rütli beschworenen Eidgenossenschaft, die Friedrich Schiller so eindrucksvoll im «Wilhelm Tell» besungen hat, bedeutet zusammenzustehen, nicht, sich zu bekämpfen. Heimat bedeutet daher, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger einzubeziehen, auch die, die anderer Meinung sind. Niemand hat das Recht, Heimat für sich zu pachten.

Das darf, ja muss gerade an unserem 1. August klar gesagt werden, wenn wir diesen als Besinnung auf die Werte begehen wollen, die unsere Schweiz ausmachen und die uns teuer sind und unser aller Heimat bleiben sollen.

Zu diesen Werten gehört neben der Geschlossenheit im Inneren, auch die Offenheit nach aussen. Der heilige Bruder Klaus hat uns ermahnt: «Mischt euch nicht in fremde Händel.» Das hat das Schweizervolk in weiser Art und Weise befolgt, und wir hatten auch das Glück, nicht in fremde Händel hineingezogen zu werden. Dafür wollen und müssen wir dankbar sein. Nur auf den Eigennutz ausgerichtet und unsolidarisch zu sein, hat Bruder Klaus jedoch gewiss nicht seiner Schweiz empfohlen. Er hat auch nur gesagt: «Macht euren Zaun nicht zu weit» und mitnichten, macht euren Zaun dicht!


Giusep Nay ist ehemaliger Präsident des Schweizerischen Bundesgerichts. Der Text ist eine gekürzte Fassung der 1.-August-Rede 2007, die er in Wettingen und in Ilanz hielt.

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Giusep Nay:

Soll der Bund Volksinitiativen ungültig erklären,
wenn sie gegen nicht zwingendes Völkerrecht verstossen?

Ja, falls sich eine Initiative deswegen als undurchführbar erweist. Allerdings ist fraglich, ob der Begriff des «zwingenden Völkerrecht» unserer Bundesverfassung (BV) nicht weiter zu fassen ist als jener des Völkerrechts. Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist nach Artikel 139 Absatz 3 BV ungültig, wenn sie «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» verletzt. Dies sei bei der Volksinitiative der SVP «für demokratische Einbürgerungen» nicht der Fall, kommt der Bundesrat zum Schluss. Zwar verletze der dort vorgesehene Ausschluss jeglichen Beschwerderechts Nichteingebürgter die Rechtsweggarantie der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Ebenso sei das Recht auf wirksame Beschwerde gemäss Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und 2 Absatz 3 des Uno-Pakts II verletzt. Da es sich dabei aber nicht um zwingendes Völkerrecht handle, könne die Volksinitiative nicht ungültig erklärt werden. Der Bundesrat stützt sich auf das Völkerrecht und betrachtet allein die Verbote von Folter, Genozid, Sklaverei sowie die notstandsfesten Garantien der EMRK und des Uno-Paktes II als zwingende Normen.

In der Botschaft zur Totalrevision der Bundesverfassung schrieb er hingegen noch, dass «zumindest» zwingendes Völkerrecht als inhaltliche Schranke der Verfassungsrevision anzuerkennen sei. Es sei Aufgabe der Praxis, unter Einbezug der Lehre eine Rechtsprechung zu entwickeln und letzte Klarheit über die Tragweite des Begriffs des «zwingenden Völkerrechts» zu schaffen. Die Lehre ist der Auffassung, der Begriff sei als eigener staatsrechtlicher zu verstehen, etwa im Sinne eines Bezugs auf objektive Fundamentalnormen der Völkerrechtsordnung. «Gerechtigkeit und Recht sind dem staatlichen Handeln vorgeordnet», schrieb der Bundesrat weiter zum neuen Artikel 5 BV. Die dort statuierte Rechtsbindung jeglicher Staatstätigkeit – also auch der Rechtsetzung – verpflichte dazu, die elementaren Gebote der materiellen Gerechtigkeit zu respektieren. Diese ergäben sich namentlich aus den Grundrechtsgarantien und hätten auch «zunehmend Eingang in das internationale Recht gefunden (zwingendes Völkerrecht)».

Recht und Gerechtigkeit sind durch richterlichen Rechtschutz zu gewährleisten. Das ist eine grundlegende Errungenschaft des Rechtsstaates, die ihren Niederschlag auch in zahlreichen internationalen Konventionen gefunden hat. Rechtschutz vor Verletzung von Grund- und Menschenrechten durch unabhängige Gerichte als die dritte von den übrigen Staatsgewalten zu gewähren, ist eine Fundamentalnorm des demokratischen Rechtsstaates und des Völkerrechts. Es fragt sich daher, ob eine Initiative, die dieses fundamentale Prinzip ausschliesst, nicht «zwingendes Völkerrecht» in einem eigenständig weiter als das Völkerrecht gefassten Sinne von Artikel 139 Abs. 3 unserer Bundesverfassung verletzt? Jedenfalls bewahrt die in Artikel 34 BV garantierte unverfälschte Stimmabgabe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts die Stimmberechtigten davor, zu undurchführbaren Initiativen Stellung beziehen zu müssen.

Eine Initiative, die eine wirksame Beschwerde gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen ausschliesst, ist undurchführbar und daher ungültig zu erklären. Sie rührt an die Grundfesten von Demokratie und Rechtsstaat. Ein diese befolgendes Bundesgerichtsurteil müsste aufgrund der Gutheissung einer Beschwerde in Strassburg wegen Verletzung von Artikel 13 EMRK nach Artikel 122 Bundesgerichtsgesetz revidiert werden und eine wirksame Beschwerde wäre so zuzulassen.


Giusep Nay, ehem. Bundesgerichtspräsident, Valbella
Beitrag in plädoyer 3/07 in der Rubrik «Die Frage»

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Georg Kreis:

Schweizerischer Flüchtlingstag, Demo der Solidarité sans Frontière
Waisenhausplatz Bern, 16. Juni 2007

Zuerst die positive Nachricht: Die Schweiz hat eine grosse humanitäre Tradition. Das ist gut für Asylsuchende und das ist gut für die Schweiz selbst. Kürzlich hat unsere Aussenministerin gegenüber einem hohen Staatsgast aus Chile Punkte machen können, indem sie auf die chilenischen Flüchtlinge hinwies, die vor 30 Jahren bei uns aufgenommen worden sind.

Die Schweiz lässt sich ihre Flüchtlingspolitik was kosten. Gegen eine Milliarde Franken wird dafür jedes Jahr ausgegeben. Man darf allerdings nicht meinen, dass dieser Betrag einfach den Flüchtlingen zukäme. Die Schweiz setzt aber nicht nur Geld ein: In der Schweiz gibt es viele Menschen, die sich mit grossem Engagement und professionellem Einsatz tagtäglich um Flüchtlinge kümmern. Ihnen sei am heutigen Tag gedankt.

Über dem grossen Engagement der Schweiz liegt aber auch ein noch grösserer Schatten. Es gibt eine dunkle Politik, welche eine schlechtere Schweiz will, eine hässliche Schweiz, eine fremdenfeindliche Schweiz. Diese Politik definiert sich selbst in erster Linie über Ablehnung, Hass, Verachtung und Fremdenfeindlichkeit. Diese Politik kommt von rechten äusseren Rand und frisst sich in die so genannte Mitte der Gesellschaft. Diese Politik will im Hinblick auf die eidg. Wahlen im Herbst mit Ablehnung, Hass, Verachtung und Fremdenfeindlichkeit ihre Anhängerschaft erweitern.

Aus den Flüchtlingen ist ein Bedrohungsbild geschaffen worden, das unsere Gedanken und Gefühle negativ zu beherrschen und zu steuern versucht. Dies mit der Konsequenz, dass vielen zuerst die falschen Dinge in den Sinn kommen, wenn sie bestimmte Wörter hören: Ist von Ausländern die Rede, denken viele nicht zuerst an Zugewinn, sondern an Belastung. Ist von Flüchtlingen die Rede, denken viele nicht zuerst an Bedürftigkeit, sondern an Missbrauch. Ist von Invaliden die Rede (und diese Gruppe gehört unabhängig vom Staatsbürgerstatus dazu), denken viele nicht zuerst an Solidarität, sondern an Simulantentum. Ist von Muslimen die Rede (auch diese Gruppe gehört unabhängig vom staatsbürgerlichen und fremdenpolizeilichen Status dazu), dann denken viele nicht zuerst an einer Variante üblicher Religiosität, sondern an Fanatismus und Fundamentalismus. Ausländer, Flüchtlingen, Invalide, Muslime bilden zusammen mit anderen die benötigten. Feindkategorien, die da sind: die Jugendlichen, die Netten und Naiven, die Linken und die Gutmenschen etc., sie müssen herhalten als wirre Zielgrösse des Hasses. Und diesen Hass hat man nötig, um sich selbst etwas besser zu fühlen.

Indem wir uns gegen die Politik des Hasses und der Verachtung wehren, wehren wir uns vor allem für die realen Menschen, die mit diesen Feindbildern in Verbindung gebracht werden. Wir wehren uns zugleich aber auch für eine Schweiz, in der alle hier wohnenden Menschen friedlich miteinander leben können. Wir glauben an eine gute Schweiz, wir verteidigen sie, wir sind da. Wir kämpfen gegen die Vergiftung der Schweiz und gegen die Verdunklung der grossen Leistungen der Schweiz. Wir lassen uns diese Schweiz nicht wegnehmen und nicht kaputtmachen. Wir sind da.

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